Pflegekind und Herkunftsfamilie: Kontakt gestalten in NRW
Pflegekind und Herkunftsfamilie: Kontakt gestalten in NRW
Kein anderer Aspekt der Pflegeelternschaft überrascht mehr als dieser: Das Kind, das bei Ihnen lebt, hat eine andere Familie — und diese Familie verschwindet nicht aus seinem Leben. In den meisten Dauerpflegeverhältnissen gibt es regelmäßige Umgangskontakte mit den leiblichen Eltern, Geschwistern oder Großeltern. Das ist kein Fehler des Systems. Es ist bewusste Entscheidung, denn Forschung zeigt: Kinder brauchen ihre Wurzeln, auch wenn sie nicht mehr dort leben können.
Aber der Alltag ist komplexer als die Theorie. Dieser Artikel erklärt, wie der Kontakt zur Herkunftsfamilie in NRW geregelt wird, welche Rechte Sie als Pflegeeltern haben — und wie Sie persönlich damit umgehen können.
Warum Kontakt zur Herkunftsfamilie das Ziel ist
Das SGB VIII (§ 1626 BGB) sieht das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen vor. Selbst wenn die leiblichen Eltern das Kind nicht mehr erziehen können, bleibt ihr Einfluss auf die Identitätsentwicklung des Kindes bedeutsam. Kinder, die keinen Kontakt zur Herkunftsfamilie haben, entwickeln häufiger Fantasien, die schlimmer sind als die Realität — sie fragen sich, warum ihre Eltern sie nicht wollten, ob sie selbst schuld sind.
In NRW gilt der Grundsatz: Kontakt dient dem Kindeswohl, solange er es nicht gefährdet. Das Jugendamt gestaltet den Rahmen der Umgangskontakte im Hilfeplan.
Wie der Kontakt in NRW geregelt wird
Der Umgangskontakt wird im Hilfeplan festgelegt. Dieser wird mindestens einmal jährlich fortgeschrieben — bei kleinen Kindern oder instabilen Verhältnissen häufiger. Im Hilfeplan steht:
- Wie häufig die Kontakte stattfinden (z. B. einmal im Monat, zweimal im Monat)
- In welchem Rahmen: zu Hause bei den Pflegeeltern, in einem neutralen Ort, betreut oder unbetreut
- Wer begleitet: der Pflegekinderdienst, eine sozialpädagogische Fachkraft, ein Familienzentrum
- Ob und wie Telefon- oder Videokontakte zusätzlich stattfinden
Pflegeeltern werden in die Hilfeplanung einbezogen. Sie haben das Recht, an der Hilfeplankonferenz teilzunehmen, Stellung zu nehmen und Ergänzungen anzuregen. Dieses Recht sollten Sie aktiv nutzen.
Verschiedene Kontaktformen in der Praxis
Direkter Umgang: Das Kind trifft seine Herkunftseltern oder andere Familienmitglieder. Das kann zu Hause bei den leiblichen Eltern stattfinden (wenn das für das Kind sicher ist), bei einem neutralen Träger (z. B. einem Familienzentrum oder Jugendamt-Büro) oder manchmal sogar bei den Pflegeeltern.
Begleiteter Umgang: Eine Fachkraft ist während des gesamten Treffens anwesend. Das wird angeordnet, wenn es Bedenken gibt — zum Beispiel wenn die leiblichen Eltern suchterkrankt sind oder in der Vergangenheit Gewalt gezeigt haben. Der Träger beobachtet, gibt feedback und dokumentiert.
Indirekte Kontakte: Briefe, Fotos, Zeichnungen, Videotelefonate. Diese Form eignet sich für Kinder, die zu jung für direkte Treffen sind, oder wenn direkte Treffen zu destabilisierend wirken.
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Was Sie als Pflegeeltern spüren werden
Es wäre unehrlich, das nicht anzusprechen: Umgangskontakte sind für Pflegeeltern oft emotional belastend.
Vor dem Besuch: Das Kind ist aufgewühlt, ängstlich, überaktiv oder verhält sich plötzlich anders als sonst.
Nach dem Besuch: Regression, Tränen, Schlafprobleme, Verhaltensauffälligkeiten — manchmal für Tage.
Das ist keine Schwäche des Kindes. Es ist die emotionale Arbeit, die jedes Kind mit zwei Familien leisten muss. Für Sie als Pflegeeltern heißt das: Nach dem Besuch braucht das Kind vor allem Sicherheit und Ruhe — keine Befragungen, keine Bewertungen.
Was Sie nicht tun sollten:
- Das Kind fragen, ob es lieber bei Ihnen oder "da" ist
- Negative Kommentare über die leiblichen Eltern machen — auch beiläufige
- Das Kind davon überzeugen wollen, dass die Herkunftsfamilie schlecht ist
Was hilft:
- Dem Kind vor dem Besuch sagen, was es erwartet — so konkret wie möglich
- Nach dem Besuch Rituale haben, die Normalität signalisieren: das Lieblingsessen, eine bestimmte Geschichte, ein kurzes Spiel
- Selbst eine neutrale, erwachsene Haltung zur Herkunftsfamilie einnehmen — ohne Heuchelei, aber ohne Dramatik
Wann Kontakt dem Kind schadet: Ihre Möglichkeiten
Es gibt Situationen, in denen Umgangskontakte das Kindeswohl tatsächlich gefährden. Wenn das Kind nach Besuchen über Wochen destabilisiert ist, wenn es von Dingen berichtet, die auf Manipulation, Gewalt oder Missbrauch hindeuten — dann sind Sie verpflichtet zu handeln.
Dokumentieren Sie alles. Notieren Sie Datum, Beobachtungen und konkrete Aussagen des Kindes. Keine Interpretation, nur Fakten.
Informieren Sie den Pflegekinderdienst sofort. Nicht erst beim nächsten Gespräch, sondern direkt. Das Jugendamt kann Umgangskontakte aussetzen, einschränken oder in begleiteten Umgang umwandeln.
Das Familiengericht als letzte Instanz. Wenn das Jugendamt nicht reagiert oder Sie die Entscheidung für falsch halten, können Sie beim Familiengericht Ihres Wohnorts eine Einschränkung oder Aussetzung des Umgangs beantragen. Das Kindeswohl ist der alleinige Maßstab.
Die innere Haltung: Mitarbeiter statt Konkurrent
Die Pflegeeltern, die in NRW langfristig erfolgreich sind, haben eine Haltung gemeinsam: Sie sehen die Herkunftsfamilie nicht als Bedrohung, sondern als Teil der Realität des Kindes — eine Realität, die sie weder beschönigen noch verteufeln.
Das bedeutet nicht, Verhalten zu billigen, das dem Kind geschadet hat. Es bedeutet, dem Kind die Botschaft zu geben: "Du kommst von dort. Das ist ein Teil von dir. Und hier bist du auch zu Hause."
Diese Haltung ist schwer. Sie ist das Schwerste an der ganzen Pflegeelternschaft. Und sie ist das Wichtigste.
Unterstützung für den langen Weg
Die Fachberatung durch den Pflegekinderdienst, Selbsthilfegruppen über PAN NRW und spezifische Fortbildungen zu Bindung und Trauma sind die wichtigsten Ressourcen für Pflegeeltern in NRW. Nutzen Sie sie, nicht erst in der Krise, sondern von Anfang an.
Unser Ratgeber für NRW erklärt die Rechtslage zum Umgangsrecht, zeigt wie Hilfeplankonferenzen ablaufen und enthält praktische Kommunikationstipps für den Alltag mit Herkunftsfamilien.
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