Pflegegeld steuerfrei: Was in Baden-Württemberg wirklich gilt und wie man es berechnet
Pflegegeld steuerfrei berechnen: Was Pflegeeltern in Baden-Württemberg konkret erhalten
Viele angehende Pflegeeltern fragen zuerst: Ist Pflegegeld überhaupt steuerpflichtig? Und dann gleich: Wie viel bleibt am Ende tatsächlich übrig? Die gute Nachricht — und das ist entscheidend für Ihre Finanzplanung — ist, dass das Pflegegeld in Deutschland grundsätzlich steuerfrei ist. Aber die Feinheiten entscheiden über mehrere Hundert Euro pro Monat, und genau die kennen die wenigsten.
Dieser Artikel erklärt die aktuellen Pflegegeldsätze in Baden-Württemberg, wie die Berechnung funktioniert, was mit Kindergeld passiert und welche zusätzlichen Leistungen das Jugendamt nicht automatisch erwähnt.
Ist Pflegegeld steuerfrei? Die klare Antwort
Ja — das Pflegegeld für Pflegekinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII ist nach § 3 Nr. 11 EStG von der Einkommensteuer befreit. Es zählt weder als Einkommen im steuerrechtlichen Sinne noch muss es in der Steuererklärung angegeben werden.
Die Steuerfreiheit gilt für den gesamten Betrag: also sowohl für den Sachaufwand (der den materiellen Unterhalt des Kindes abdeckt) als auch für den Erziehungsbeitrag (die Anerkennung der erzieherischen Leistung der Pflegeeltern).
Es gibt aber eine wichtige Einschränkung: Wer gewerbsmäßig mehr Pflegekinder betreut und dabei die Freigrenzen überschreitet, muss steuerlich gesondert prüfen. Für die übliche Pflegefamilie mit einem oder zwei Pflegekindern ist Pflegegeld jedoch vollständig steuerfrei.
Die aktuellen Pflegegeldsätze in Baden-Württemberg (Stand 2025)
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins, die der KVJS Baden-Württemberg als Grundlage für die örtlichen Jugendämter herausgibt, gelten seit dem 1. Januar 2025:
| Altersgruppe | Sachaufwand | Erziehungsbeitrag | Gesamtbetrag |
|---|---|---|---|
| 0–6 Jahre | 798 € | 430 € | 1.228 € |
| 6–12 Jahre | 934 € | 430 € | 1.364 € |
| 12–18 Jahre | 1.100 € | 430 € | 1.530 € |
Diese Beträge stellen die Empfehlungen dar. Die 44 örtlichen Jugendämter in Baden-Württemberg — von Stuttgart über Karlsruhe bis zum Ortenaukreis — können leicht abweichen, bewegen sich aber in der Regel in diesem Rahmen. Für heilpädagogische Pflegestellen (Kinder mit Behinderung oder schwerer Traumatisierung) kann der Erziehungsbeitrag auf über 1.000 € pro Monat steigen.
Wie das Pflegegeld berechnet wird: Die Kindergeldanrechnung
Hier liegt die häufigste Überraschung. Gemäß § 39 Abs. 6 SGB VIII wird das halbe Kindergeld vom Pflegegeld abgezogen. Das klingt technisch, hat aber konkrete Auswirkungen:
- Kindergeld ab 2025: 250 € pro Kind und Monat
- Anrechnung: die Hälfte davon = 125 €
- Diesen Betrag kürzt das Jugendamt vom ausgezahlten Pflegegeld
Das bedeutet: Ein Kind im Alter von 8 Jahren bringt theoretisch 1.364 € Pflegegeld, aber nach Kindergeldanrechnung landen tatsächlich 1.239 € auf dem Konto. Das Kindergeld selbst (250 €) geht direkt an das Kind oder wird für es verwaltet.
Wichtig: Die Pflegeeltern erhalten das Kindergeld nicht doppelt. Es geht entweder an die leiblichen Eltern (falls diese kindergeldberechtigt sind) oder an die Pflegeeltern — wird aber dann angerechnet.
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Weitere finanzielle Leistungen, die das Jugendamt nicht von sich aus nennt
Über das monatliche Pflegegeld hinaus gibt es in Baden-Württemberg eine Reihe von einmaligen Beihilfen und Zusatzleistungen, die nur auf Antrag oder nach Rücksprache gewährt werden:
Erstausstattung: Beim ersten Einzug eines Pflegekindes können Zuschüsse für Möbel, Kinderbett und Erstlingsbekleidung bis zu 2.100 € betragen. Im Ortenaukreis und anderen Landkreisen sind diese Pauschalen in internen Richtlinien geregelt.
Altersvorsorge: Das Jugendamt erstattet die Hälfte nachgewiesener Aufwendungen für eine angemessene private Altersabsicherung — üblicher Richtwert rund 50 € pro Monat und Pflegekind.
Unfallversicherung: Die Kosten einer privaten Unfallversicherung für die Pflegeperson werden bis zu ca. 191 € jährlich übernommen.
Besondere Anlässe: Kommunion oder Konfirmation (ca. 350 €), Weihnachtsbeihilfe (ca. 45 €), Urlaubsbeihilfe (regional unterschiedlich, bis zu 735 € jährlich) — all das ist möglich, muss aber aktiv angefragt werden.
Freizeitpauschale: Viele Jugendämter zahlen eine monatliche Pauschale von rund 120 € für Vereinsbeiträge und Freizeitaktivitäten.
Was heißt das für die Finanzplanung?
Das Pflegegeld soll den Unterhalt des Kindes decken — es ist keine Einkommensquelle. Dennoch lohnt sich ein realistischer Blick: Für ein 10-jähriges Kind mit normaler Pflegestufe ergibt sich nach Kindergeldanrechnung ein tatsächlich ausgezahlter Betrag von rund 1.239 € monatlich. Darin enthalten ist die Anerkennung der erzieherischen Leistung von 430 €.
Pflegeeltern, die beruflich stark eingespannt sind, müssen zudem einkalkulieren, dass ein Pflegekind mit Bindungsproblemen oder Traumaerfahrungen oft intensiver begleitet werden muss als ein Kind ohne Vorgeschichte — was Zeit und Energie kostet, die nicht finanziell kompensiert wird.
Wer die vollständigen Zahlen, Antragsformulare und lokale Unterschiede zwischen den BW-Jugendämtern verstehen möchte, findet sie im Ratgeber für Pflegefamilien und Adoption in Baden-Württemberg aufbereitet — inklusive Musterantrag für die Erstausstattungsbeihilfe und einer Übersicht aller einmaligen Leistungen nach Landkreis.
Bereitschaftspflege: Gelten dieselben Sätze?
Nein. Bereitschaftspflegefamilien — die Kinder in akuten Krisen kurzfristig aufnehmen — erhalten abweichende Sätze. Diese sind oft etwas höher angesetzt, da die Aufnahme jederzeit und ohne lange Vorbereitung erfolgen muss. Die genauen Sätze legt jedes Jugendamt selbst fest; in Stuttgart und Mannheim ist dieser Bereich gut ausgebaut, während in ländlicheren Regionen oft freie Träger die Fachberatung übernehmen.
Fazit: Steuerfreiheit ja, aber auf die Details kommt es an
Das Pflegegeld in Deutschland und in Baden-Württemberg ist steuerfrei — und das ist ein echter Vorteil. Aber wer einfach die Tabellenwerte addiert, übersieht die Kindergeldanrechnung und verpasst potenziell hunderte Euro an Zusatzleistungen, die auf Antrag bereitstehen. Die Empfehlung: Sprechen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Pflegekinderdienst Ihres Jugendamts gezielt die einmaligen Beihilfen an. Viele werden sonst nicht aktiv angeboten.
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