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Stiefkindadoption in Österreich: Voraussetzungen und Ablauf

Die Stiefkindadoption ist die häufigste Form der Adoption in Österreich. Sie beschreibt die Situation, in der ein Partner das leibliche Kind des anderen Partners offiziell adoptiert — und damit rechtlich vollständig die Elternrolle übernimmt.

Klingt unkompliziert. Ist es in vielen Fällen auch — wenn der andere leibliche Elternteil zustimmt. Wenn nicht, wird es schwieriger.

Was ist die Stiefkindadoption?

Bei der Stiefkindadoption adoptiert ein Stiefelternteil das Kind des Partners oder der Partnerin. Das Ergebnis ist grundsätzlich ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis mit dem leiblichen Elternteil und dem neuen Adoptivelternteil. Die Rechtsbeziehungen zur Herkunftsfamilie werden dabei neu geordnet; bestimmte unterhalts- und erbrechtliche Ansprüche können fortbestehen.

Das bedeutet praktisch:

  • Das Kind ist rechtlich in die Familie des Adoptivelternteils integriert; die Namensführung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln
  • Die erbrechtlichen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Adoptionswirkungen; bestimmte Ansprüche können fortbestehen
  • Der adoptierende Stiefelternteil übernimmt Unterhaltspflichten
  • Die rechtlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie werden grundsätzlich neu geordnet; bestimmte unterhalts- und erbrechtliche Ansprüche können fortbestehen

Voraussetzungen für die Stiefkindadoption

Das österreichische ABGB (§§ 191 ff.) regelt die Voraussetzungen. Die wesentlichen Punkte:

Alter des Adoptierenden

Der Stiefelternteil muss mindestens 25 Jahre alt sein. Zusätzlich gelten gesetzliche Anforderungen an den Altersabstand zum Kind.

Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils

Das ist der kritischste Punkt. Die Zustimmung des anderen leiblichen Elternteils — also des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin — ist grundsätzlich erforderlich. Wenn dieser Elternteil nicht auffindbar ist, verstorben ist oder seine Rechte verloren hat, kann das Gericht entsprechend vorgehen.

Verweigert der leibliche Elternteil die Zustimmung, kann das Pflegschaftsgericht diese Zustimmung unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen, insbesondere wenn keine gerechtfertigten Gründe für die Verweigerung vorliegen. Das Gericht prüft den Einzelfall und das Kindeswohl sorgfältig.

Das Gericht prüft immer das Kindeswohl. Eine Zustimmungsersetzung ist kein automatischer Schritt — sie erfordert eine sorgfältige Abwägung und ist nicht immer erfolgreich.

Zustimmung des Kindes ab 14 Jahren

Ab dem 14. Lebensjahr wird die notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Kindes vermutet. Seine Sicht ist im Verfahren zu berücksichtigen; die konkreten Zustimmungserfordernisse richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des Einzelfalls.

Ehegatte, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft

Seit der Reform des Adoptionsrechts 2022 (Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2022) sind Ehegatten, eingetragene Partner und Lebensgefährten unter denselben Voraussetzungen zur Stiefkindadoption berechtigt. Die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare ist damit rechtlich abgesichert.

Der Ablauf der Stiefkindadoption

Schritt 1: Antrag beim Pflegschaftsgericht

Die Stiefkindadoption wird beim zuständigen Bezirksgericht (Pflegschaftsabteilung) beantragt. Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen — insbesondere wenn die Zustimmung des anderen Elternteils fraglich ist.

Schritt 2: Sozialerhebung durch die KJH

Das Gericht beauftragt in der Regel die Kinder- und Jugendhilfe mit einer Sozialerhebung. Diese prüft, ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient.

Schritt 3: Anhörung der Beteiligten

Das Gericht hört die beteiligten Parteien an — Adoptivelternteil, leiblicher Elternteil (soweit vorhanden und erreichbar) sowie das Kind entsprechend seinem Alter und seiner Einsichts- und Urteilsfähigkeit.

Schritt 4: Gerichtliche Bewilligung und Adoptionsvertrag

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Adoptionsvertrag geschlossen und vom Gericht bewilligt. Die Adoption wird im Geburtsregister vermerkt.

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Was kostet die Stiefkindadoption?

Die Kosten der Stiefkindadoption sind deutlich geringer als die einer Fremdkindadoption. Typische Kostenpositionen:

  • Gerichtsgebühren: Abhängig vom Verfahren
  • Anwaltskosten: Wenn Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen (empfohlen, besonders bei strittiger Zustimmung): Variable Kosten, üblicherweise nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz
  • Notarkosten: In manchen Fällen für die Beurkundung des Adoptionsvertrags
  • Dokumente: Geburtsurkunden, ggf. Übersetzungen, Apostillen (bei ausländischen Dokumenten)

Insgesamt hängen die direkten Kosten vom Verfahren, den erforderlichen Dokumenten und einer allfälligen rechtlichen Beratung ab.

Häufige Fallstricke

Der andere Elternteil ist nicht auffindbar. Wenn der leibliche Vater oder die leibliche Mutter nicht bekannt oder nicht erreichbar ist, kann das Gericht entsprechende Schritte einleiten. Das verlängert das Verfahren.

Der andere Elternteil verweigert die Zustimmung aus taktischen Gründen. In manchen Fällen dient die Verweigerung nicht dem Kindswohl, sondern der Einflussnahme auf andere familienrechtliche Streitigkeiten (z.B. laufende Unterhaltsklagen). Gerichte prüfen das sorgfältig.

Das Kind hat ambivalente Gefühle. Auch bei einem Kind unter 14 Jahren berücksichtigt das Gericht seine Haltung altersgerecht. Maßgeblich bleibt die Kindeswohlprüfung.


Alle Details zur Stiefkindadoption — Muster für das Gericht, Tipps zur Vorbereitung der Sozialerhebung und was bei strittigem Verfahren zu tun ist — finden Sie im vollständigen Ratgeber: Pflegefamilie & Adoption in Österreich.

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