ASD und Pflegekinderdienst: Aufgaben, Unterschiede und was Sie als Bewerber wissen müssen
ASD und Pflegekinderdienst: Aufgaben, Unterschiede und was Sie als Bewerber wissen müssen
Wer sich zum ersten Mal mit dem deutschen Jugendamtssystem beschäftigt, stößt schnell auf Abkürzungen: ASD, PKD, Wirtschaftliche Jugendhilfe. Viele angehende Pflegeeltern wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen — und wundern sich, warum sie plötzlich mit verschiedenen Fachkräften sprechen. Dieser Artikel erklärt, wie ein Jugendamt intern aufgebaut ist und welche Abteilung welche Aufgaben hat.
Das Jugendamt: Kein monolithisches Amt
Deutschland hat rund 560 kommunale Jugendämter. Jedes ist eine eigenständige Behörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Es gibt keine bundeseinheitliche Struktur — aber eine typische Aufgabenteilung, die sich in den meisten Ämtern wiederfindet.
Für Pflegefamilien sind drei Bereiche relevant:
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Pflegekinderdienst (PKD) / Pflegekinderservice
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD): Das Tor zum System
Der ASD ist die erste Anlaufstelle bei Problemen in Familien. Wenn Eltern die Erziehung eines Kindes nicht gewährleisten können — ob durch Überforderung, psychische Erkrankung, Sucht oder häusliche Gewalt — ist der ASD zuständig.
Seine Kernaufgaben:
- Kindeswohleinschätzung: Der ASD entscheidet, ob das Kindeswohl gefährdet ist und ob eine Fremdunterbringung notwendig wird.
- Einleitung der Hilfe zur Erziehung: Wenn eine Unterbringung in einer Pflegefamilie beschlossen wird, veranlasst der ASD dies auf Grundlage von §§ 27, 33 SGB VIII.
- Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII): Der ASD führt das Hilfeplanverfahren und koordiniert die Zusammenarbeit aller Beteiligten — Eltern, Kind, Pflegeeltern, PKD.
- Rückführungsplanung: Wenn die Rückführung in die Herkunftsfamilie das Ziel ist, plant der ASD diese und überprüft die Entwicklung der Eltern.
Als angehende Pflegeeltern haben Sie in der Bewerbungsphase keinen direkten Kontakt zum ASD. Erst wenn ein Kind vermittelt wird und das ASD den Fall führt, wird dieser Kontakt entstehen. Im laufenden Pflegeverhältnis ist der ASD Ihr institutioneller Ansprechpartner für strategische Entscheidungen — zum Beispiel, ob eine Rückführung geplant wird oder ob der Hilfeplan verlängert wird.
Pflegekinderdienst (PKD): Ihr direkter Ansprechpartner
Der Pflegekinderdienst — oft auch Pflegekinderservice oder Pflegefamiliendienst genannt — ist speziell für die Arbeit mit Pflegefamilien zuständig. Er ist die Einheit, die Sie bei Ihrer Bewerbung kennenlernen.
Seine Kernaufgaben:
- Akquise und Öffentlichkeitsarbeit: Der PKD wirbt aktiv neue Pflegeeltern — durch Informationsveranstaltungen, Anzeigen und soziale Medien.
- Eignungsfeststellung: Der PKD führt die Hausbesuche, Biografiegespräche und die Qualifizierung durch. Er erstellt das Eignungsgutachten.
- Vermittlung: Wenn ein Kind vermittelt werden soll, schlägt der PKD geeignete Pflegefamilien vor und begleitet das Matching.
- Laufende Fachberatung: Während des Pflegeverhältnisses ist der PKD Ihr erster Ansprechpartner bei pädagogischen Fragen, Krisen oder Konflikten.
- Fortbildung: Der PKD organisiert Pflichtfortbildungen für aktive Pflegeeltern.
Der PKD ist — anders als der ASD — kein Entscheider über das Kindeswohl, sondern ein Unterstützer für Pflegefamilien. In manchen Kommunen ist der PKD beim Jugendamt angesiedelt, in anderen wird er von einem freien Träger (Caritas, Diakonie, SOS-Kinderdorf) betrieben, der im Auftrag der Kommune handelt.
Praktischer Hinweis: Wenn Sie sich als Pflegeeltern bewerben, suchen Sie immer zuerst nach dem PKD Ihres Landkreises — nicht nach dem ASD. Der ASD befasst sich mit Problemfamilien, nicht mit Bewerbern.
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Wirtschaftliche Jugendhilfe: Zuständig für das Pflegegeld
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist die Abteilung, die die finanziellen Aspekte regelt. Sie überweist das monatliche Pflegegeld nach § 39 SGB VIII, berechnet die Kindergeldanrechnung und bearbeitet Anträge auf einmalige Beihilfen (Erstausstattung, Schulbedarf, besondere Anlässe).
Als Pflegeeltern werden Sie mit dieser Abteilung primär schriftlich oder per Telefon in Kontakt treten — wenn es um Zahlungen geht, nicht um pädagogische Fragen.
Freie Träger: Ein wichtiger paralleler Akteur
Nicht alle Pflegekinderdienste sind beim kommunalen Jugendamt angesiedelt. Das Subsidiaritätsprinzip nach § 4 SGB VIII schreibt vor, dass Aufgaben der Jugendhilfe bevorzugt von freien Trägern erbracht werden sollen. Bundesweit sind rund 26.300 freie Träger in der Kinder- und Jugendhilfe aktiv.
Große Träger wie Caritas, Diakonie, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder SOS-Kinderdorf betreiben eigene Pflegekinderdienste. Diese arbeiten im Auftrag des kommunalen Jugendamts — aber mit eigenen Qualifizierungsprogrammen, eigenen Ansprechpartnern und teils eigenem Profil.
Pflegeeltern, die bei einem freien Träger betreut werden, erleben oft eine persönlichere Begleitung. Die Rechtsgrundlagen sind aber dieselben — das SGB VIII gilt für alle.
Das Landesjugendamt: Übergreifende Koordination
Oberhalb der kommunalen Jugendämter gibt es in jedem Bundesland ein Landesjugendamt (in NRW: LVR und LWL, in Bayern: BLJA, in BW: KVJS). Es hat keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber kommunalen Ämtern in Einzelfällen — aber es entwickelt fachliche Empfehlungen, zertifiziert Fortbildungen und berät bei komplexen Fragen.
Für angehende Pflegeeltern ist das Landesjugendamt wenig relevant — aber wenn Sie in einem Rechtsstreit oder bei der Verweigerung von Leistungen nicht weiterkommen, kann es als Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden.
Was das für Sie als Bewerber bedeutet
Kontaktieren Sie zuerst den Pflegekinderdienst Ihrer Gemeinde — entweder beim Jugendamt oder beim zuständigen freien Träger. Fragen Sie explizit: „Wer ist in unserer Region für die Begleitung und Eignungsfeststellung von Pflegeeltern zuständig?" In manchen Landkreisen gibt es mehrere Träger, und Sie können wählen.
Der Pflegefamilien-Ratgeber für Deutschland erklärt, wie Sie den richtigen Ansprechpartner finden, welche Fragen Sie beim Erstgespräch stellen sollten und wie die Zusammenarbeit zwischen ASD, PKD und Ihnen als Pflegefamilie im Alltag aussieht.
Wenn ASD und PKD unterschiedliche Signale senden
In der Praxis kann es vorkommen, dass der ASD — der das Kind und dessen Herkunftsfamilie kennt — andere Erwartungen hat als der PKD, der Sie als Pflegeeltern begleitet. Das liegt an den unterschiedlichen Blickwinkeln: Der ASD denkt vom Kind her, der PKD denkt von der Pflegefamilie her.
Gute Kommunikation zwischen beiden Stellen ist entscheidend für ein stabiles Pflegeverhältnis. Als Pflegeeltern haben Sie das Recht, im Hilfeplan klar zu erfahren, welche Ziele das Jugendamt verfolgt — und Sie können im Hilfeplanverfahren aktiv Ihre Sichtweise einbringen.
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