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Adoption in Österreich: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Adoption in Österreich: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Im Jahr 2024 wurden in Österreich laut Statistik Austria 76 Kinder adoptiert — davon 64 Inlandsadoptionen und 12 grenzüberschreitende Adoptionen. 76 Kinder, bei einer Bevölkerung von rund neun Millionen Menschen. Diese Zahl sagt alles über die Realität des österreichischen Adoptionssystems: Es ist selten, es ist langsam, und wer den Weg geht, muss auf eine lange Wartezeit vorbereitet sein.

Trotzdem gibt es jedes Jahr Paare, die erfolgreich adoptieren. Wer die Voraussetzungen kennt, den Ablauf versteht und realistische Erwartungen mitbringt, hat die besten Chancen.

Rechtliche Grundlage: Das ABGB

In Österreich ist die Adoption im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in den Paragrafen 191 bis 210 geregelt. Die Adoption wird als "Annahme an Kindesstatt" bezeichnet und begründet ein lebenslanges rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis, das alle Bindungen zur leiblichen Familie dauerhaft ersetzt — mit Ausnahme bestimmter unterhalts- und erbrechtlicher Ansprüche, die österreichisches Recht weiterhin anerkennt.

Das zentrale Kriterium: Die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen. Das Gericht prüft dies in jedem Einzelfall.

Voraussetzungen für Adoptivwerber

Alter und Altersabstand

Adoptivwerber müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Die Behörden (und das Pflegschaftsgericht) achten zudem auf den Altersabstand zwischen Eltern und Kind: In Wien empfiehlt die MA 11 einen Abstand von maximal 45 Jahren. Diese Grenzen sind nicht gesetzlich starr, werden aber in der Praxis als Orientierung genutzt.

Persönliche und wirtschaftliche Eignung

Die Kinder- und Jugendhilfe führt eine umfassende Home Study durch — eine Beurteilung der persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebensumstände. Dazu gehören:

  • Psychische Stabilität und Belastbarkeit
  • Keine schwerwiegenden unverarbeiteten Lebenskrisen
  • Stabile wirtschaftliche Verhältnisse
  • Angemessene Wohnsituation (eigenes Zimmer für das Kind)
  • Gute Partnerschaft (bei Paaren)
  • Positive Einstellung zur offenen Adoption und zur Herkunftsgeschichte des Kindes

Strafregisterauszug und Gesundheitszeugnis

Wie bei der Pflegeelternschaft müssen Adoptivwerber einen Strafregisterauszug inklusive Sonderauskunft über Sexualstraftaten sowie ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen.

Paare mit eigenen Kindern

Paare, die bereits leibliche Kinder haben, werden in der Praxis bei der Vermittlung häufig nachrangig behandelt. Die KJH gibt Kindern ohne geschwisterliche Konkurrenz bei der Vermittlung oft den Vorzug. Das ist keine Regel im Gesetz, aber eine gelebte Realität im System.

Der Ablauf der Inlandsadoption

Schritt 1: Antragstellung und Eignungsprüfung

Die Bewerbung erfolgt beim zuständigen KJH-Träger des Bundeslandes. Dort durchlaufen Adoptivwerber denselben Eignungsprozess wie Pflegeeltern — Hausbesuche, Einzelgespräche, Vorbereitungskurs. Der Prozess dauert sechs Monate bis ein Jahr.

Schritt 2: Vormerkung auf der Warteliste

Nach positiver Eignungsbeurteilung werden die Werber auf einer Warteliste vorgemerkt. Die Wartezeit für ein inländisches Kind (insbesondere ein Kleinkind) beträgt in der Regel mehrere Jahre. In Wien wurden zuletzt nur rund 15 Kinder pro Jahr adoptiert — die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem.

Schritt 3: Adoptionspflege (Matching)

Wenn ein passendes Kind gefunden wird, beginnt die Adoptionspflege — eine mehrmonatige Begleitphase, in der Kind und Familie zusammenleben, begleitet von der KJH. Dieser Zeitraum dient der Beobachtung der Bindungsentwicklung und der Klärung, ob die Konstellation für das Kind passend ist.

Schritt 4: Gerichtliche Bewilligung

Den Abschluss bildet der Adoptionsvertrag, der vom Pflegschaftsgericht (angesiedelt bei den Bezirksgerichten) bewilligt werden muss. Voraussetzung ist die Zustimmung der leiblichen Eltern — die Mutter kann ihre Einwilligung frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilen. Falls die Eltern nicht auffindbar sind oder ohne gerechtfertigten Grund verweigern, kann das Gericht die Zustimmung ersetzen.

Nach der gerichtlichen Bewilligung ist die Adoption rechtskräftig. Das Kind trägt den Familiennamen der Adoptiveltern und ist rechtlich vollständig in die neue Familie integriert.

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Was kostet eine Adoption in Österreich?

Eine Inlandsadoption über die staatliche Kinder- und Jugendhilfe ist im Vergleich zur Auslandsadoption relativ kostengünstig. Die wesentlichen Kosten sind:

  • Gerichtskosten: Für die Bewilligung des Adoptionsvertrags fallen Gerichtsgebühren an. Diese sind abhängig vom Verfahren, liegen aber in der Regel unter 1.000 Euro.
  • Notarkosten: Für die notarielle Beurkundung des Adoptionsvertrags.
  • Kosten für Dokumente: Strafregisterauszug, Gesundheitszeugnis, Übersetzungen (falls relevant).
  • Eventuell Anwaltskosten: Wenn Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen — empfohlen, aber nicht Pflicht.

Gesamt: Eine Inlandsadoption kostet in der Regel einige hundert bis wenige tausend Euro an direkten Kosten. Die eigentliche "Investition" ist die Zeit — und die emotionale Energie.

Die Realität: Warum so wenige Kinder im Inland adoptiert werden

Die geringe Zahl inländischer Adoptionen hat strukturelle Gründe:

  1. Leibliche Eltern geben kaum Kinder zur Adoption frei. In Österreich ist das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe primär die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie oder die Langzeitpflege — nicht die Adoption.
  2. Die offene Adoption ist Standard geworden. Die frühere "Inkognitoadoption" (ohne Kontakt zur Herkunftsfamilie) ist heute die Ausnahme. Adoptivwerber, die keinen Kontakt zur leiblichen Familie wollen, treffen auf ein System, das diese Kontakte fördert.
  3. Das Verfahren ist lang und ungewiss. Viele Paare geben auf oder wechseln nach Jahren zur Auslandsadoption.

Wenn Sie eine Inlandsadoption ernsthaft in Betracht ziehen, lohnt es sich, frühzeitig das Gespräch mit der zuständigen KJH zu suchen und die Erwartungen realistisch zu justieren.


Der vollständige Ratgeber — mit einem Kapitel zur Adoptionspflege, zur offenen Adoption, zur Vorbereitung auf die Home Study und zu den Unterschieden zwischen den Bundesländern — ist hier: Pflegefamilie & Adoption in Österreich.

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