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Wie finde ich die Pflegegeldsätze meines Kantons? Schweizer Pflegegeld im Vergleich

Wie finde ich die Pflegegeldsätze meines Kantons? Schweizer Pflegegeld im Vergleich

Die Pflegegeldsätze in der Schweiz sind kantonal geregelt — es gibt keinen einheitlichen Bundesbetrag. Wer die Entschädigung für seinen Kanton finden will, muss wissen, wo er sucht, und verstehen, wie das Pflegegeld zusammengesetzt ist. Dieser Artikel erklärt die Struktur, gibt konkrete Zahlen für die wichtigsten Deutschschweizer Kantone und zeigt, wie Sie die Angaben für Ihren Kanton selbst recherchieren können.


Warum die Pflegegeldsätze kantonal so unterschiedlich sind

Das Schweizer Pflegekinderwesen basiert auf der PAVO (Pflegekinderverordnung) des Bundes. Die PAVO gibt einen Rahmen vor: Pflegeeltern haben nach ZGB Art. 294 Anspruch auf eine Entschädigung für Unterhaltskosten und Betreuungsleistungen. Wie hoch diese Entschädigung ist, entscheiden die Kantone selbst.

Das Ergebnis: Ein Paar in Winterthur (Kanton Zürich) erhält eine andere Entschädigung als ein Paar in Frauenfeld (Kanton Thurgau) — für dieselbe Betreuungsaufgabe, trotz ähnlicher Lebenshaltungskosten.

Das ist der berühmte Schweizer "Kantönligeist" im Pflegekinderwesen — und einer der Hauptgründe, warum angehende Pflegeeltern so lange brauchen, um eine klare finanzielle Grundlage zu bekommen.


Wie das Pflegegeld aufgebaut ist

Das Pflegegeld besteht in den meisten Kantonen aus zwei Komponenten:

1. Unterhaltskosten (Verpflegungs- und Sachleistungen) Diese Komponente deckt die direkten Lebenskosten des Kindes: Essen, Kleidung, Wohnen, Freizeitaktivitäten. Sie wird als Tagespauschale berechnet und schwankt je nach Alter des Kindes.

2. Betreuungsentschädigung Diese Komponente vergütet die tatsächliche Betreuungsarbeit — also das, was die Pflegeeltern leisten. Sie ist die politisch heikelere Grösse, denn sie entscheidet darüber, ob eine Pflegefamilie wirtschaftlich nachhaltig ist.

In einigen Kantonen werden diese Bestandteile separat ausgewiesen (z.B. Zürich), in anderen als Gesamtpauschale zusammengefasst (z.B. Bern).


Konkrete Pflegegeldsätze im Vergleich (2025)

Kanton Unterhaltskosten Betreuungsentschädigung Tagessatz gesamt (ca.) Quelle
Bern In Tagespauschale enthalten CHF 43/Tag (Langzeitpflege) CHF 76/Tag Merkblatt KESB Bern-Mittelland 2024
Zürich CHF 25/Tag Verpflegungspauschale Fallweise Verhandlung Variabel (ab ca. CHF 45/Tag) Kanton ZH Pflegefamilien-Website
Basel-Stadt Altersabhängige Pauschale Separate Betreuungsentschädigung Kantonal geregelt Sozialdienst BS
St. Gallen In Tagessatz enthalten Enthalten Kantonal geregelt SG Kennzahlenbericht
Bern (Krisenpflege) In Tagespauschale enthalten CHF 63.50/Tag Ca. CHF 90+/Tag Merkblatt KESB Bern-Mittelland 2024

Wichtig: Diese Zahlen sind Richtwerte aus öffentlich zugänglichen Kantonsunterlagen (Stand 2024/2025). Kantone aktualisieren ihre Sätze regelmässig. Holen Sie immer die aktuellen Zahlen bei Ihrer kantonalen Stelle ein.


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Wo Sie die Pflegegeldsätze Ihres Kantons finden

Schritt 1: Googlen Sie "[Ihr Kanton] Pflegefamilien Pflegegeld Entschädigung" Die meisten kantonalen Stellen (Jugendamt, Sozialdienst, KESB) veröffentlichen Merkblätter oder Websites mit Angaben zur Entschädigung. Beispiele: "Pflegefamilien Kanton Zürich", "Merkblatt Familienpflege Kanton Bern".

Schritt 2: PACH-Website konsultieren PACH veröffentlicht kantonsübergreifende Informationen und kann Ihnen für Ihren Kanton die zuständige Stelle nennen: pa-ch.ch

Schritt 3: Direkt bei der KESB oder dem kantonalen Jugendamt anfragen Telefonische Erstauskunft ist in den meisten Kantonen kostenlos. Fragen Sie nach dem "aktuellen Merkblatt zur Entschädigung von Pflegeeltern".

Schritt 4: Einen spezialisierten Ratgeber nutzen Ein Schweizer Ratgeber, der die kantonalen Pflegegeldregelungen vergleichend darstellt, spart Ihnen die Recherche über mehrere Portale.


Was das Pflegegeld nicht ist

Das Pflegegeld ist keine reguläre Lohnauszahlung und wird steuerlich unterschiedlich behandelt. In einigen Kantonen gilt es als steuerbares Einkommen, in anderen nicht oder nur teilweise. Familienzulagen können zusätzlich zum Pflegegeld gewährt werden — das hängt ebenfalls vom Kanton und von der Situation des Kindes ab.

Nicht eingerechnet im Tagessatz sind often:

  • Sonderkosten (z.B. Kieferorthopädie, Therapien)
  • Ferienkosten des Kindes
  • Schulwegkosten bei grossen Distanzen

Diese Nebenkosten sollten Sie im Gespräch mit der zuständigen Stelle klären, bevor Sie die Aufnahme eines Kindes zusagen.


Das Pflegegeld und die Lebenshaltungskosten: Was wirklich übrig bleibt

Eine häufig gestellte Frage von Erstbewerbern: "Können wir uns die Pflegeelternschaft leisten?" Diese Frage ist berechtigt — besonders in der Schweiz, wo die Lebenshaltungskosten zu den höchsten weltweit gehören.

Ein durchgerechnetes Beispiel für eine Familie in Bern mit einem Pflegekind (Langzeitpflege, Schulalter):

Komponente Betrag
Pflegegeld Tagespauschale (Bern, Schulkind) CHF 76/Tag = ca. CHF 2'280/Monat
Abzug: Direkte Kinderkosten (Essen, Kleidung, Freizeit) ca. CHF 800–1'000/Monat
Nettoentschädigung für Betreuungsaufwand ca. CHF 1'280–1'480/Monat
Familienzulage (falls zugestanden) CHF 200–300/Monat

Das ist keine Vollzeitstelle in finanzieller Hinsicht. Wer ein Pensum von 60% reduziert und dabei CHF 2'000–3'000 Nettolohn aufgibt, wird durch das Pflegegeld allein nicht kompensiert. Das ist eine bewusste Entscheidung — nicht ein verstecktes wirtschaftliches Risiko, sondern ein kalkuliertes.

Was dieses Beispiel zeigt: Die finanzielle Planung einer Pflegefamilie in der Schweiz erfordert ehrliche Zahlen. Diese findet man nicht auf der kantonalen Website, nicht in deutschen Ratgebern und nicht durch Extrapolation von Gemeindewebsites. Ein Ratgeber, der kantonale Vergleichstabellen und ein durchgerechnetes Praxisbeispiel enthält, gibt die Grundlage für diese Entscheidung.

Wichtig: Das Beispiel gilt für Bern. In Zürich sieht die Rechnung anders aus — dort gibt es eine Verpflegungspauschale von CHF 25/Tag plus eine separate Betreuungsentschädigung, die fallweise verhandelt wird. In St. Gallen gelten wieder andere Sätze. Diese kantonale Streuung ist real, und wer sie ignoriert, plant mit falschen Zahlen.


Für wen dieser Überblick gedacht ist

  • Angehende Pflegeeltern, die die finanzielle Seite der Pflegeelternschaft realistisch einschätzen wollen, bevor sie sich formell bewerben
  • Paare, die planen, ob und in welchem Umfang ein Partner das Pensum reduzieren kann
  • Verwandte in einer Notplatzierung, die wissen wollen, ob und welche Entschädigung sie für die Betreuung eines Enkels oder Nichte erhalten können
  • Familien, die zwischen verschiedenen Pflegeformen wählen (Dauerpflege vs. Krisenpflege) und die Entschädigungsunterschiede kennen wollen

Warum das Pflegegeld öffentlich schwer zu finden ist

Wer Google nach "Pflegegeld Kanton Aargau" oder "Pflegegeld Kanton Luzern" sucht, stösst oft auf veraltete PDFs, auf allgemeine Seiten ohne konkrete Zahlen oder auf Formulare, die sich an Fachpersonen richten. Es gibt keinen zentralen nationalen Pflegegeld-Rechner für die Schweiz — und das aus gutem Grund: Die Kantone finanzieren das System je nach politischer Mehrheit und Haushalt unterschiedlich.

Das ist der Kern des Problems für angehende Pflegeeltern: Die Information existiert, aber sie ist verteilt. Die Kantone publizieren Merkblätter, die sich regelmässig ändern. PACH gibt auf ihrer Website Rahmenangaben. Ein Ratgeber, der diese Recherche einmalig konsolidiert und die wichtigsten Deutschschweizer Kantone direkt vergleicht, spart Ihnen die Arbeit — und stellt sicher, dass Sie mit aktuellen, nachvollziehbaren Zahlen planen.


Das Pflegegeld im Vergleich zur Adoption: Was finanziell unterschiedlich ist

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Pflegeelternschaft und Adoption, der selten klar benannt wird: Bei der Adoption gibt es kein laufendes Pflegegeld. Das adoptierte Kind wird rechtlich vollständig Ihr Kind — und die Finanzierung der Erziehung liegt damit vollständig bei Ihnen, wie bei einem leiblichen Kind.

Das bedeutet: Wer aus finanziellen Erwägungen überlegt, ist die Pflegeelternschaft die einzige Option mit laufender staatlicher Entschädigung. Die Adoption ist keine Einnahmequelle — sie ist eine Familiengründung.

In der PACH-Eignungsabklärung für Adoption werden keine Fragen zur finanziellen Verwertung gestellt. Wohl aber wird geprüft, ob die finanzielle Situation des Paares stabil genug ist, um ein Kind dauerhaft zu unterhalten — ohne Pflegegeld.


Für wen dieser Überblick NICHT ausreicht

  • Wer eine verbindliche Zusage zu kantonalen Pflegegeldsätzen braucht: Diese erhalten Sie nur direkt bei der zuständigen Stelle. Tabellen in einem Ratgeber geben Orientierungswerte, keine Garantien.
  • Wer die Steuerbehandlung des Pflegegeldes für die nächste Steuererklärung klären muss: Dafür ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Anlaufstelle.
  • Wer spezifische Sonderentschädigungen für Fachpflegekinder recherchiert: Bei Fachpflegeverhältnissen (Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf) gelten abweichende Sätze — fragen Sie direkt bei ESPAS oder der KESB nach.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit dem Pflegegeld eine Pensum-Reduktion finanzieren? Das ist die Schlüsselfrage für die meisten Familien. Die Antwort hängt vom Kanton, dem Alter des Kindes und dem bestehenden Haushaltseinkommen ab. In Kantonen mit höheren Betreuungsentschädigungen (z.B. Bern Krisenpflege: CHF 63.50/Tag) ist eine Pensum-Reduktion von 20-40% eher kompensierbar als in Kantonen mit tiefen Pauschalen.

Wird das Pflegegeld bei der AHV angerechnet? Nein, das Pflegegeld gilt nicht als AHV-pflichtiger Lohn. Das bedeutet, dass die Zeit der Pflegeelternschaft keine AHV-Beiträge generiert und langfristig eine Lücke in der Altersvorsorge entstehen kann. Dieser Punkt wird in der öffentlichen Debatte oft vernachlässigt.

Gibt es Familienzulagen für Pflegekinder? In den meisten Kantonen haben Pflegekinder Anspruch auf Familienzulagen — entweder über die Herkunftsfamilie oder über die Pflegefamilie, je nach Konstellation. Die genaue Regelung ist kantonal.

Erhöht sich das Pflegegeld, wenn das Kind älter wird? Ja, in den meisten Kantonen gibt es Altersstufen (0-6 Jahre, 6-12 Jahre, 12-18 Jahre), die zu unterschiedlichen Unterhaltskosten führen. Ältere Kinder haben höhere Sachleistungskosten (Kleidung, Hobbys, Mobilität).

Was passiert finanziell, wenn das Pflegekind wieder zurückplatziert wird? Das Pflegegeld endet mit der Beendigung des Pflegeverhältnisses. Es gibt keine Nachzahlung oder Abgangsentschädigung. Für die finanzielle Planung bedeutet das: Rechnen Sie mit dem Pflegegeld als befristete Einnahmequelle, nicht als dauerhafte.


Alle kantonalen Pflegegeldvergleiche, die steuerliche Behandlung nach Kanton und ein durchgerechnetes Praxisbeispiel für eine Schweizer Pflegefamilie finden Sie im Ratgeber für Pflegefamilie und Adoption in der Schweiz.

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