$0 Kanton Basel-Stadt Pflegefamilie Checkliste

Strafregisterauszug, Betreibungsauszug, ärztliches Zeugnis: Dokumente für die Pflegeeltern-Bewerbung

Wer ein Pflegekind in Basel-Stadt aufnehmen möchte, durchläuft eine Eignungsabklärung, die mit einer konkreten Dokumentenliste beginnt. Viele Bewerberinnen und Bewerber unterschätzen, wie viel Vorlaufzeit einzelne Dokumente benötigen — und wie spezifisch die Anforderungen sind. Wer zu spät beginnt, verliert Wochen.

Die vier Pflichtdokumente im Überblick

1. Strafregisterauszug (Sonderprivatauszug)

Für die Arbeit mit Kindern verlangt der Kanton Basel-Stadt nicht den normalen Privatauszug aus dem Strafregister, sondern den Sonderprivatauszug. Dieser enthält auch Einträge, die im normalen Privatauszug bereits gelöscht wären — insbesondere Vorstrafen im Bereich Sexualdelikte, Gewalt gegen Personen und Delikte an Kindern.

Der Sonderprivatauszug wird online beim Bundesamt für Justiz über das Online-Portal des Strafregisters (www.onlineservices.fedpol.admin.ch) bestellt. Die Kosten betragen CHF 17.–. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5–10 Arbeitstage per Post. Ein Ausdruck des Auszugs zum Download ist in der Regel nicht ausreichend — prüfen Sie mit der Fachstelle Jugendhilfe, ob ein digitaler Nachweis akzeptiert wird.

Beide Personen im Haushalt — bei Paaren also beide Partnerinnen bzw. Partner — müssen je einen eigenen Strafregisterauszug einreichen.

Was führt zur Ablehnung? Vorstrafen im Bereich sexueller Übergriffe, schwere Gewaltdelikte oder Drogendelikte der letzten Jahre führen in der Regel zur Ablehnung. Bagatelldelikte (z.B. ein einzelner Bussenentscheid) sind kein automatischer Ausschlussgrund, werden aber im Gespräch thematisiert.

2. Betreibungsregisterauszug

Der Betreibungsregisterauszug dokumentiert offene Betreibungen und Verlustscheine. Er dient der Fachstelle als Nachweis finanzieller Stabilität — ein Grundvoraussetzung, da Pflegeeltern für ein Kind sorgen sollen, ohne selbst in finanziellen Schwierigkeiten zu stecken.

Der Betreibungsregisterauszug wird beim Betreibungsamt Basel-Stadt bestellt. Für Personen mit Wohnsitz in Basel-Stadt ist das Betreibungsamt der Wohngemeinde zuständig; für Riehen und Bettingen die jeweiligen Gemeindeämter. Der Auszug kostet CHF 17.–. Er ist drei Monate gültig — zu früh bestellen macht also keinen Sinn.

Was führt zur Ablehnung? Eine grosse Anzahl offener Betreibungen oder ein Verlustschein signalisiert finanzielle Instabilität. Der KJD bewertet die Situation ganzheitlich — eine einmalige Betreibung aus einer strittigen Mietsituation ist etwas anderes als chronische Zahlungsunfähigkeit.

3. Ärztliches Zeugnis

Das ärztliche Zeugnis bestätigt, dass die Pflegeeltern körperlich und psychisch in der Lage sind, ein Kind zu betreuen. Die Fachstelle Jugendhilfe gibt in der Regel ein Formular vor, das der Hausarzt ausfüllt. Es geht um:

  • Allgemeiner Gesundheitszustand
  • Keine akute oder chronische Erkrankung, die die Betreuungsfähigkeit einschränkt
  • Keine Suchtproblematik
  • Psychische Stabilität

Chronische Erkrankungen (Diabetes, Bluthochdruck, Rückenprobleme) führen nicht automatisch zur Ablehnung — entscheidend ist, ob sie die Betreuungsfähigkeit tatsächlich beeinträchtigen. Schwere psychische Erkrankungen in der Vorgeschichte werden kritischer beurteilt.

Praxistipp: Informieren Sie Ihren Hausarzt rechtzeitig über den Zweck des Zeugnisses. Manche Ärzte sind unsicher, was die Fachstelle erwartet. Das Formular der Fachstelle schafft Klarheit.

4. Lohnausweise und Einkommensnachweis

Als Nachweis der wirtschaftlichen Stabilität brauchen Pflegeeltern aktuelle Lohnausweise oder, bei Selbständigkeit, die letzte Steuererklärung. Die Fachstelle prüft nicht eine Mindesteinkommen-Schwelle, sondern die allgemeine finanzielle Situation im Verhältnis zu den Haushaltsverpflichtungen.

Wichtig: Das Pflegegeld selbst ist kein Einkommensnachweis für die Bewerbung — es wird erst nach der Platzierung ausbezahlt.

Weitere Dokumente je nach Situation

Verheiratete Paare: Keine zusätzlichen Dokumente, aber das Zivilstandsamt kann den Eheausweis verlangen, falls die Fachstelle ihn nicht direkt aus dem System abrufen kann.

Unverheiratete Paare: Die Fachstelle verlangt einen Nachweis des gemeinsamen Haushalts — z.B. Wohnungsvertrag auf beide Namen oder Meldebestätigung.

Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: Aufenthaltsausweis (B oder C) als Kopie einreichen.

Personen mit Wohneigentum: Grundbuchauszug ist nicht obligatorisch, kann aber als ergänzender Stabilitätsnachweis nützlich sein.

Wie lange dauert die Dokumentenphase?

Realistisch gerechnet:

  • Strafregisterauszug: 1–2 Wochen (Bestellung bis Zustellung per Post)
  • Betreibungsauszug: wenige Tage (bei persönlicher Abholung sofort)
  • Ärztliches Zeugnis: abhängig von der Verfügbarkeit des Hausarztes, 1–3 Wochen

Planen Sie mindestens drei bis vier Wochen für die Dokumentenphase ein, bevor Sie die Unterlagen bei der Fachstelle einreichen können.

Wenn Sie eine vollständige Dokumenten-Checkliste und den genauen Ablauf der Eignungsabklärung in Basel-Stadt suchen, finden Sie das strukturiert zusammengefasst im Ratgeber für Pflegefamilien & Adoption im Kanton Basel-Stadt.

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