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Pflegegeld Niedersachsen 2025 und 2026: Berechnung, Steuer und Sonderleistungen

Viele angehende Pflegeeltern wissen, dass es Pflegegeld gibt — aber was sie tatsächlich aufs Konto bekommen, wie sich der Betrag berechnet und ob es versteuert werden muss, bleibt lange unklar. Diese Fragen sind berechtigt: Die offiziellen Broschüren der Jugendämter listen Bruttosätze auf, ohne die Abzüge zu erläutern. Hier bekommen Sie die Zahlen mit Kontext.

Die aktuellen Pflegegeldsätze in Niedersachsen

Niedersachsen orientiert sich bei der Festsetzung der Beträge an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, die jährlich im Herbst für das Folgejahr veröffentlicht werden. Die Sätze setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Sachaufwand (für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Freizeit) und dem Erziehungsbeitrag (Anerkennung der Betreuungsleistung).

Monatliche Gesamtbeträge in Niedersachsen (Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII):

Altersgruppe Sachaufwand 2025 Erziehungsbeitrag 2025 Gesamt 2025 Gesamt 2026 (Empfehlung)
0 bis unter 6 Jahre 748,00 € 430,00 € 1.178,00 € 1.203,00 €
6 bis unter 12 Jahre 884,00 € 430,00 € 1.314,00 € 1.362,00 €
12 bis unter 18 Jahre 1.050,00 € 430,00 € 1.480,00 € 1.511,00 €

Für 2026 soll der Erziehungsbeitrag auf 439,00 € steigen. Die endgültige Umsetzung liegt bei den einzelnen kommunalen Jugendämtern — da Niedersachsen 54 örtliche Träger hat, kann es geringfügige Abweichungen geben.

Was wird tatsächlich ausgezahlt?

Der Gesamtbetrag laut Tabelle ist nicht das, was auf Ihrem Konto landet. Es gibt einen wichtigen Abzug: das Kindergeld.

Nach § 39 Abs. 6 SGB VIII wird das Kindergeld zur Hälfte auf das Pflegegeld angerechnet. Beim ersten Kind beträgt das Kindergeld im Jahr 2025 monatlich 255,00 € — der Abzug liegt damit bei 127,50 €.

Beispiel für ein Kleinkind unter 6 Jahren (2025):

  • Pflegegeld brutto: 1.178,00 €
  • Abzug Kindergeld (50 %): − 127,50 €
  • Tatsächlich ausgezahlter Betrag: ca. 1.050,50 €

Das Kindergeld selbst fließt an das Jugendamt und wird dort intern verrechnet. Pflegeeltern müssen es nicht separat beantragen und erhalten keinen direkten Kindergeldbescheid.

Ist Pflegegeld steuerpflichtig?

Das ist die Frage, die in Steuerberatungsgesprächen am häufigsten falsch beantwortet wird. Die korrekte Antwort: Das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 11 EStG grundsätzlich steuerfrei — aber mit zwei wichtigen Einschränkungen.

Erste Einschränkung: Anzahl der Kinder Die Steuerfreiheit gilt für die Vollzeitpflege von bis zu sechs Kindern gleichzeitig. Ab dem siebten Kind geht das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit aus, was zur vollständigen Steuerpflicht führt. In der Praxis betrifft das die wenigsten Pflegefamilien.

Zweite Einschränkung: Progressionsvorbehalt Das steuerfreie Pflegegeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet: Das Pflegegeld zählt zwar nicht zum zu versteuernden Einkommen, erhöht aber den Steuersatz für das übrige Einkommen der Pflegeeltern. Wer also ein Jahresgehalt von 40.000 € hat und zusätzlich 12.000 € Pflegegeld erhält, zahlt auf das Gehalt den Steuersatz, der für 52.000 € gelten würde — nicht für 40.000 €.

Der Unterschied im konkreten Steuerbetrag ist meist überschaubar (oft einige hundert Euro jährlich), sollte aber in der Steuererklärung richtig angegeben werden. Das Pflegegeld wird auf der Anlage N oder der Anlage "Außerordentliche Einkünfte" eingetragen — Ihr Jugendamt stellt auf Anfrage eine Bescheinigung über die erhaltenen Beträge aus.

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Krankenversicherung des Pflegekindes

Ein Punkt, der angehenden Pflegeeltern oft Sorgen macht: Wer übernimmt die Krankenversicherung des Kindes?

In den meisten Fällen wird das Pflegekind über die Familienversicherung der Pflegeeltern kostenfrei mitversichert — vorausgesetzt, die Pflegeeltern sind gesetzlich krankenversichert. Voraussetzung ist, dass das Pflegekind in den Haushalt aufgenommen wurde und kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze hat.

Wenn das nicht möglich ist (z. B. weil die Pflegeeltern privat versichert sind), übernimmt das Jugendamt die Krankenversicherungskosten nach § 40 SGB VIII über die sogenannte Krankenhilfe. Das Jugendamt klärt diesen Punkt beim Aufnahmegespräch — Sie müssen das nicht selbst organisieren.

Wichtig: Für Zahnarzt- und Kieferorthopädie-Kosten, die über die GKV-Leistungen hinausgehen, können gesonderte Beihilfen beantragt werden.

Einmalige Sonderleistungen in Niedersachsen

Neben dem monatlichen Pflegegeld gibt es einmalige Beihilfen, die von den meisten Pflegeeltern unterschätzt werden:

Erstausstattung bei Neuaufnahme: Bei der Aufnahme eines Kindes werden einmalige Beträge für Möbel, Kleidung und Ausstattung gewährt. In Niedersachsen sind das nach aktuellen Richtlinien (z. B. Landkreis Cloppenburg 2025) typischerweise rund 945,00 € für Wohnungseinrichtung plus altersabhängige Bekleidungspauschalen. Die genauen Beträge legt jedes Jugendamt in seinen eigenen Richtlinien fest.

Sommerpauschale: Eine Besonderheit in mehreren niedersächsischen Landkreisen: eine jährliche Pauschale von 200,00 €, die oft im Juni ausgezahlt wird und Ferienaktivitäten abdecken soll.

Schulbedarf: Pauschalen zur Einschulung sowie jährlicher Schulbedarfspauschale.

Besondere Anlässe: Beihilfen für Konfirmation, Kommunion und Klassenfahrten sind in den meisten Jugendamts-Richtlinien vorgesehen, müssen aber aktiv beantragt werden.

Versicherungen: Das Jugendamt erstattet die Kosten für eine Unfallversicherung der Pflegeperson (bis ca. 199,67 €/Jahr ab 2026) und beteiligt sich zur Hälfte an nachgewiesenen Kosten für eine angemessene Altersvorsorge (Mindesterstattung ca. 56,00 €/Monat ab 2026).

Pflegegeld bei Erziehungsstellen und spezialisierten Formen

Für sonderpädagogische oder heilpädagogische Vollzeitpflege — also für Kinder mit schweren Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder massiven traumatischen Erfahrungen — sind die Vergütungen deutlich höher als die Standardsätze. Diese Beträge werden individuell vereinbart und können das Zweifache der Regelsätze übersteigen.

Bereitschaftspflegefamilien erhalten ebenfalls gesonderte Sätze, die die Vorhalteleistung (kurzfristige Verfügbarkeit) abgelten.

Was Sie jetzt tun können

Die finanziellen Aspekte der Pflegeelternschaft sind komplex, aber nicht undurchschaubar. Entscheidend ist: Das Pflegegeld soll die Kosten des Kindes decken — es ist kein Einkommen für die Pflegeeltern. Wer erwartet, damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, ist falsch informiert. Wer erwartet, dass das Kind keine zusätzlichen Haushaltskosten verursacht, ebenfalls.

Wenn Sie alle Beträge für 2025 und 2026 gebündelt, die vollständige Liste der einmaligen Beihilfen und konkrete Berechnungsbeispiele für Ihre Situation benötigen, finden Sie das in unserem Ratgeber Pflegefamilie & Adoption in Niedersachsen.

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