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Pflegekind aufnehmen: So funktioniert es in jedem Bundesland

Pflegekind aufnehmen: So funktioniert es in jedem Bundesland

Das österreichische System der Kinder- und Jugendhilfe ist föderalistisch aufgebaut — und das bedeutet in der Praxis: Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, muss wissen, welche Stelle in seinem Bundesland zuständig ist, welche Dokumente verlangt werden und wo die regionalen Besonderheiten liegen. Ein Überblick für die am häufigsten gesuchten Bundesländer.

Das verbindet alle Bundesländer

Bevor wir auf die Unterschiede eingehen: Einige Dinge gelten österreichweit. Das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013) setzt den Rahmen für alle Länder. Folgende Elemente sind überall gleich:

  • Eine Pflegebewilligung ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes
  • Die Eignung wird durch die zuständige Kinder- und Jugendhilfe geprüft — durch Hausbesuche, Gespräche und einen Vorbereitungskurs
  • Dokumente: Strafregisterauszug (inkl. Sonderauskunft über Sexualstraftaten), Gesundheitszeugnis, Einkommensnachweise, Wohnsitznachweis
  • Die Eignungsprüfung dauert in der Regel sechs Monate bis ein Jahr
  • Das Pflegekindergeld wird landesspezifisch geregelt

Pflegekind aufnehmen in Wien

In Wien ist die MA 11 (Kinder und Jugend) die zuständige Behörde. Das Referat für Adoptiv- und Pflegeeltern (RAP) ist die erste Anlaufstelle für Interessentinnen und Interessenten.

Wien bietet zwei Wege:

Weg 1 — Klassische Bewerbung bei der MA 11: Sie reichen Ihre Unterlagen ein, nehmen an einem Informationsabend teil, durchlaufen die Eignungsprüfung und erhalten eine Pflegebewilligung.

Weg 2 — Anstellung über Eltern für Kinder Österreich (EfKÖ): EfKÖ ist eine anerkannte Organisation, die Pflegeeltern in Wien formal als Arbeitnehmerinnen beschäftigt. Das bedeutet: sozialversicherungspflichtiges Einkommen, Pensionszeiten, Krankenversicherung. Wer Pflegeelternschaft als Beruf ausüben möchte, sollte sich über diesen Weg informieren.

Wien hat den größten Pool an Kindern, die Betreuung benötigen — allein ca. 1.548 Kinder lebten zuletzt in Wiener Pflegefamilien. Die Nachfrage nach Pflegeplätzen ist entsprechend hoch.

Pflegekind aufnehmen in Niederösterreich

In Niederösterreich wird die Kinder- und Jugendhilfe über die Abteilung GS6 der NÖ Landesregierung koordiniert. Die operative Fallführung liegt bei den Bezirkshauptmannschaften (BH) — der erste Kontakt erfolgt also bei der BH Ihres Wohnbezirks.

Im Jahr 2023 waren in der Landesabteilung 56 Mitarbeiterinnen tätig, in den Bezirken 264 Fachkräfte für Sozialarbeit. NÖ legt einen starken Fokus auf die Zusammenarbeit mit privaten Einrichtungen und auf die Verwandtenpflege.

Besonderheit: In Niederösterreich wird unterschieden, ob das Pflegekind aus dem eigenen Bezirk kommt oder bezirksübergreifend vermittelt wird. Die finanzielle Abgeltung (Pflegekindergeld) wird über die Landesabteilung geregelt und ist altersgestaffelt.

Erste Anlaufstelle: www.noe.gv.at/pflegekinder

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Pflegekind aufnehmen in Oberösterreich

In OÖ ist die KJH OÖ (Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich) die zentrale Stelle. Die operative Arbeit erfolgt über Bezirksstellen.

OÖ hat einige Besonderheiten:

  • Bei der Verwandtenpflege erhalten Pflegeeltern nur 75 % des Regelsatzes — da von einer moralischen Unterhaltspflicht ausgegangen wird
  • OÖ unterscheidet explizit zwischen Pflegekindern bei Verwandten und bei Fremdpflegeeltern
  • Es gibt "plan B" — einen spezialisierten Fachdienst der Kinder- und Jugendhilfe OÖ, der Pflegeeltern bei besonders belasteten Kindern begleitet
  • Bereitschaftspflegefamilien: In OÖ gibt es derzeit rund 29 Bereitschaftspflegefamilien — der Bedarf übersteigt das Angebot deutlich, besonders in den Bezirken Ried und Schärding

Erste Anlaufstelle: www.kjh-ooe.at

Pflegekind aufnehmen in der Steiermark

In der Steiermark ist die Kinder- und Jugendhilfe Steiermark über die jeweiligen Bezirksstellen erreichbar. Die Steiermark hat einen vergleichsweise hohen Anteil an Kindern in Pflegefamilien (im Vergleich zu Heimplätzen), was auf eine engagierte Pflegeeltern-Community hinweist.

Die Steiermark hat einen starken Fokus auf präventive Hilfen und die enge Zusammenarbeit mit privaten Einrichtungen (z.B. affido — ein spezialisierter Verein für Pflegekinderhilfe). Sozialarbeiterinnen in der Steiermark arbeiten mit Sozialberichten, die als Entscheidungsgrundlage für das Pflegschaftsgericht dienen.

Erste Anlaufstelle: Soziale Arbeit Steiermark, Fachabteilung Gesellschaft / Kinder und Jugend

Pflegekind aufnehmen in Salzburg

In Salzburg ist das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (S.KJHG) die Grundlage. Die Bewerbung erfolgt über die Fachabteilungen der Salzburger Landesregierung (Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration) sowie über die Bezirksabteilungen.

Salzburg legt besonderen Wert auf präventive Ansätze und die regionale Ausgestaltung der Dienste. SOS-Kinderdorf Salzburg betreibt auch Bereitschaftspflegefamilien, die Kinder in Akutsituationen aufnehmen.

Pflegekind aufnehmen in Tirol

In Tirol ist das Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz (TKJHG) maßgeblich. Zuständig ist die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe beim Amt der Tiroler Landesregierung, regional vertreten durch die Bezirksverwaltungsbehörden.

Tirol hat gut strukturierte Unterscheidungen zwischen ambulanten (begleitenden) und stationären Hilfen — Pflegeelternschaft fällt unter die stationären Hilfen, ist aber nicht institutionell, sondern familienbasiert.

Erste Anlaufstelle: www.tirol.gv.at

Pflegekind aufnehmen in Kärnten

In Kärnten gilt das Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz (K-KJHG). Die Kärntner KJH arbeitet mit umfangreichen Merkmalslisten für die Statistik und Hilfeplanung — das spiegelt sich in einem strukturierteren Bewerbungsprozess wider.

Zuständig sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften und das Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung 4 — Soziales, Gesundheit und Sport).

Allgemeine Tipps für alle Bundesländer

Früh anfragen: Die Eignungsprüfung dauert sechs Monate bis ein Jahr. Wer zu lange wartet, verliert Zeit.

Informationsabende besuchen: Alle Bundesländer bieten Infoveranstaltungen an — teils direkt durch die KJH, teils durch NGOs wie EfKÖ oder SOS-Kinderdorf. Nutzen Sie diese, bevor Sie die offizielle Bewerbung einreichen.

Realistisch planen: Das Pflegekindergeld variiert stark zwischen den Bundesländern. Informieren Sie sich vor der Bewerbung über die aktuellen Sätze in Ihrem Land.

Begleitung akzeptieren: Pflegeeltern werden nach der Aufnahme des Kindes eng begleitet — durch Hausbesuche, Fallkonferenzen und Beratungsangebote. Das ist keine Kontrolle, sondern Unterstützung.


Wie die Eignungsprüfung im Detail abläuft, welche Rechte Pflegeeltern gegenüber der KJH haben und was bei schwierigen Besuchskontakten mit den leiblichen Eltern zu tun ist — das erklärt der vollständige Ratgeber: Pflegefamilie & Adoption in Österreich.

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