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Pflegegeld Schweiz: Was Pflegeeltern 2025 erhalten

Pflegegeld Schweiz: Was Pflegeeltern 2025 erhalten

Eine der häufigsten Fragen angehender Pflegeeltern lautet: Reicht das Pflegegeld, um ein Pensum zu reduzieren? Die ehrliche Antwort ist: In manchen Kantonen knapp — in anderen kaum. Die Schweiz kennt keine einheitlichen Sätze. Was das Bundesrecht fordert, ist ein "angemessenes Pflegegeld". Was angemessen ist, entscheidet jeder Kanton selbst.

Wie ist das Pflegegeld aufgebaut?

Das Pflegegeld besteht in der Schweiz aus zwei Säulen:

1. Unterhaltsbeitrag: Deckt die direkten Lebenshaltungskosten des Kindes — Nahrung, Kleidung, anteilige Wohnkosten, Nebenkosten. Dieser Teil gehört dem Kind.

2. Betreuungsentschädigung: Anerkennt die erzieherische Leistung der Pflegeeltern. Dieser Teil ist das eigentliche "Einkommen" der Pflegefamilie.

Dazu können weitere Beiträge kommen: Schulmaterial, Musikunterricht, Ferienkosten, Bekleidungspauschalen. Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Kanton und Einzelfall.

Tagessätze nach Kanton (Stand 2024/2025)

Kanton Bern

Das Kantonale Jugendamt Bern hat klare Richtwerte veröffentlicht:

Betreuungsform Tagessatz gesamt davon Unterhalt davon Betreuung
Langzeitpflege CHF 76.00 CHF 33.00 CHF 43.00
Krisenplatzierung CHF 96.50 CHF 33.00 CHF 63.50

Pro Monat (30 Tage) ergibt das bei Langzeitpflege rund CHF 2'280. Bei erhöhtem Betreuungsbedarf können höhere Sätze vereinbart werden.

Kanton Zürich

Zürich arbeitet mit einem anderen Modell. Über das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) können Pflegeeltern sozialversicherungsrechtlich angestellt werden — das ist schweizweit einzigartig. Konkrete Tagessätze werden fallweise durch das AJB festgelegt und orientieren sich an den Richtlinien der Stadt Zürich. Als Richtwert gilt ein monatlicher Gesamtbetrag, der dem Berner Rahmen ähnelt.

Steuerlicher Vorteil: In Zürich dürfen Pflegeeltern CHF 45.00 pro Betreuungstag als Berufskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Kanton Basel-Stadt

Basel-Stadt kennt eine Deckelung: Der monatliche Beitrag beträgt maximal CHF 1'700. Das liegt deutlich unter dem Berner Satz und spiegelt die unterschiedlichen Prioritätensetzungen der Kantone wider.

Kanton Nidwalden

In Nidwalden variieren die Sätze je nach Alter des Kindes:

  • Kleinere Kinder (0–6 Jahre): ca. CHF 950 pro Monat
  • Schulkinder und Jugendliche: ca. CHF 1'200 pro Monat

Familienzulagen: Ein unterschätzter Posten

Pflegeeltern haben Anspruch auf Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen), sofern die leiblichen Eltern diese nicht bereits beziehen. Seit dem 1. Januar 2025 gelten im Kanton Zürich folgende Sätze:

  • Kinder bis 12 Jahre: CHF 215.00 pro Monat
  • Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche in Ausbildung: CHF 268.00 pro Monat

Diese Zulagen werden zum Pflegegeld addiert und sind in der Gesamtkalkulation nicht zu vergessen.

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Wie wird das Pflegegeld steuerlich behandelt?

Das ist ein Bereich, bei dem viele Pflegeeltern unsicher sind:

  • Betreuungsentschädigung: Sie gilt in den meisten Kantonen als steuerbares Einkommen. Sie muss in der Steuererklärung deklariert werden.
  • Unterhaltsbeitrag: Dieser Teil ist nicht steuerbares Einkommen der Pflegeeltern — er dient der Deckung von Kinderkosten.
  • Pauschalabzug Zürich: CHF 45.00 pro Tag können als Berufskosten abgezogen werden, was die Steuerbelastung der Betreuungsentschädigung erheblich reduziert.

Es lohnt sich, die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung beizuziehen, um die eigene Situation korrekt einzuschätzen.

Fachpflegefamilien: Höhere Entschädigungen

Ein wachsendes Segment sind sogenannte Fachpflegefamilien (Dienstleistungsangebote in Familienpflege, DAF). Diese nehmen Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf auf — etwa Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen oder schweren Traumatisierungen. Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil hat eine pädagogische oder psychologische Ausbildung und schränkt die Erwerbstätigkeit ausserhalb des Haushalts stark ein.

Für Fachpflegefamilien gelten höhere Entschädigungen, die je nach Kanton und Betreuungsaufwand individuell ausgehandelt werden. In manchen Kantonen können diese deutlich über den Standardsätzen liegen.

Reicht das Pflegegeld zum Leben?

Eine direkte Antwort: Wenn ein Elternteil vollständig auf Erwerbsarbeit verzichtet, reicht das Pflegegeld in keinem Schweizer Kanton aus, um das damit verbundene Einkommensausfallrisiko zu kompensieren. Die Entschädigungen sind so konzipiert, dass sie einen Teil des Ausfalls abfedern — nicht ersetzen.

Für viele Pflegefamilien funktioniert das Modell so: Ein Elternteil arbeitet Teilzeit (50–60 %), der andere reduziert oder pausiert die Erwerbstätigkeit und übernimmt die intensive Betreuung. Das Pflegegeld ergänzt das Haushaltseinkommen in diesem Arrangement sinnvoll.

Wer mehr über die finanzielle Planung als Pflegefamilie in der Schweiz erfahren möchte — inklusive konkreter Berechnungsbeispiele und kantonaler Unterschiede — findet im Ratgeber Pflegefamilie & Adoption eine detaillierte Übersicht.

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