Pflegeeltern werden in NRW: Der komplette Weg von der Idee zur Anerkennung
Pflegeeltern werden in NRW: Der komplette Weg von der Idee zur Anerkennung
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Pflegeeltern werden möchten, stehen Sie vor einem Prozess, der gründlicher ist als in fast jedem anderen Bundesland — und das aus gutem Grund. NRW hat über 17 Millionen Einwohner, 186 Jugendämter und zwei Landesjugendämter. Das System ist groß, differenziert und manchmal undurchsichtig. Dieser Artikel zeigt Ihnen den Weg — von der ersten Idee bis zur Anerkennung als Pflegefamilie.
Warum NRW besonders ist: LWL und LVR
Das erste, was Sie über NRW verstehen müssen: Das Land hat kein einziges Landesjugendamt, sondern zwei.
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland (Köln) ist für den Westen und Süden zuständig: Köln, Düsseldorf, Essen, Wuppertal, Bonn, Duisburg und die angrenzenden Kreise. Das LWL-Landesjugendamt Westfalen (Münster) ist für den Osten und Norden verantwortlich: Dortmund, Münster, Bielefeld, Bochum, Hagen, Hamm.
Diese Aufteilung bedeutet für Sie: Die übergeordneten Qualitätsstandards, die Fortbildungsempfehlungen und die Richtlinien für besondere Pflegeformen (zum Beispiel die Westfälischen Pflegefamilien im LWL-Bereich) können sich unterscheiden. Ihre Bewerbung selbst läuft immer über das kommunale Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises — nicht direkt über LWL oder LVR.
Wer kann in NRW Pflegeeltern werden?
NRW hat keine starre Checkliste, aber folgende Grundvoraussetzungen gelten landesweit:
Mindestalter: Es gibt kein gesetzliches Mindestalter für Pflegeeltern, aber die meisten Jugendämter orientieren sich an einem maximalen Altersabstand von 40–45 Jahren zwischen Ihnen und dem aufzunehmenden Kind.
Familienstand: Singles, Paare (verheiratet oder unverheiratet, hetero- oder homosexuell) können sich bewerben. Seit der "Ehe für alle" 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in NRW auch gemeinsam adoptieren. Als Pflegeeltern sind sie schon länger ausdrücklich willkommen.
Wohnsituation: Sie brauchen kein Haus und keinen Garten. Wichtig ist, dass das Pflegekind ein eigenes Zimmer bekommt. In Großstädten wie Köln oder Düsseldorf ist eine geräumige Mietwohnung völlig in Ordnung.
Einkommen: Ihr Lebensunterhalt muss ohne das Pflegegeld gesichert sein. Das Pflegegeld ist eine Aufwandsentschädigung für das Kind, kein Ersatz für Ihr eigenes Einkommen.
Keine Vorstrafen: Alle Personen ab 18 Jahren, die im Haushalt leben, müssen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII vorlegen.
Gesundheit: Kein Attest, das Perfektion bescheinigt — aber der Nachweis, dass Sie dauerhaft erziehungsfähig sind. Chronische Erkrankungen schließen Sie in der Regel nicht aus, wenn sie gut behandelt und stabil sind.
Die sieben Schritte zur Anerkennung
Schritt 1: Informieren und entscheiden
Bevor Sie sich beim Jugendamt melden, empfehlen sich unabhängige Informationsquellen. Der Landesverband PAN NRW (Pflege- und Adoptiveltern NRW e.V.) bietet Informationsbroschüren, Selbsthilfegruppen und Beratung an — kostenlos und ohne Bindung an ein Jugendamt.
Schritt 2: Erstkontakt mit dem Pflegekinderdienst
Rufen Sie den Pflegekinderdienst (PKD) Ihres örtlichen Jugendamts an oder schreiben Sie eine E-Mail. In größeren Städten gibt es oft eine separate Anmeldeliste für Informationsveranstaltungen, die vor Beginn der eigentlichen Bewerbung verpflichtend besucht werden müssen — etwa in Köln und Düsseldorf.
Schritt 3: Informationsveranstaltung
Diese Abende dauern meist zwei bis drei Stunden und geben einen ungeschönten Überblick: Was bedeutet Pflegeelternschaft wirklich? Welche Formen gibt es? Was verdienen Pflegeeltern tatsächlich? Fragen sind ausdrücklich erwünscht.
Schritt 4: Bewerbungsunterlagen einreichen
Wenn Sie nach dem Infoabend weitermachen möchten, reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ein:
- Ausgefüllter Selbstauskunftsbogen (Biografie, Motivation, Erziehungshaltung)
- Erweitertes Führungszeugnis aller Haushaltsmitglieder ab 18 Jahren
- Gesundheitsattest vom Hausarzt
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide)
- Lichtbilder der Familie und der Wohnung (optional, aber üblich)
Schritt 5: Hausbesuche und Gespräche
Der Pflegekinderdienst besucht Sie zu Hause. Meist sind das mehrere Gespräche, verteilt über Wochen. Sie werden über Ihre Kindheit befragt, über Ihre Erziehungsvorstellungen, über Konflikte in Ihrer Partnerschaft und über Ihre Vorstellungen vom "geteilten Kind" — also dem Kind, das Bindungen in zwei Familien entwickelt.
Das ist kein Verhör, sondern ein Kennenlernen. Ehrlichkeit zahlt sich hier mehr aus als die "richtige" Antwort.
Schritt 6: Vorbereitungsseminar
Das Vorbereitungsseminar ist in NRW für alle Bewerber verpflichtend. Es umfasst typischerweise drei bis fünf Abende oder ein bis zwei Wochenenden und deckt folgende Themen ab:
- Bindungstheorie und was es bedeutet, wenn ein Kind keine sichere Bindung entwickeln konnte
- Umgang mit traumatisierten Kindern
- Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie (was die meisten überrascht: Das ist dauerhaft Ihr Alltag)
- Rechtliche Grundlagen: Sorgerecht, Hilfeplan, Pflegegeld
- Abschluss und Rückkehr: Was passiert, wenn das Kind zur Herkunftsfamilie zurückgeführt wird?
Schritt 7: Eignungsbescheid
Nach Abschluss aller Gespräche und des Seminars erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie als geeignet eingestuft werden, werden Sie in den Bewerberkreis aufgenommen. Von da an wartet das Jugendamt auf ein Kind, das zu Ihrem Profil passt.
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Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Realistische Einschätzung für NRW:
| Phase | Dauer |
|---|---|
| Erst kontakt bis Bewerbungsabgabe | 2–4 Wochen |
| Eignungsprüfung (Gespräche + Hausbesuche) | 3–6 Monate |
| Vorbereitungsseminar | 2–4 Monate (oft parallel) |
| Warten auf ein Kind nach Eignungsbescheid | 2–12 Monate |
| Gesamtprozess (realistisch) | 9–18 Monate |
Bereitschaftspflegestellen, die für Notaufnahmen bereitstehen, werden oft schneller vermittelt, weil die Nachfrage hoch und die Wartezeiten kürzer sind.
Was viele unterschätzen
Die größte Überraschung im System ist nicht die Bürokratie — es ist die Dauerpräsenz der Herkunftsfamilie. Ein Pflegekind in Dauerpflege hat in der Regel regelmäßige Umgangskontakte mit seinen leiblichen Eltern, die vom Jugendamt geregelt werden. Das bedeutet: Sie erziehen ein Kind, das zwei Familien hat. Diese Realität früh zu akzeptieren und sich darauf vorzubereiten, ist das Wichtigste.
Informieren Sie sich außerdem über die verschiedenen Pflegeformen — Bereitschaftspflege, Dauerpflege, Verwandtenpflege, Erziehungsstellen — bevor Sie in das Bewerbungsverfahren einsteigen. Sie entscheiden mit, welche Form zu Ihnen passt.
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