Erziehungsstelle und Bereitschaftspflege in Niedersachsen: Was Sie wissen müssen
In Niedersachsen gibt es einen chronischen Mangel an zwei sehr spezifischen Pflegeformen: Erziehungsstellen und Bereitschaftspflegeplätzen. Beide unterscheiden sich von der klassischen Dauerpflege in Anforderungen, Vergütung und Zielsetzung — und beide werden dringend gesucht, weil die Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt.
Wer sich für eine dieser Formen interessiert, muss wissen, worauf er sich einlässt.
Was ist eine Erziehungsstelle in Niedersachsen?
Die Erziehungsstelle nach § 33 Satz 2 SGB VIII ist eine spezialisierte Form der Vollzeitpflege. Sie ist für Kinder und Jugendliche gedacht, die aufgrund massiver Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen oder schwerer psychischer Störungen — oft als Folge von Vernachlässigung oder Misshandlung — in einer regulären Pflegefamilie nicht ausreichend versorgt werden können.
Worin unterscheidet sie sich von der Regelpflege?
In einer Erziehungsstelle werden die Pflegepersonen als sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. In der Regel wird eine abgeschlossene pädagogische oder psychologische Ausbildung erwartet — etwa als Erzieher, Sozialpädagoge, Heilpädagoge oder Kinderkrankenpfleger. Das Jugendamt schließt mit der Erziehungsstelle einen gesonderten Vertrag ab, der die Leistungserwartungen und die Vergütung definiert.
Die Vergütung liegt deutlich über den Standardsätzen für Vollzeitpflege. Da die Erziehungsstelle als professionelle Betreuungsform eingestuft wird, können die monatlichen Beträge — je nach Bedarfsstufe des Kindes und Landkreis — das Zweifache der regulären Pflegegeldsätze übersteigen. Es handelt sich steuerlich nicht mehr um Pflegegeld im Sinne von § 3 Nr. 11 EStG, sondern um eine vergütete Tätigkeit, die als Einkommen gilt.
Für wen ist die Erziehungsstelle geeignet?
Für Paare oder Einzelpersonen mit pädagogischer Fachqualifikation, die bereit sind, ihre berufliche Tätigkeit zugunsten der Betreuungsaufgabe zu reduzieren oder aufzugeben. Die Betreuungsintensität ist erheblich höher als in der Regelpflege — viele Kinder in Erziehungsstellen haben intensive therapeutische Unterstützungsbedarfe.
In Niedersachsen werden Erziehungsstellen häufig durch freie Träger wie die Diakonie, Caritas oder spezialisierte Jugendhilfeträger vermittelt und begleitet. Das örtliche Jugendamt bleibt verantwortlicher Kostenträger.
Was ist Bereitschaftspflege?
Bereitschaftspflege — auch Krisenintervention oder Notaufnahme genannt — ist die kurzfristige Aufnahme von Kindern aus akuten Notsituationen. Wenn das Jugendamt ein Kind aus seiner Familie herausnehmen muss (Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII), braucht es sofort einen sicheren Ort.
Bereitschaftspflegefamilien sind rund um die Uhr erreichbar und nehmen Kinder manchmal innerhalb von Stunden auf — mitten in der Nacht, an Wochenenden, an Feiertagen.
Wie lange bleiben die Kinder?
In der Regel wenige Wochen bis einige Monate — solange, bis eine längerfristige Perspektive geklärt ist. Das kann bedeuten: Rückkehr in die Herkunftsfamilie, Wechsel in eine Dauerpflegefamilie oder in eine stationäre Einrichtung. In der Praxis dauern Bereitschaftspflegeverhältnisse in Niedersachsen oft länger als geplant, weil die Perspektivklärung Zeit braucht.
Was sind die Besonderheiten der Bereitschaftspflege?
- Vorhaltepauschale: Bereitschaftspflegefamilien erhalten nicht nur Pflegegeld für die tatsächlich betreuten Kinder, sondern eine Pauschale dafür, dass sie grundsätzlich verfügbar sind — auch in Phasen ohne aktuelles Kind.
- Kurzfristige Bindungen: Die emotionale Herausforderung besteht darin, zu einem Kind eine tragfähige Beziehung aufzubauen — und es dann wieder gehen zu lassen. Das ist eine Persönlichkeitseigenschaft, die das Jugendamt im Eignungsverfahren ausdrücklich prüft.
- Häufig wechselnde Kinder: Manche Bereitschaftspflegefamilien betreuen im Laufe eines Jahres fünf oder mehr verschiedene Kinder nacheinander.
In der Region Hannover werden Bereitschaftspflegeplätze besonders dringend gesucht, weil die Inobhutnahmezahlen steigen und die vorhandenen Plätze nicht ausreichen. Kinder, die keinen Bereitschaftspflegeplatz bekommen, landen in Notaufnahmegruppen — einer Lösung, die pädagogisch deutlich ungünstiger ist.
Anforderungen und Eignungsprüfung für beide Formen
Das Bewerbungsverfahren für Erziehungsstellen und Bereitschaftspflegeplätze läuft über das örtliche Jugendamt oder den freien Träger, der die Stellen betreut. Es ist umfangreicher als bei der Regelpflege.
Formale Unterlagen (für alle Haushaltsmitglieder):
- Erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Ärztliches Attest zur körperlichen und psychischen Belastbarkeit
- Qualifikationsnachweise (besonders für Erziehungsstellen)
Gespräche und Hausbesuche: Das Jugendamt führt mehrere Gespräche — einzeln und gemeinsam. Beim Hausbesuch wird nicht nur die Wohnsituation geprüft, sondern das gesamte soziale Umfeld. Für Bereitschaftspflege wird zudem geprüft, ob die Betreuung in Notsituationen auch nachts und an Wochenenden sichergestellt ist.
Qualifizierungsseminare: Beide Formen setzen die erfolgreiche Teilnahme an Vorbereitungsseminaren voraus. Für Erziehungsstellen gibt es oft spezifische Zusatzmodule zu Traumapädagogik und sonderpädagogischer Förderung.
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Was bedeutet das für Ihre Entscheidung?
Ob Erziehungsstelle, Bereitschaftspflege oder reguläre Dauerpflege die richtige Form für Sie ist, hängt von drei Faktoren ab: Ihrer Qualifikation, Ihrer Lebensplanung (wie viel Flexibilität können Sie aufbringen?) und Ihrer emotionalen Belastbarkeit.
Erziehungsstellen sind für Menschen geeignet, die einen professionellen Hintergrund mitbringen und bereit sind, diesen im familiären Rahmen einzusetzen. Bereitschaftspflege ist für Familien oder Einzelpersonen geeignet, die Kontinuität und längerfristige Bindungen schätzen, aber gleichzeitig Abschied nehmen können — und die flexibel genug sind, kurzfristig verfügbar zu sein.
Wenn Sie unsicher sind, welche Form zu Ihnen passt, ist das erste Gespräch mit dem Pflegekinderdienst Ihres Landkreises der richtige Einstieg. Dort wird auch erklärt, welche konkreten Vergütungssätze in Ihrem Landkreis gelten — diese können in Niedersachsen je nach Jugendamt leicht variieren.
Alle Pflegeformen, die aktuellen Vergütungsbeträge für 2025 und 2026 sowie eine Übersicht der regionalen Unterschiede zwischen den 54 niedersächsischen Jugendämtern finden Sie in unserem Ratgeber Pflegefamilie & Adoption in Niedersachsen.
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