Auslandsadoption Schweiz: Was gilt 2025 noch?
Auslandsadoption Schweiz: Was gilt 2025 noch?
Die Auslandsadoption in der Schweiz steht vor einem historischen Wendepunkt. Am 29. Januar 2025 beschloss der Bundesrat, internationale Adoptionen grundsätzlich zu unterbinden — ein Entscheid, der im Parlament jedoch auf massiven Widerstand stiess. Wer heute eine Auslandsadoption anstrebt, bewegt sich in einem rechtlich unsicheren Fahrwasser. Hier ist der aktuelle Stand.
Der Bundesratsentscheid vom Januar 2025
Der Bundesrat stützte seinen Entscheid auf Expertengutachten, die zeigten: Irreguläre Praktiken — Kinderhandel, Dokumentenfälschung, Druck auf leibliche Mütter — sind in vielen Herkunftsländern systemisch verankert und können durch schweizerische Kontrollen nicht lückenlos verhindert werden.
Die Zahlen geben dem Bundesrat in gewisser Weise recht: Wurden früher noch mehrere hundert Kinder jährlich aus dem Ausland adoptiert, sind es heute nur noch rund 30 Fälle pro Jahr. Die Kinder, die heute international adoptiert werden, sind meist älter, haben besondere Bedürfnisse oder kommen in Geschwistergruppen.
Der Widerstand des Nationalrats
Im September 2025 intervenierte der Nationalrat mit einem klaren Signal: Mit 151 zu 31 Stimmen lehnte er ein generelles Verbot ab. Die Argumente der Gegner:
- Für manche Kinder sei die internationale Adoption die einzige Chance auf ein stabiles Aufwachsen
- Verbesserte Kontrollmechanismen seien zielführender als ein Verbot
- Eine Petition mit über 10'000 Unterschriften belege den Rückhalt in der Bevölkerung
Das Bundesamt für Justiz (BJ) erarbeitet bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage. Bis dahin herrscht faktische Unsicherheit.
Was ist heute noch möglich?
Das Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ 93) bildet nach wie vor die rechtliche Grundlage für internationale Adoptionen in der Schweiz. Es schreibt vor:
- Das Subsidiaritätsprinzip: Eine internationale Adoption ist nur zulässig, wenn im Herkunftsland keine geeignete Lösung gefunden werden kann
- Interstaatliche Zusammenarbeit: Beide Länder müssen dem HAÜ beigetreten sein
- Zentralbehörden: Beide Seiten müssen zugelassene Vermittlungsstellen einschalten
Das Bundesgesetz über die internationale Adoption (IAG) setzt das HAÜ 93 in Schweizer Recht um. Zugelassene Vermittlungsstellen — darunter PACH und "Ouvre tes mains" — können derzeit noch Vermittlungen aus bestimmten Ländern (etwa Indien, Thailand, Kolumbien) durchführen. Allerdings hat die politische Unsicherheit faktisch zu einem Antragsstopp bei einigen Stellen geführt.
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Länder, die heute noch zugänglich sind
Nicht alle Länder sind für die Auslandsadoption offen. Länder, die dem HAÜ 93 beigetreten sind und aktive Vereinbarungen mit der Schweiz unterhalten, sind formal noch möglich. Zu den historisch häufig genutzten Herkunftsländern zählen Indien, Kolumbien, Thailand und Äthiopien (letzteres hat Adoptionen inzwischen stark eingeschränkt).
Wer sich heute für eine Auslandsadoption interessiert, sollte direkt beim Bundesamt für Justiz oder einer akkreditierten Vermittlungsstelle nachfragen, welche Länder aktuell zugänglich sind.
Die Kosten einer Auslandsadoption
Internationale Adoptionen sind aufwendig — auch finanziell:
- Eignungsabklärung in der Schweiz: CHF 1'500 bis CHF 4'000
- Verfahrensgebühren im Herkunftsland: variiert stark, oft CHF 10'000 bis CHF 25'000
- Reisekosten (mehrere Aufenthalte): CHF 5'000 bis CHF 15'000
- Übersetzungen und Beglaubigungen: CHF 1'000 bis CHF 3'000
- Schweizer Gerichtskosten (Anerkennung): CHF 300 bis CHF 1'000
Gesamtkosten: Realistisch einzuplanen sind CHF 25'000 bis CHF 60'000, bei einzelnen Ländern auch mehr.
Was bedeutet die Unsicherheit für heutige Interessenten?
Wer eine Auslandsadoption plant, muss damit rechnen, dass sich die rechtlichen Grundlagen in den nächsten ein bis zwei Jahren verändern. Es empfiehlt sich:
- Direkt beim Bundesamt für Justiz nach dem aktuellen Status zu fragen
- Eine akkreditierte Vermittlungsstelle frühzeitig zu kontaktieren
- Die Vernehmlassungsvorlage (erwartet bis Ende 2026) zu verfolgen
- Parallel die Möglichkeit einer Inlandsadoption oder eines Pflegefamilienverhältnisses zu prüfen
Inlandsadoption als Alternative?
Angesichts der unsicheren Lage bei Auslandsadoptionen fragen viele, ob die Inlandsadoption eine realistische Alternative ist. Die ehrliche Antwort: Der Pool geeigneter Adoptiveltern ist deutlich grösser als die Zahl der zur Adoption freigegebenen Kinder. Jährlich suchen nur rund zehn Kinder neue Adoptiveltern in der Deutschschweiz. Die Wartezeiten können viele Jahre betragen.
Eine weitere Option: das Dauerpflegeverhältnis. Ein Kind, das langfristig in einer Pflegefamilie lebt, kann dort faktisch aufwachsen — auch wenn die rechtliche Elternschaft bei den Herkunftseltern verbleibt.
Der Ratgeber Pflegefamilie & Adoption für die Schweiz legt beide Optionen nebeneinander und hilft, die richtige Entscheidung für die eigene Lebenssituation zu treffen.
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