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PAVO Pflegekinderverordnung: Was sie für Pflegeeltern bedeutet

PAVO Pflegekinderverordnung: Was sie für Pflegeeltern bedeutet

Die PAVO ist das Fundament des schweizerischen Pflegekinderwesens. Wer ein Kind aufnehmen will — egal ob als Pflegefamilie, für die Tages- oder Wochenpflege — kommt an dieser Bundesverordnung nicht vorbei. Doch viele angehende Pflegeeltern kennen ihren Namen, aber nicht ihren genauen Inhalt. Hier ist, was die PAVO regelt und was sie für Sie konkret bedeutet.

Was ist die PAVO?

Die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO, SR 211.222.338) ist eine Bundesverordnung, die auf dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) aufbaut. Sie trat erstmals 1977 in Kraft und wurde seither mehrfach revidiert. Die PAVO ist kein kantonales Recht — sie gilt schweizweit und setzt den Mindeststandard für den Schutz von Pflegekindern.

Die Verordnung regelt:

  • Unter welchen Umständen eine Bewilligung für die Aufnahme eines Pflegekindes nötig ist
  • Welche Anforderungen Pflegeeltern erfüllen müssen
  • Wie die staatliche Aufsicht über Pflegeverhältnisse organisiert ist
  • Was bei Verletzung der Vorschriften passiert

Wann ist eine Bewilligung nach PAVO erforderlich?

Die PAVO unterscheidet präzise nach Dauer und Entgeltlichkeit:

Bewilligungspflicht besteht, wenn:

  • Ein Kind für mehr als einen Monat entgeltlich aufgenommen wird (z. B. bezahlte Tagespflege)
  • Ein Kind für mehr als drei Monate unentgeltlich aufgenommen wird (z. B. Verwandtenpflege)

Für kürzere Zeiträume (z. B. Ferienbetreuung, Notfallunterbringung für wenige Wochen) gelten abweichende Regelungen. Hier kann statt einer Bewilligung eine Meldepflicht bestehen.

Die kantonalen Jugendämter sind für die Umsetzung dieser Regelungen zuständig. Kantone dürfen strengere (aber nicht lockerere) Anforderungen als die PAVO festlegen.

Die drei Betreuungsformen nach PAVO

Die PAVO unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Fremdbetreuung:

Dauerpflege

Das Kind wird langfristig in eine Pflegefamilie aufgenommen, in der Regel bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss der Ausbildung. Dies ist die häufigste und tiefgreifendste Form. Eine vollständige Eignungsabklärung ist zwingend erforderlich.

Wochenpflege

Das Kind verbringt die Arbeitswoche in der Pflegefamilie und kehrt am Wochenende zu den leiblichen Eltern zurück. Diese Form wird oft gewählt, wenn Eltern aufgrund von Arbeit oder vorübergehenden Krisen eine Entlastung brauchen.

Tagespflege

Das Kind wird tagsüber regelmässig betreut. Je nach Umfang und Dauer unterliegt auch die Tagespflege der Melde- oder Bewilligungspflicht nach Art. 12 PAVO.

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Was verlangt die PAVO von Pflegeeltern?

Die Verordnung nennt keine abschliessende Liste von Anforderungen, sondern beschreibt Prinzipien. Die kantonalen Jugendämter konkretisieren diese in ihren Richtlinien. Kernanforderungen:

Persönliche Eignung: Pflegeeltern müssen in der Lage sein, die physische und psychische Entwicklung des Kindes zu fördern. Das schliesst ein stabiles familiäres Umfeld, eine gesunde Lebensführung und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Behörden ein.

Wohnraum: Das Pflegekind benötigt einen eigenen Schlafraum. Hygienische und sicherheitstechnische Mindeststandards müssen erfüllt sein.

Keine Vorstrafen: Ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister ist zwingend einzureichen. Bestimmte Verurteilungen (insbesondere gegen Kinder und Jugendliche) schliessen die Bewilligungserteilung aus.

Finanzielle Stabilität: Kein oder geringer Betreibungsregisterauszug, ausreichendes Einkommen unabhängig vom Pflegegeld.

Staatliche Aufsicht: Was bedeutet das konkret?

Die PAVO verpflichtet die kantonalen Behörden, bewilligte Pflegeverhältnisse aktiv zu überwachen. Das bedeutet in der Praxis:

  • Jährliche Hausbesuche durch eine Fachperson des kantonalen Jugendamts oder einer beauftragten Organisation
  • Überprüfung der Wohnsituation und der Entwicklung des Kindes
  • Gespräche mit dem Pflegekind (altersgerecht)
  • Dokumentation und Berichterstattung

Diese Aufsicht ist keine Kontrolle im polizeilichen Sinne — sie dient dem Schutz des Kindes und der Unterstützung der Pflegefamilie. Viele Pflegeeltern empfinden die jährlichen Besuche als hilfreich, weil sie die Möglichkeit bieten, offene Fragen mit einer Fachperson zu besprechen.

Kantonale Pflegekinderverordnungen

Viele Kantone haben eigene kantonale Verordnungen, die auf der PAVO aufbauen und diese präzisieren. Beispiele:

  • Kanton Bern: BSG 213.223 (Pflegekinderverordnung)
  • Kanton Schaffhausen: SHR 211.224
  • Kanton Zürich: Eigene kantonale Richtlinien des AJB

Diese kantonalen Verordnungen können strengere Anforderungen stellen als die Bundesverordnung — etwa bezüglich Vorbereitungskursen, Dokumentationspflichten oder Pflegegeldregelungen.

PAVO-Verletzungen: Was passiert dann?

Wer ein Kind ohne erforderliche Bewilligung aufnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen:

  • Rückforderung eines allfälligen Pflegegeldes
  • Mögliche Busse
  • Im Extremfall: behördliche Anordnung der Herausnahme des Kindes

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich vor der Aufnahme eines Pflegekindes über die geltenden Vorschriften zu informieren und die Bewilligung rechtzeitig zu beantragen.

PAVO als Grundlage, nicht als Hindernis

Die PAVO ist nicht dazu da, geeignete Pflegefamilien abzuschrecken. Sie schützt Kinder vor Ausbeutung und sorgt dafür, dass der Staat weiss, wo seine schutzbefohlenen Kinder leben. Für Pflegefamilien, die den Prozess kennen, ist sie gut handhabbar.

Eine vollständige Erklärung der PAVO im Kontext des Schweizer Pflegekinderwesens — einschliesslich kantonaler Umsetzungsunterschiede — finden Sie im Ratgeber Pflegefamilie & Adoption für die Schweiz.

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