$0 North Rhine-Westphalia Pflegefamilie Checkliste

Verwandtenpflege in NRW: Was Großeltern, Tanten und Onkel wirklich wissen müssen

Wenn ein Kind aus der eigenen Familie nicht bei seinen Eltern aufwachsen kann — wegen Sucht, psychischer Erkrankung, Inhaftierung oder anderer Krisen — wenden sich Großeltern, Tanten, Onkel oder ältere Geschwister oft spontan ans Jugendamt: "Wir nehmen das Kind." Was dann kommt, überrascht viele: Das NRW-System behandelt auch Verwandte als Pflegeeltern im Sinne des § 33 SGB VIII. Das bedeutet: Es gibt Rechte, Pflichten und finanzielle Ansprüche — die viele Verwandte nicht kennen, weil das Jugendamt sie nicht proaktiv darüber informiert.

Verwandtenpflege (in NRW auch Netzwerkpflege genannt) ist die häufig übersehene Form der Pflegekinderhilfe. Gerade im Ruhrgebiet und in urbanen Brennpunkten ist sie verbreitet: Familien in sozialen Krisen werden durch Netzwerke aufgefangen, lange bevor das Jugendamt eingreift. Diese Situation hat Stärken, aber auch rechtliche Fallstricke — die ohne Vorbereitung teuer werden können.

Was Verwandtenpflege in NRW von klassischer Pflegefamilien-Bewerbung unterscheidet

Bei klassischen Pflegeeltern beginnt der Prozess mit einer Bewerbung beim örtlichen Jugendamt, einem mehrstufigen Eignungsverfahren und — je nach LWL oder LVR — einer Pflichtschulung. Diese Prüfung stellt sicher, dass fremde Kinder in einem geeigneten Umfeld untergebracht werden.

Bei der Verwandtenpflege ist das Ausgangsszenario ein anderes: Das Kind ist bereits Teil Ihres Lebens, die Beziehung besteht, das Vertrauen ist vorhanden. Das Jugendamt berücksichtigt das. Die Eignungsprüfung ist in der Regel weniger intensiv als bei Fremdbewerbern — der Fokus liegt auf der Stabilität der Aufnahmefamilie und auf der Klärung von Rollenabgrenzungen, nicht auf einer grundlegenden Eignung als Pflegeperson.

Was aber viele Verwandte falsch einschätzen: Der vereinfachte Prozess bedeutet nicht, dass es keinen Prozess gibt. Das Jugendamt muss das Wohl des Kindes prüfen — das gilt auch für die Oma, die das Enkind aufnimmt. Und die finanzielle Unterstützung, auf die Verwandte Anspruch haben, kommt oft nur, wenn sie explizit beantragt wird.

Pflegegeld in der Verwandtenpflege: Anspruch vorhanden, Beantragung notwendig

Einer der häufigsten Fehler in der Verwandtenpflege in NRW: Die aufnehmende Familie nimmt das Kind auf, organisiert den Alltag — und geht davon aus, dass Unterstützung automatisch fließt. Tut sie nicht. Pflegegeld nach § 33 SGB VIII muss beantragt werden, und die Höhe ist dieselbe wie in der regulären Vollzeitpflege:

  • Kinder von 0 bis 6 Jahren: 1.203 € pro Monat (2026)
  • Kinder von 6 bis 12 Jahren: 1.362 € pro Monat (2026)
  • Kinder von 12 bis 18 Jahren: 1.511 € pro Monat (2026)

Dazu kommen Sonderleistungen: Erstausstattung bei Aufnahme, Bekleidungsbeihilfe, Weihnachtsgeld. Auf Antrag können auch Rentenversicherungsbeiträge zugeschossen werden.

Wichtig: Das Jugendamt ist verpflichtet, Sie über diese Leistungen zu informieren — tut es aber nicht immer proaktiv. Verwandte, die das Kind ohne formalen Pflegestatus aufnehmen und "einfach machen", haben keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Die Anerkennung als Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII muss aktiv beantragt und vom Jugendamt bewilligt werden.

Für wen dieser Ratgeber gemacht ist

Der Ratgeber "Pflegefamilie & Adoption in NRW" deckt die Verwandtenpflege explizit ab — als eigenes Kapitel mit Voraussetzungen, Vergütung und Rechtsgrundlagen. Er richtet sich in diesem Bereich an:

  • Großeltern, die ein Enkelkind aufnehmen und verstehen wollen, welche Unterstützung sie beantragen können und wie die Beziehung zur Herkunftsfamilie (also den eigenen Kindern) rechtlich geregelt ist
  • Tanten, Onkel, ältere Geschwister in NRW, die ein Kind aus der Familie aufnehmen und wissen wollen, ob sie als Pflegefamilie anerkannt werden können
  • Verwandte, die bereits informal ein Kind betreuen, und die nachträglich die rechtliche Grundlage klären wollen
  • Verwandte in Grenzsituationen, die sich fragen, ob sie das Kind auch gegen den Willen der leiblichen Eltern dauerhaft halten können — und wann eine Vormundschaft oder eine Verbleibensanordnung (§ 1632 BGB) die richtige Antwort ist

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Für wen dieser Ratgeber NICHT gemacht ist

  • Familien, die eine formale Adoption von Verwandten planen (Stiefkindadoption oder Verwandtenadoption haben eigene Verfahren, die im Ratgeber zwar erwähnt, aber nicht vertieft behandelt werden)
  • Verwandte außerhalb von NRW — die LWL/LVR-Struktur und die spezifischen NRW-Regelungen gelten nur in Nordrhein-Westfalen

Die schwierigste Frage in der Verwandtenpflege: Abgrenzung zur Herkunftsfamilie

Klassische Pflegeeltern kennen die Herkunftsfamilie oft nicht persönlich. In der Verwandtenpflege ist die Situation komplexer: Die "Herkunftsfamilie" sind die eigenen Kinder, Geschwister oder Cousins. Das schafft eine emotionale und rechtliche Gemengelage, die besondere Vorbereitung erfordert.

Wenn die Eltern des Kindes — also Ihre eigenen Kinder oder nahen Verwandten — das Kind zurückhaben wollen, steht das Jugendamt vor einer anderen Abwägung als in der klassischen Pflege. Verwandte müssen wissen, wann ein Familiengericht eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB erteilen kann — nämlich dann, wenn das Kind bereits eine enge Bindung zur Pflegeperson entwickelt hat und eine Herausgabe dem Kindeswohl widerspräche.

Diese Entscheidung liegt beim Familiengericht, nicht beim Jugendamt. Aber das Jugendamt gibt eine Empfehlung ab — und wer die eigene Position dokumentiert und sauber argumentiert, ist besser aufgestellt.

LWL und LVR: Unterschiede bei der Verwandtenpflege

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland mit zwei Landesjugendämtern. Für die Verwandtenpflege bedeutet das:

  • LVR-Gebiet (Rheinland, Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf): Städte wie Köln, Düsseldorf, Bonn, Essen, Duisburg. Das LVR-Landesjugendamt gibt übergeordnete Empfehlungen; die operative Entscheidung liegt beim örtlichen Jugendamt.
  • LWL-Gebiet (Westfalen-Lippe, Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster): Städte wie Dortmund, Münster, Bielefeld, Bochum. Das LWL-Landesjugendamt hat eigene Arbeitshilfen für die Verwandtenpflege veröffentlicht, die etwas detaillierter sind als die LVR-Materialien.

Für Verwandte in Grenzregionen (z. B. Ennepe-Ruhr-Kreis, der zum LWL gehört, aber geografisch zwischen Ruhrgebiet und Bergischem Land liegt) ist die Zuordnung manchmal unklar. Die Zuordnungstabelle im Ratgeber klärt diese Fälle.

Rechtliche Grundlagen: Was Verwandte kennen sollten

§ 33 SGB VIII — die rechtliche Grundlage der Vollzeitpflege, gilt auch für Verwandtenpflege. Entscheidend ist, dass das Jugendamt die Pflegeperson als geeignet anerkennt und einen Pflegevertrag abschließt.

§ 1632 Abs. 4 BGB — Verbleibensanordnung: Das Familiengericht kann anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn die Herausgabe das Kindeswohl gefährden würde. Relevanter für Verwandtenpflege als oft gedacht.

§ 1693 BGB — Notsorgerecht: Wenn das Jugendamt eine Pflegefamilie anerkennt, aber die Sorgerechtsinhaber (leibliche Eltern) nicht erreichbar sind, hat die Pflegeperson ein Notsorgerecht für dringende Entscheidungen.

SGB IX (Eingliederungshilfe): Wenn das Kind eine Behinderung hat, ändert sich die Zuständigkeit. In NRW ist seit 2020 die Eingliederungshilfe bei den Landschaftsverbänden (LWL oder LVR) angesiedelt — ein Wechsel der Ansprechpartner, der viele Familien überrascht.

Der erste Schritt: Wie Sie die Verwandtenpflege formal einleiten

Viele Verwandte in NRW befinden sich in einer informellen De-facto-Pflegesituation, bevor der erste Kontakt mit dem Jugendamt stattfindet. Das Kind lebt bereits bei Ihnen — aus einer Notsituation heraus, oft ohne Planung. Jetzt ist der nächste Schritt entscheidend.

Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt aufnehmen. Auch wenn die Situation informell begann, muss das Jugendamt einbezogen werden, damit Sie Pflegegeld und Unterstützungsleistungen erhalten können. Das Gespräch ist eine Meldung und ein Antrag, keine Kontrolle. In NRW ist das örtliche Jugendamt — eines der 186 kommunalen Ämter — zuständig; Ihr Wohnort bestimmt, welches Amt zuständig ist.

Klarheit über den gewünschten Status schaffen. Es gibt drei mögliche formale Grundlagen: informelle Aufnahme (ohne Pflegestatus, ohne Pflegegeld), anerkannte Pflegestelle nach § 33 SGB VIII (mit Pflegegeld), oder Pflegevertrag im Rahmen der Eingliederungshilfe bei Kindern mit Behinderungen (§ 78 SGB IX). Welche Grundlage passt, hängt von der Situation des Kindes und von Ihrer eigenen ab.

Die finanzielle Situation von Anfang an dokumentieren. Verwandte, die das Kind über Wochen oder Monate ohne formalen Status betreut haben, können rückwirkend selten Pflegegeld beantragen. Das ist ein häufiges und vermeidbares Problem. Wenn Sie jetzt den Kontakt zum Jugendamt aufnehmen, beginnt die formale Beziehung — und damit auch der Anspruch auf Leistungen.

Juristische Klärung der Sorgerechtssituation. Das Jugendamt klärt im Erstgespräch, ob und in welchem Umfang die leiblichen Eltern noch die elterliche Sorge innehaben. Das bestimmt, welche Entscheidungen Sie selbstständig treffen können (Arztbesuche, Schulanmeldung) und wann Sie die Zustimmung der Eltern oder des Familiengerichts benötigen.

Häufige Fragen

Muss ich eine formale Pflegeeltern-Ausbildung absolvieren, wenn ich ein Verwandtenkind aufnehme? In der Regel nein — oder in einem deutlich reduzierten Umfang. Das Jugendamt bewertet die bestehende Beziehung und die Stabilität des Haushalts. Pflichtschulungen, wie sie für Fremdbewerbungen in manchen Kommunen verlangt werden, entfallen oft. Das örtliche Jugendamt gibt verbindliche Auskunft.

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn die leiblichen Eltern wieder stabil sind? Das Pflegegeld endet, wenn das Pflegeverhältnis beendet wird. Das kann durch Rückführung des Kindes zur Herkunftsfamilie geschehen, wenn das Jugendamt und ggf. das Familiengericht dies für kindeswohlgemäß halten. Eine Rückkehr zu den Eltern ist nicht automatisch — das Wohl des Kindes steht an erster Stelle.

Können Großeltern auch offiziell als Vormund eingesetzt werden? Ja, aber Vormundschaft und Pflegschaft sind unterschiedliche rechtliche Instrumente. Als Pflegeeltern haben Sie die Tagespflege-Sorge; als Vormund hätten Sie die volle elterliche Sorge. Beides ist möglich — das zuständige Familiengericht entscheidet. Das Jugendamt gibt eine Empfehlung ab.

Was ist, wenn wir uns nicht sicher sind, ob wir langfristig können? Bereitschaftspflege wäre eine Option: Sie nehmen das Kind für einen begrenzten Zeitraum auf, während das Jugendamt eine dauerhafte Lösung organisiert. Auch als Verwandte können Sie Bereitschaftspflege übernehmen — das muss aber explizit mit dem Jugendamt vereinbart werden.

Wir betreuen das Kind schon seit Monaten ohne formalen Status. Was jetzt? Informieren Sie das Jugendamt jetzt. Je länger eine de-facto-Pflegesituation ohne formale Anerkennung besteht, desto komplizierter wird es, rückwirkende Ansprüche zu geltend zu machen. Mit formaler Anerkennung als Pflegefamilie entstehen klar definierte Rechte und Pflichten — für Sie und das Kind.


Den vollständigen NRW-Ratgeber mit Kapitel zur Verwandtenpflege, LWL/LVR-Kompass, Pflegegeld-Rechner 2026 und rechtlichem Leitfaden finden Sie unter /de/north-rhine-westphalia/pflegefamilie-und-adoption/.

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