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Pflegeeltern werden in Österreich: Voraussetzungen, Ablauf und Eignungsprüfung

Pflegeeltern werden in Österreich: Voraussetzungen, Ablauf und Eignungsprüfung

Viele Paare und Einzelpersonen informieren sich monatelang im Internet, bevor sie den ersten Schritt wagen. Das System wirkt von außen wie ein bürokratisches Labyrinth — neun Bundesländer, neun unterschiedliche Kinder- und Jugendhilfegesetze, unterschiedliche Ansprechpartner, unterschiedliche Formulare. Was bleibt gleich, was unterscheidet sich? Und was muss man wirklich vorbereiten, bevor man den ersten Anruf bei der Kinder- und Jugendhilfe macht?

Wer kann Pflegeelternteil werden?

In Österreich gibt es keine starren Altersgrenzen für Pflegeeltern, aber die Praxis ist klarer als das Gesetz. Die meisten Kinder- und Jugendhilfeträger (KJH) empfehlen einen Altersabstand von maximal 45 Jahren zwischen Pflegeelternteil und Pflegekind. Ein 50-jähriges Paar, das ein Kleinkind aufnehmen möchte, wird also genauere Fragen beantworten müssen.

Die gesetzlichen Grundvoraussetzungen nach dem Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013) gelten österreichweit:

  • Unbescholtener Leumund: Ein aktueller Strafregisterauszug inklusive der Sonderauskunft über Sexualstraftaten ist Pflicht. Eintragungen führen nicht automatisch zur Ablehnung, müssen aber offengelegt werden.
  • Gesundheitliche Eignung: Ein ärztliches Gesundheitszeugnis, das attestiert, dass keine schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Erkrankungen vorliegen.
  • Wirtschaftliche Stabilität: Pflegeeltern müssen nicht reich sein, aber ein stabiles Einkommen und eine angemessene Wohnsituation nachweisen können. Eigene Kinder erhöhen die Anforderungen an den verfügbaren Wohnraum.
  • Psychische Belastbarkeit: Kein formalrechtliches Kriterium, aber das Kernthema der Eignungsprüfung. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter prüfen, ob Bewerber in der Lage sind, einem oft traumatisierten Kind ohne eigene unverarbeitete Biografiethemen zu begegnen.

Alleinstehende Personen können sich bewerben — dazu mehr weiter unten und im Artikel über Singles als Pflegeeltern.

Der Bewerbungsablauf: Schritt für Schritt

1. Erst informieren, dann kontaktieren

Bevor Sie sich offiziell bewerben, lohnt sich ein Informationsabend. In Wien veranstaltet die MA 11 (Kinder und Jugend) regelmäßig kostenlose Infoabende, bei denen Sozialarbeiterinnen das System erklären und häufige Fragen beantworten. In anderen Bundesländern bieten Organisationen wie Eltern für Kinder Österreich (EfKÖ) oder SOS-Kinderdorf ähnliche Veranstaltungen an.

Diese Abende sind keine Auswahlveranstaltungen. Sie dienen Ihrer Information und helfen Ihnen, die Entscheidung auf Basis realistischer Erwartungen zu treffen — nicht auf Basis von Hochglanzbroschüren.

2. Offizielle Bewerbung bei der zuständigen Behörde

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz:

  • Wien: MA 11, Referat für Adoptiv- und Pflegeeltern (RAP)
  • Niederösterreich: Abteilung GS6 der Landesregierung, operativ bei den Bezirkshauptmannschaften
  • Oberösterreich: KJH OÖ, mit starkem Fokus auf die regionalen Bezirksstellen
  • Steiermark, Salzburg, Tirol, Kärnten, Vorarlberg, Burgenland: Jeweils die Landesregierung bzw. die Fachabteilungen für Kinder- und Jugendhilfe

Die Bewerbung besteht aus dem Einreichen der Unterlagen und einem Erstgespräch. Folgende Dokumente werden in der Regel verlangt:

  • Strafregisterauszug (inkl. Sonderauskunft)
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Einkommensnachweise (Lohnzettel, Steuerbescheide)
  • Wohnsitznachweis bzw. Mietvertrag oder Grundbuchauszug
  • Bei verheirateten Paaren: Heiratsurkunde; bei Lebensgemeinschaften: Meldezettel beider Partner

3. Die Eignungsprüfung — das Herzstück des Prozesses

Die Eignungsprüfung ist kein Test, den man besteht oder nicht besteht. Sie ist ein mehrstufiger Prozess, der üblicherweise sechs Monate bis zu einem Jahr dauert. Er besteht aus:

Hausbesuchen: Sozialarbeiterinnen kommen zu Ihnen nach Hause — in der Regel zwei bis vier Mal. Sie begutachten die Wohnsituation, sprechen mit allen Haushaltsmitgliedern und observieren die Familiendynamik. Eigene Kinder werden altersgerecht in die Gespräche einbezogen.

Persönlichen Gesprächen: Tiefe Einzelgespräche, oft getrennt für beide Partner, über die eigene Kindheit und Bindungserfahrungen, Konfliktstile, Erwartungen an das Pflegekind und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der leiblichen Familie.

Vorbereitungskurs: Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen einen modular aufgebauten Kurs absolvieren, der Themen wie Bindungstheorie, Trauma, rechtliche Rahmenbedingungen, Obsorge und die Rolle der Pflegeeltern im Hilfesystem abdeckt. Dauer und Format variieren je nach Bundesland.

Das Ergebnis ist eine Pflegebewilligung — die formale Voraussetzung, damit die KJH Ihnen ein Kind vermitteln kann.

Was Sozialarbeiterinnen wirklich prüfen

Wer durch Foren und Erfahrungsberichte liest, merkt: Es gibt eine Kluft zwischen dem, was offiziell geprüft wird, und dem, was tatsächlich entscheidet. Einige Punkte, die in der Praxis ins Gewicht fallen:

Einigkeit im Paar: Ist der Entschluss, Pflegeeltern zu werden, wirklich gemeinsam getroffen — oder zieht jemand widerwillig mit? Sozialarbeiterinnen bemerken Ambivalenz.

Umgang mit Herkunftseltern: Die KJH hat einen klaren Auftrag: Wo möglich, soll das Kind zur Herkunftsfamilie zurückgeführt werden. Bewerber, die signalisieren, dass sie das Pflegekind als "ihr" Kind begreifen und Kontakte zur leiblichen Familie als Bedrohung sehen, werden kritisch beurteilt.

Verarbeitete eigene Geschichte: Wer selbst schwierige Kindheitserfahrungen gemacht hat, ist nicht automatisch ungeeignet. Entscheidend ist, ob diese Erfahrungen reflektiert und verarbeitet wurden.

Realistische Erwartungen: Die KJH vermittelt keine Neugeborenen. Die meisten Pflegekinder sind älter, haben Bindungsschwierigkeiten, traumatische Erfahrungen oder beides. Bewerber, die ein "unkompliziertes Baby" erwarten, werden enttäuscht.

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Wien: Besonderheiten der MA 11 und Anstellungsmodelle

Wien hat das professionellste System Österreichs. Die Organisation Eltern für Kinder Österreich (EfKÖ) beschäftigt über 600 Pflegeeltern in einem formalen Anstellungsverhältnis — inklusive Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Das bedeutet: In Wien können Pflegeeltern die Betreuungsarbeit als Beruf ausüben, mit sozialrechtlicher Absicherung.

Drei Anstellungsmodelle sind verfügbar:

  • Modell 1: Kinder jeden Alters; Teilzeit (30 Stunden) möglich, Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze inklusive Versicherung
  • Modell 2: Für Pflegepersonen ohne bisherige Anstellung; Kinder von 2 bis 6 Jahren; ca. 1.350 Euro brutto monatlich für sechs Monate
  • Modell 3: Unterstützung bei Inanspruchnahme von Elternkarenz; ebenfalls für Kinder von 2 bis 6 Jahren

Außerhalb Wiens gibt es diese Modelle in dieser Form nicht. In anderen Bundesländern erhalten Pflegeeltern ein Pflegekindergeld — eine Aufwandsentschädigung, die je nach Land und Betreuungsform unterschiedlich hoch ausfällt.

Wie lange dauert es, bis ein Kind vermittelt wird?

Nach der Pflegebewilligung beginnt die Wartezeit. Wie lange diese dauert, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Bundesland, der Altersgruppe, die Sie aufnehmen möchten, und der Verfügbarkeit passender Kinder. Wer ein Kind unter drei Jahren erwartet, kann in Wien mit einer Wartezeit von einem bis zu mehreren Jahren rechnen. Für Kinder über zehn Jahre ist die Wartezeit kürzer — aber die Anforderungen an die Pflegeeltern sind höher.

In Österreich lebten laut Statistik Austria im Jahr 2024 insgesamt 4.998 Kinder in Pflegefamilien. Gleichzeitig stieg die Zahl der Gefährdungsabklärungen auf 53.162 — ein Plus von 5,8 % gegenüber dem Vorjahr. Der Bedarf an Pflegefamilien wächst, das Angebot nicht im gleichen Tempo.

Finanzielle Unterstützung: Was Pflegeeltern erhalten

Die finanzielle Abgeltung für Pflegeeltern ist in Österreich Ländersache. Das monatliche Pflegekindergeld variiert erheblich zwischen den Bundesländern — mehr dazu im Artikel Pflegegeld Österreich: Höhe und Unterschiede.

Das Grundprinzip: Das Pflegekindergeld soll den Unterhaltsbedarf des Kindes abdecken und ist eine Aufwandsentschädigung, kein Lohn. In den meisten Bundesländern wird es 14-mal jährlich ausgezahlt, mit zwei Sonderzahlungen.

Zusätzlich können Pflegeeltern Familienbeihilfe und unter bestimmten Bedingungen Kinderbetreuungsgeld beantragen. Wenn das Pflegekind aufgrund einer Behinderung einen außergewöhnlichen Betreuungsbedarf hat, ist auch Bundespflegegeld möglich — die Sätze lagen 2025 zwischen 200,80 Euro (Stufe 1) und 2.156,60 Euro (Stufe 7).

Rechte und Pflichten als Pflegeelternteil

Pflegeeltern übernehmen die tägliche Verantwortung für das Kind — aber nicht automatisch die volle Obsorge. Der Unterschied ist rechtlich bedeutsam und im Alltag oft spürbar. Details dazu im Artikel Pflegekind Rechte und Pflichten.

Die wichtigsten Pflichten gegenüber der KJH:

  • Kooperation bei Hausbesuchen und Fallkonferenzen
  • Ermöglichung von Besuchskontakten zur leiblichen Familie
  • Offene Kommunikation über die Entwicklung des Kindes
  • Teilnahme an Weiterbildungen und Beratungsangeboten

Der vollständige Ratgeber für Pflegeelternschaft und Adoption in Österreich — mit den Details zu Pflegegeld, Obsorge, Bundesländervergleich und der Vorbereitung auf die Eignungsprüfung — ist hier verfügbar: Pflegefamilie & Adoption in Österreich — Ratgeber.

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