Care Leaver Schweiz: Was passiert mit Pflegekindern nach 18?
Care Leaver Schweiz: Was passiert mit Pflegekindern nach 18?
Das 18. Geburtstagsfest ist für die meisten Jugendlichen ein Freudentag. Für viele Pflegekinder hat er eine andere Qualität: Mit der Volljährigkeit erlöschen die Kindesschutzmassnahmen. Der staatliche Schutzschirm, der oft ihr ganzes bewusstes Leben begleitet hat, fällt weg. In der Fachsprache heisst das "Leaving Care" — und es ist einer der verletzlichsten Momente im Leben eines Care Leavers.
Wer ist ein Care Leaver?
Als Care Leaver bezeichnet man junge Erwachsene, die einen wesentlichen Teil ihrer Kindheit und Jugend ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie verbracht haben — in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer anderen Form der Fremdunterbringung. In der Schweiz leben jährlich rund 19'000 Kinder in Pflegefamilien. Jedes Jahr erreichen Hunderte davon die Volljährigkeit und verlassen das System.
Das Problem: Cliff Edge beim Übergang
Der Begriff "Cliff Edge" beschreibt das Risiko, das viele Care Leaver erleben: Der Übergang von vollständiger staatlicher Begleitung zu vollständiger Eigenverantwortung erfolgt abrupt — von einem Tag auf den anderen. Andere Gleichaltrige können dabei auf das familiäre Netz zurückgreifen, das ihnen ihre Eltern aufgebaut haben. Care Leaver haben dieses Netz oft nicht oder nur in Ansätzen.
Internationale Studien zeigen: Care Leaver sind überdurchschnittlich häufig von Obdachlosigkeit, psychischen Erkrankungen, Arbeitslosigkeit und sozialer Isolation betroffen. Das Schweizer System hat diese Problematik erkannt.
Was die Schweiz unternimmt: Verlängerung bis 25
In den Kantonen Zürich und Bern — und zunehmend auch in anderen Kantonen — kann das Pflegeverhältnis nach dem 18. Geburtstag weitergeführt und finanziert werden. Voraussetzung:
- Es besteht weiterhin ein Schutzbedarf (soziale Integration gefährdet, Erstausbildung nicht abgeschlossen)
- Die Pflegeeltern und der junge Erwachsene stimmen der Fortführung zu
- Die zuständige Behörde bewilligt die Verlängerung
In Bern kann die Unterstützung bis zum 25. Lebensjahr weitergeführt werden. Damit ist die Schweiz vergleichsweise fortschrittlich — andere europäische Länder beenden die Unterstützung strikt mit 18.
Die Finanzierung erfolgt in der Regel nicht mehr über das klassische Pflegegeld, sondern über ein Betreuungshonorar oder einen Sozialhilfebeitrag, der mit der Pflegefamilie vereinbart wird.
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PACH und die Unterstützung von Care Leavern
Die Organisation PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz) hat die Begleitung von Care Leavern als Schwerpunkthema definiert. Konkrete Angebote:
- Beratung in der Übergangsphase
- Unterstützung beim Aufbau eines sozialen Netzwerks
- Biografiearbeit: Aufarbeitung der eigenen Geschichte
- Vermittlung an spezialisierte Beratungsstellen
Einige Kantone haben zudem eigene Anlaufstellen für Care Leaver eingerichtet, etwa im Rahmen von Jugendhilfe-Angeboten.
Was bedeutet das für Pflegeeltern?
Für Pflegeeltern ist das Thema Care Leaving keine ferne Zukunftsfrage — es ist eine, die von Anfang an mitgedacht werden sollte. Pflegeeltern, die ein Kind langfristig aufnehmen, bauen eine enge Beziehung auf. Das Ende des offiziellen Pflegeverhältnisses bedeutet nicht das Ende dieser Beziehung. Viele Care Leaver halten engen Kontakt zu ihren früheren Pflegefamilien — manche nennen sie auch nach der Volljährigkeit "Mama" und "Papa".
Die realistische Erwartungshaltung: Pflegeeltern, die sich für eine Dauerpflege entscheiden, sind oft bis weit in das Erwachsenenleben des Pflegekindes hinein präsent. Das ist eine Ressource — für den Care Leaver und für die Pflegefamilie.
Herkunftssuche als Teil des Leaving Care
Für viele Care Leaver ist die Frage nach der eigenen Herkunft ein zentrales Thema. Das Schweizer Recht sichert Adoptierten und Pflegekindern das Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft. Kantonale Beratungsstellen und PACH unterstützen bei der sogenannten Herkunftssuche — einem oft emotionalen, aber wichtigen Prozess für die Identitätsentwicklung.
Pflegeeltern können diesen Prozess aktiv unterstützen, indem sie Informationen zur Herkunftsgeschichte des Kindes sorgfältig aufbewahren und dem Kind zugänglich machen.
Was fehlt in der Schweiz noch
Trotz des vergleichsweise gut entwickelten Systems gibt es Lücken. Ein nationaler Leaving-Care-Standard existiert nicht. Die Unterstützung variiert stark zwischen den Kantonen. Und die emotionale Vorbereitung auf den Übergang — sowohl für das Pflegekind als auch für die Pflegefamilie — ist in vielen Fällen unzureichend.
Wer sich als Pflegefamilie bewerben möchte und den gesamten Lebensweg eines Pflegekindes im Blick haben will, findet im Ratgeber Pflegefamilie & Adoption für die Schweiz auch einen Abschnitt zum Übergang ins Erwachsenenleben.
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