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Inlandsadoption in Deutschland: Säugling adoptieren, Wartezeiten und erste Schritte

Wer in Deutschland ein Kind adoptieren möchte, denkt in den meisten Fällen zuerst an die Inlandsadoption. Kein langer Flug ins Herkunftsland, kein Dossier in einer Fremdsprache, kein HAÜ-Verfahren. Klingt einfacher. Ist es in gewisser Hinsicht – aber die Inlandsadoption hat ihre eigene Herausforderung: Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ist extrem ungleich.

Was ist eine Inlandsadoption?

Als Inlandsadoption oder Fremdadoption bezeichnet man die Annahme eines Kindes, das in Deutschland geboren wurde und dessen leibliche Eltern das Kind zur Adoption freigegeben haben oder dem die Elternrechte entzogen wurden. Das Kind ist kein Verwandtes der Adoptiveltern (das würde unter Verwandtenadoption fallen) und kein Kind des Partners (das wäre eine Stiefkindadoption).

Es handelt sich um die klassische Form, die viele Menschen meinen, wenn sie "Adoption" sagen – eine Familie, die ein fremdes Kind aufnimmt und ihm ein dauerhaftes Zuhause gibt.

Wie viele Kinder stehen zur Adoption bereit?

Das ist die entscheidende Frage – und die Zahlen sind ernüchternd. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 665 Kinder neu für eine Fremdadoption vorgemerkt. Das entspricht einem Rückgang von 26 % gegenüber dem Vorjahr.

Gleichzeitig gibt es deutlich mehr Bewerberfamilien. Auf jedes zur Adoption freigegebene Kind kommen rechnerisch etwa fünf potenzielle Adoptivfamilien. Das ist keine Panikmache, sondern statistische Realität.

Der Rückgang der vorgemerkten Kinder liegt unter anderem daran, dass Jugendämter zunehmend auf Dauerpflegeverhältnisse setzen. Ein Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie unterzubringen ermöglicht leichter die Aufrechterhaltung des Kontakts zur Herkunftsfamilie – was dem aktuellen fachlichen Paradigma entspricht.

Ist es realistisch, einen Säugling zu adoptieren?

Ja – aber schwierig. 2024 war über die Hälfte der durch nicht verwandte Paare adoptierten Kinder jünger als zwei Jahre. Säuglingsadoptionen sind also möglich.

Die Herausforderung: Wer einen Säugling adoptieren möchte, wartet am längsten. Gründe:

  • Es gibt viele Bewerberfamilien, die explizit einen Säugling möchten
  • Die Freigabe eines Kindes zur Adoption kann frühestens acht Wochen nach der Geburt erfolgen – und in dieser Zeit ist noch nicht klar, welche Eltern das Kind bekommt
  • Jugendämter prüfen sehr sorgfältig, welche Familie für das jeweilige Kind am besten geeignet ist

Wer die realistische Chance auf eine Säuglingsadoption erhöhen möchte, sollte:

  • Keine Altersgrenze nach oben setzen (also auch Kinder bis 18 Monate akzeptieren)
  • Sich für mehrere Bundesländer bewerben – nicht nur beim heimischen Jugendamt
  • Frühzeitig mit dem Verfahren beginnen, damit die Eignung bereits festgestellt ist, wenn ein Kind gemeldet wird

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Inlandsadoption vs. Pflegekindschaft: Der Unterschied

Eine Frage, die Bewerber beschäftigt: Was ist der Unterschied zwischen einer Adoption und einer Dauerpflegeschaft?

Bei der Adoption erlischt jede rechtliche Verbindung zur Herkunftsfamilie. Das Kind wird vollständig rechtliches Kind der Adoptiveltern – mit allen Rechten und Pflichten: Erbrecht, Familienname, Unterhaltspflicht. Dieser Status ist endgültig und kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden.

Bei der Dauerpflegeschaft bleibt die rechtliche Verbindung zur Herkunftsfamilie bestehen. Das Jugendamt behält weiterhin Mitspracherecht. Kontakt zur Herkunftsfamilie ist oft vorgesehen oder vorgeschrieben. Die Pflegeeltern haben weniger rechtliche Sicherheit, aber sie erhalten monatliches Pflegegeld.

Beide Wege haben ihre Berechtigung. Für Eltern, die eine vollständige rechtliche Elternschaft anstreben, ist die Adoption die richtige Wahl. Für Eltern, die bereit sind, ein Kind längerfristig zu betreuen, ohne es rechtlich als ihr eigenes zu adoptieren, ist die Dauerpflegeschaft eine Alternative.

Wartezeiten bei der Inlandsadoption

Realistisch: Drei bis sieben Jahre vom ersten Kontakt mit dem Jugendamt bis zur rechtskräftigen Adoption. Das klingt lang – und es ist lang. Aufgeteilt in Phasen:

  • Eignungsprüfung: 6 bis 12 Monate
  • Wartezeit auf ein Kind: 1 bis 5 Jahre (stark variierend je nach Jugendamt, Region, Offenheit für ältere Kinder)
  • Adoptionspflegezeit: 6 bis 12 Monate
  • Gerichtliches Verfahren: einige Wochen bis Monate

Die Wartezeit ist nicht passiv. Gut vorbereitete Bewerber bleiben in Kontakt mit der Vermittlungsstelle, aktualisieren ihre Unterlagen wenn nötig und informieren sich über die Entwicklungsbedürfnisse von Adoptivkindern.

Erste Schritte: Wie beginnt man?

  1. Kontakt zum Wohnsitz-Jugendamt aufnehmen. Das ist der gesetzlich vorgesehene erste Schritt. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich und kostenlos.

  2. Freie Träger in Betracht ziehen. Caritas, Diakonie und andere anerkannte Stellen sind ebenfalls zugelassen und können eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein.

  3. Sich über die Eignungsvoraussetzungen informieren. Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Einkommensnachweise, Lebensbericht – diese Unterlagen brauchen Zeit.

  4. Vorbereitungskurs absolvieren. Seit 2021 ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs vor der Eignungsfeststellung verpflichtend.

  5. Überregional denken. Wer sich nicht auf das eigene Bundesland beschränkt, hat breitere Möglichkeiten.


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