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Adoption Schweiz: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten 2025

Adoption Schweiz: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten 2025

Jährlich suchen in der Deutschschweiz gut 70 geprüfte Paare und Einzelpersonen nach einem adoptierbaren Kind — doch nur rund zehn Kinder werden jährlich zur Inlandsadoption freigegeben. Diese Diskrepanz ist die erste harte Wahrheit, mit der sich alle auseinandersetzen müssen, die in der Schweiz adoptieren möchten. Wer den Prozess kennt, trifft bessere Entscheidungen darüber, welchen Weg er einschlägt.

Wer darf in der Schweiz adoptieren?

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) legt in den Artikeln 264 bis 268c die materiellen Voraussetzungen fest. Die wichtigsten Punkte:

Alter: Adoptiveltern müssen mindestens 28 Jahre alt sein. Bei einer Einzeladoption gilt dasselbe Mindestalter. Eine obere Altersgrenze ist gesetzlich nicht festgelegt, aber kantonale Zentralbehörden berücksichtigen das Alter bei der Eignungsabklärung.

Zivilstand: Verheiratete Paare können gemeinsam adoptieren. Seit der Revision 2018 können auch Personen in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer stabilen Lebensgemeinschaft (Konkubinat von mindestens drei Jahren) eine Stiefkindadoption durchführen. Gleichgeschlechtliche Paare haben seit 2018 ebenfalls das Recht, das Kind des Partners zu adoptieren.

Wartezeit: Bei gemeinschaftlicher Adoption müssen die Adoptivwilligen mindestens drei Jahre zusammengelebt haben.

Eignung: Finanzielle Stabilität, ein stabiles familiäres Umfeld, keine schwerwiegenden Vorstrafen und die psychische Belastbarkeit für die besonderen Bedürfnisse eines Adoptivkindes sind zentrale Prüfkriterien.

Wie läuft das Adoptionsverfahren in der Schweiz ab?

Das Verfahren ist zweistufig: zuerst die Eignungsabklärung, dann das eigentliche Adoptionsverfahren.

Schritt 1: Eignungsabklärung bei der kantonalen Zentralbehörde

Jeder Kanton hat eine kantonale Zentralbehörde für Adoptionsfragen (in der Regel das Kantonale Jugendamt oder eine spezialisierte Abteilung). Dort melden sich Interessierte und stellen ein Gesuch. Die Abklärung umfasst:

  • Schriftliche Unterlagen: Strafregisterauszug (Sonderprivatauszug), Betreibungsregisterauszug, ärztliches Attest, Einkommensnachweise
  • Hausbesuche durch Sozialarbeitende
  • Gespräche zur Biografie, Motivation und Erziehungsvorstellungen
  • Gegebenenfalls psychologische Abklärungen

Die Organisation PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz) führt im Auftrag vieler Kantone Eignungsabklärungen durch. Diese professionellen Abklärungen kosten bis zu CHF 4'000. Am Ende des Prozesses steht entweder eine Eignungsbescheinigung oder eine Ablehnung mit Begründung.

Schritt 2: Vermittlung und Adoptionsverfahren

Nach Erhalt der Eignungsbescheinigung werden Adoptiveltern in einen Wartepool aufgenommen. Bei Inlandsadoptionen entscheidet die zuständige Stelle, welche Adoptiveltern zu einem konkreten Kind passen. Dieser Schritt kann viele Monate bis mehrere Jahre dauern.

Sobald ein Kind vermittelt wurde, beginnt das eigentliche Gerichtsverfahren: Der zuständige Richter prüft alle Unterlagen und spricht — nach einer Probezeit von üblicherweise einem Jahr — die Adoption aus. Mit dem Adoptionsdekret erlangen die Adoptiveltern die volle elterliche Sorge, das Kind erhält den Familiennamen und alle Rechte eines leiblichen Kindes.

Was kostet eine Adoption in der Schweiz?

Die Kosten variieren je nach Adoptionsart erheblich:

Inlandsadoption:

  • Eignungsabklärung: CHF 0 bis CHF 4'000 (je nach Kanton und Anbieter)
  • Gerichtskosten: CHF 300 bis CHF 800
  • Anwaltskosten (optional): CHF 1'000 bis CHF 3'000
  • Gesamtkosten: ca. CHF 2'000 bis CHF 8'000

Auslandsadoption (Haager-Abkommen-Länder):

  • Kosten variieren stark je nach Herkunftsland
  • Reisekosten, Übersetzungen, Verfahrenskosten im Ausland
  • Gesamtkosten: CHF 20'000 bis CHF 60'000 und mehr

Stiefkindadoption:

  • Gerichtskosten: ca. CHF 300 bis CHF 500
  • Anwaltskosten: CHF 500 bis CHF 2'000
  • Günstigste Form der Adoption in der Schweiz

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Was passiert nach der Adoption?

Das ZGB sieht das Recht des adoptierten Kindes vor, seine Herkunft zu kennen. Kantonale Beratungsstellen unterstützen erwachsene Adoptierte bei der Suche nach ihren leiblichen Eltern. Diese sogenannte Herkunftssuche ist rechtlich abgesichert. Adoptiveltern sollten sich von Anfang an bewusst sein, dass diese Fragen — früher oder später — von ihrem Kind gestellt werden.

Zudem bieten PACH und andere spezialisierte Fachstellen Beratung und Weiterbildungsangebote für Adoptivfamilien an. Die Begleitung endet nicht mit dem Adoptionsdekret.

Die wichtigste Entscheidung vorab

In der Schweiz gibt es de facto zwei Wege zur Adoption: die Inlandsadoption (selten, lange Wartezeiten) und die Stiefkindadoption (der häufigste Fall). Wer ein nicht verwandtes Kind adoptieren möchte, muss sich auf einen langen Prozess einstellen. Wer sich zuerst als Pflegefamilie engagiert, kann in manchen Fällen ein Pflegekind langfristig betreuen — eine Adoption ist daraus aber nicht automatisch abzuleiten.

Der Schweizer Ratgeber Pflegefamilie & Adoption erklärt die rechtlichen Grundlagen, kantonalen Unterschiede und praktischen Schritte für beide Wege — kompakt und auf die Deutschschweiz zugeschnitten.

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