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Pflegefamilie werden in Deutschland: So starten Sie den Bewerbungsprozess

Pflegefamilie werden in Deutschland: So starten Sie den Bewerbungsprozess

Rund 87.500 Kinder leben in Deutschland in Pflegefamilien — und jährlich fehlen bundesweit mindestens 4.000 neue Pflegefamilien, die bereit wären, ein Kind aufzunehmen. Wenn Sie überlegen, ein Pflegekind aufzunehmen, stehen Sie vor einem Prozess, der sechs bis zwölf Monate dauern kann, der mehrere Behörden involviert und der viele Menschen schlicht überrascht, weil er anders funktioniert als erwartet.

Dieser Artikel erklärt den Ablauf vom ersten Gedanken bis zur Erteilung der Pflegeerlaubnis — so konkret wie möglich, ohne Behördendeutsch.

Was bedeutet „Pflegefamilie werden" rechtlich?

Wenn ein Kind vorübergehend oder dauerhaft nicht bei seinen leiblichen Eltern leben kann, greift das Jugendamt auf Grundlage von § 33 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII) ein. Das Kind wird dann in Vollzeitpflege bei einer Pflegefamilie untergebracht. Das ist kein Adoptionsverhältnis: Die leiblichen Eltern behalten in der Regel das Sorgerecht, und das Pflegeverhältnis kann — zumindest theoretisch — beendet werden, wenn die Herkunftsfamilie wieder in der Lage ist, das Kind zu versorgen.

Was viele nicht wissen: Es gibt verschiedene Formen der Vollzeitpflege:

  • Dauerpflege: Das Kind zieht langfristig, oft bis zur Volljährigkeit, in Ihre Familie. Rückführung ist ausgeschlossen oder sehr unwahrscheinlich.
  • Bereitschaftspflege: Kurzfristige Krisenunterbringung, oft innerhalb von Stunden, für einige Wochen bis Monate.
  • Kurzzeitpflege: Befristete Aufnahme bis zu sechs Monaten, etwa wenn ein Elternteil erkrankt.

Mit welcher Form Sie beginnen möchten, sollten Sie frühzeitig klären — das beeinflusst, welcher Pflegekinderdienst für Sie zuständig ist.

Die vier Phasen des Bewerbungsverfahrens

Phase 1: Erstkontakt und Informationsveranstaltung

Der erste Schritt ist der Anruf oder die E-Mail an den Pflegekinderdienst (PKD) Ihres örtlichen Jugendamts — oder an einen freien Träger wie Caritas, Diakonie oder SOS-Kinderdorf, der im Auftrag der Kommune Pflegeeltern sucht und betreut.

In den meisten Kommunen folgt zunächst eine Informationsveranstaltung: ein Abend, an dem grundlegende Fragen beantwortet werden und Sie entscheiden können, ob Sie den Prozess fortsetzen wollen. Diese Veranstaltungen sind kostenfrei und unverbindlich.

Phase 2: Einreichung der Unterlagen

Wenn Sie sich zur Bewerbung entschließen, müssen Sie eine Reihe von Dokumenten einreichen:

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für alle im Haushalt lebenden Erwachsenen (§ 72a SGB VIII)
  • Ärztliches Attest, das körperliche und psychische Belastbarkeit bestätigt
  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide)
  • Nachweise zu Wohnsituation und Mietverhältnis oder Eigentum

Viele Jugendämter verlangen zusätzlich einen tabellarischen Lebenslauf und einen schriftlichen Lebensbericht — einen Text, in dem Sie Ihre Kindheit, Ihre Beziehungsgeschichte und Ihre Motivation zur Pflegeelternschaft beschreiben.

Phase 3: Hausbesuche und Biografiegespräche

Der intensive Teil des Verfahrens besteht aus mehreren persönlichen Gesprächen, meist geführt von zwei Fachkräften des PKD. Dabei geht es nicht nur um Ihren Wohnraum, sondern auch um:

  • Ihre eigene Kindheitserfahrungen und wie Sie diese reflektieren
  • Ihre Beziehungsstabilität (ob als Paar oder alleinstehend)
  • Ihre Vorstellungen von Erziehung und Ihren Umgang mit schwierigem Verhalten
  • Ihre Bereitschaft, mit der Herkunftsfamilie des Kindes zusammenzuarbeiten

Beim Hausbesuch wird geprüft, ob ausreichend Wohnraum vorhanden ist — in der Regel ein eigenes Zimmer oder zumindest ein abgrenzbarer Schlafbereich für das Kind.

Phase 4: Vorbereitungsseminar und Eignungsentscheidung

Parallel zu den Gesprächen oder im Anschluss nehmen Sie an einem Vorbereitungsseminar teil, das in der Regel 30 bis 60 Stunden umfasst. Die Themen: Bindungstheorie, Traumapädagogik, Umgang mit Herkunftseltern, Rechtliches.

Danach fällt der PKD eine Eignungseinschätzung. Bei positiver Beurteilung erhalten Sie die Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII — und warten auf die Vermittlung eines Kindes.

Wer kann Pflegeeltern werden?

Das Jugendamt setzt keinen bestimmten Familienstand voraus. Verheiratete Paare, unverheiratete Paare, Alleinstehende, gleichgeschlechtliche Paare — alle können sich bewerben. Die Anforderungen im Überblick:

  • Alter: Kein starres Alterslimit, aber das Jugendamt achtet auf ein „natürliches Altersverhältnis" zum Kind.
  • Wohnraum: Ein eigenes Zimmer oder abgrenzbarer Bereich für das Kind.
  • Finanzielle Stabilität: Ihr Lebensunterhalt muss ohne das Pflegegeld gesichert sein.
  • Gesundheit: Kein Ausschluss durch schwere chronische Erkrankungen oder Suchtprobleme.
  • Kein einschlägiges Vorstrafenregister: Gewalt- oder Sexualdelikte führen zur Ablehnung.

Verwandte bis zum dritten Grad (Großeltern, Geschwister, Tanten, Onkel) benötigen keine formale Pflegeerlaubnis, wenn das Kind innerhalb der Familie untergebracht wird — das Jugendamt prüft die Eignung aber auch hier.

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Wie lange dauert der Prozess?

Realistisch: sechs bis zwölf Monate von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Erteilung der Pflegeerlaubnis. Dann beginnt häufig eine weitere Wartezeit, bis ein passendes Kind vermittelt wird. Bereitschaftspflegeeltern werden in der Regel schneller eingesetzt, weil die Nachfrage bei kurzfristigen Krisen sehr hoch ist.

Wenn Sie den Prozess beschleunigen möchten: Bereiten Sie alle Dokumente vor dem ersten Gespräch vor, und kommen Sie zum Informationsabend mit konkreten Fragen zu Ihrer Lebenssituation.

Der Pflegefamilien-Ratgeber für Deutschland gibt Ihnen einen Schritt-für-Schritt-Fahrplan für das gesamte Verfahren — inklusive Vorlagen für den Lebensbericht, einer Hausbesuch-Checkliste und aktuellen Pflegegeldtabellen für alle Bundesländer.

Was das Jugendamt wirklich prüft

Ein häufiges Missverständnis: Das Jugendamt sucht keine perfekten Menschen, sondern reflektierte Menschen. Bewerber, die schwierige Phasen in ihrer eigenen Biografie einräumen und erklären können, wie sie diese bewältigt haben, kommen oft besser durch die Eignungsprüfung als diejenigen, die eine makellose Fassade präsentieren.

Was die Fachkräfte tatsächlich einschätzen wollen:

  • Können Sie Bedürfnisse eines traumatisierten Kindes wahrnehmen, ohne sich selbst zu verlieren?
  • Sind Sie bereit, auch dann kooperativ mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, wenn Sie anderer Meinung sind?
  • Können Sie Abstand zu den leiblichen Eltern des Kindes halten, ohne das Kind in Loyalitätskonflikte zu bringen?

Diese „weichen" Faktoren entscheiden oft genauso viel wie die formalen Dokumente.

Der erste Schritt

Suchen Sie online nach dem Pflegekinderdienst Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt — oft unter dem Suchbegriff „Pflegekinderdienst [Stadtname]" oder über die Website Ihres Jugendamts. Freie Träger wie Caritas oder Diakonie betreiben in vielen Regionen eigene Pflegekinderdienste, deren Prozesse leicht abweichen können, aber denselben rechtlichen Rahmen haben.

Für einen vollständigen Überblick über alle Phasen, die häufigsten Fehler im Bewerbungsgespräch und die aktuellen Pflegegeldregelungen empfehlen wir den Pflegefamilien-Ratgeber für Deutschland.

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