KESB-Abklärung im Kanton Zürich: So bereiten Sie sich als Pflegeeltern vor
Die KESB-Abklärung bei angehenden Pflegeeltern im Kanton Zürich ist kein Verhör, sondern eine strukturierte Eignungsbeurteilung. Was geprüft wird: Ihre Motivation, Ihre finanzielle und räumliche Situation, die Stabilität Ihres Umfelds und Ihre Vorstellungen zur Erziehung. Was nicht geprüft wird: Ob Sie die "perfekte" Familie sind. Konkret bereiten Sie sich vor, indem Sie die Unterlagen vollständig zusammenstellen (Strafregisterauszug Behördenauszug 2, Betreibungsregisterauszug, ärztliches Attest), Ihre Wohnsituation transparent dokumentieren und sich über die verschiedenen Pflegeformen informieren — damit Sie im Gespräch wissen, welche Form zu Ihrer Lebenssituation passt.
KESB und AJB: Wer macht was?
Eine häufige Verwechslung: Im Kanton Zürich führt bei angehenden Pflegeeltern in der Regel das AJB (Amt für Jugend und Berufsberatung) die Eignungsabklärung durch, nicht die KESB. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Das AJB ist zuständig für:
- Bewilligung von Pflegeverhältnissen (seit KJG 2022 zentral, nicht mehr die Gemeinde)
- Eignungsabklärung und Sozialabklärung bei Bewerber-Familien
- Aufnahme in den kantonalen Pflegefamilien-Pool
- Jährliche Aufsicht über laufende Pflegeverhältnisse
- Lohnabwicklung (AJB als sozialversicherungsrechtlicher Arbeitgeber)
Die KESB ist zuständig für:
- Anordnung von Kindesschutzmassnahmen
- Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Art. 310 ZGB) und Fremdplatzierungsentscheid
- Beistandschaften (Art. 308 ZGB)
- Definitiver Adoptionsentscheid nach Ablauf des Adoptivpflegejahres
Mit der KESB kommen Sie als angehende Pflegeeltern erst in Kontakt, wenn bereits ein Kind bei Ihnen platziert wird oder wenn Sie die Adoption abschliessen. Vor der Platzierung ist das AJB Ihr Ansprechpartner.
Der Begriff "KESB-Abklärung" wird im Volksmund oft für den gesamten Abklärungsprozess verwendet — auch für die Sozialabklärung durch das AJB oder durch externe Mandatszentren wie das kjz (Kompetenzzentrum Jugend und Familie) oder Espoir.
Was die Sozialabklärung konkret umfasst
Die Eignungsabklärung beim AJB läuft in mehreren Schritten ab:
Schritt 1: Informationsveranstaltung (obligatorisch) Vor dem Erstgespräch ist die Teilnahme an einer Online-Informationsveranstaltung des AJB Pflicht. Sie erhalten dort einen Überblick über die verschiedenen Pflegeformen (Dauerpflege, Wochenpflege, Krisenintervention) und können erste Fragen stellen.
Schritt 2: Erstgespräch im AJB Kostenlos und unverbindlich. Hier wird Ihre Grundsituation eingeschätzt und Sie erhalten Informationen zur Bewerbung. Wenn beide Partner im gleichen Haushalt leben, sollten idealerweise beide am Erstgespräch teilnehmen.
Schritt 3: Dossier-Erstellung und digitale Bewerbung Die formale Bewerbung erfolgt über das KJG-Portal. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Strafregisterauszug (Behördenauszug 2) für alle im Haushalt lebenden Erwachsenen
- Betreibungsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Ärztliches Attest (allgemeine Gesundheitsfähigkeit, keine schwerwiegenden Erkrankungen)
- Nachweis der Wohnsituation (Mietvertrag oder Grundbuchauszug)
Schritt 4: Sozialabklärung und Hausbesuch Eine Fachperson des AJB — oder ein beauftragtes Mandatszentrum wie das kjz oder Espoir — führt mehrere Gespräche und zwingend einen Hausbesuch durch. Dabei müssen alle im Haushalt lebenden Personen anwesend sein, einschliesslich eigener Kinder und weiterer Haushaltsmitglieder.
Was beim Hausbesuch beurteilt wird:
- Wohnverhältnisse: Gibt es ein eigenes Zimmer für das Pflegekind?
- Familiendynamik: Wie kommunizieren Sie als Paar? Wie reagieren eigene Kinder?
- Sicherheitsrelevante Fragen: Gibt es gefährliche Gegenstände (Waffen, Chemikalien) im Haushalt?
- Motivationsklarheit: Warum wollen Sie ein Pflegekind aufnehmen?
Die häufigsten Themen im Abklärungsgespräch
Zur Motivation: Was treibt Sie an? Altruistische Motivation ist willkommen. Erwartungen bezüglich Dauerhaftigkeit müssen aber realistisch sein: Das Zürcher System ist auf Reintegration ausgerichtet — das Kind soll, wenn möglich, in die Herkunftsfamilie zurückkehren. Wer ein Kind "für immer" sucht, sollte die Adoption und nicht die Dauerpflege in Betracht ziehen.
Zur Belastbarkeit: Pflegekinder tragen oft Traumata und schwierige Lebensgeschichten. Die Abklärung prüft, ob Sie als Familie über die emotionale und strukturelle Resilienz verfügen, um ein Kind durch instabile Phasen zu begleiten. Sie werden nach eigenen Kindheitserfahrungen, früheren Beziehungserfahrungen und dem Umgang mit Konflikten gefragt.
Zur Wohnsituation: "Stabile finanzielle Verhältnisse" und "ausreichend Platz" sind die offiziellen Kriterien. In der Praxis bedeutet das in der Stadt Zürich: eigenes Zimmer für das Kind, keine kurzfristige Umzugsplanung, keine Wohnsituation, die durch die Aufnahme eines Kindes die Belegungsregeln für subventionierte Wohnungen verletzt.
Zur Einkommenssituation: Das AJB prüft, ob Sie auch ohne das Pflegegeld finanziell stabil sind. Das Pflegegeld soll keine existenzielle Einkommensquelle sein. Gleichzeitig prüft das AJB, ob der Erziehungsbeitrag (Betreuungsanteil des Tagestarifs) relevant für Ihren Haushalt ist — insbesondere wenn ein Elternteil das Pensum reduziert.
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Was die erhöhten KESB-Verfahrenszahlen für Sie bedeuten
Die Verfahrenszahlen bei der KESB im Kanton Zürich sind 2024 um 17 % gestiegen. Das bedeutet für Sie konkret:
Wartezeiten: Das System ist unter hohem Druck. Angehende Pflegeeltern sollten mit realistischen Zeiterwartungen in den Prozess einsteigen — von der ersten Informationsveranstaltung bis zur Platzierung eines Kindes können mehrere Monate vergehen.
Pflegeplatzmangel: Das AJB hat im Versorgungskonzept 2026–2029 einen Ausbaubedarf bei der Familienpflege von 24–39 % identifiziert. Das bedeutet: Das System braucht neue Pflegefamilien. Gut vorbereitete Bewerber mit vollständigen Unterlagen werden bevorzugt und schneller verarbeitet.
Höhere Bedeutung der Vorbereitung: Je klarer und konsistenter Ihre Unterlagen und Ihr Auftreten, desto effizienter läuft die Abklärung. Unvollständige Dossiers oder widersprüchliche Motivationsangaben verlängern das Verfahren.
Für wen dieser Ratgeber gedacht ist
- Sie stehen kurz vor der Informationsveranstaltung des AJB und wollen wissen, was Sie dort erwartet und wie Sie vorbereitet erscheinen
- Sie haben das Erstgespräch bereits geführt und sind jetzt in der Sozialabklärung — Sie möchten verstehen, was der Hausbesuch beinhaltet
- Sie sind unsicher, was "alle im Haushalt lebenden Personen" beim Hausbesuch bedeutet — und ob das auch Besucher, Au-pairs oder betagte Elternteile einschliesst
- Sie haben Fragen zur KESB-Zuständigkeit und möchten verstehen, wann die KESB und wann das AJB für Sie relevant ist
- Sie möchten verstehen, was die Unterscheidung zwischen Dauerpflege, Wochenpflege und Krisenintervention für Ihre Alltagsplanung bedeutet
Für wen dieser Ratgeber NICHT gedacht ist
- Sie sind bereits in einem laufenden Kindesschutzverfahren und haben eine KESB-Verfügung erhalten — hier ist rechtliche Beratung durch einen Anwalt oder Rechtsbeistand angezeigt
- Sie möchten als Herkunftsfamilie verstehen, wie Sie ein Pflegeverhältnis anfechten können — das ist ein anderer Rechtsbereich
- Sie interessieren sich für das kjz als Beratungsstelle für Erziehungsfragen unabhängig von der Pflegeelternschaft — das kjz bietet separate Angebote
Tradeoffs ehrlich betrachtet
Was die Vorbereitung bringt: Ein vollständiges Dossier, klare Motivationsangaben und eine realistische Einschätzung der eigenen Belastbarkeit verkürzen das Verfahren deutlich. Das System ist unter Kapazitätsdruck und priorisiert gut vorbereitete Bewerber.
Was keine Vorbereitung ersetzen kann: Das AJB führt die Abklärung als persönliches, mehrstufiges Verfahren. Formulierte Antworten auf "Standardfragen" wirken unnatürlich und gehen nach hinten los. Was zählt, ist authentische Reflexion über die eigene Motivation und realistische Einschätzung der eigenen Kapazitäten.
Was viele Bewerber unterschätzen: Den Zeitaufwand. Die Sozialabklärung umfasst mindestens einen Hausbesuch, häufig mehrere Gespräche, und die Wartezeit bis zur Platzierung kann erheblich sein. Wer das einkalkuliert, wird nicht überrascht.
Häufige Fragen
Muss wirklich die ganze Familie beim Hausbesuch dabei sein? Ja. Das AJB-Merkblatt macht explizit, dass alle im Haushalt lebenden Personen anwesend sein müssen. Das dient dazu, die Familiendynamik zu beurteilen, nicht nur die Aussagen der Bewerber zu prüfen. Auch eigene Kinder sollten — soweit altersentsprechend — anwesend sein.
Was passiert, wenn wir beim Hausbesuch "durchfallen"? Eine negative Eignungsbeurteilung bedeutet, dass Sie nicht in den kantonalen Pflegefamilien-Pool aufgenommen werden. Sie können nach einer gewissen Wartezeit erneut bewerben oder sich über die Gründe für die Ablehnung informieren, um gezielt an den festgestellten Mängeln zu arbeiten. Eine Ablehnung ist nicht endgültig.
Kann die KESB jederzeit in unser Pflegeverhältnis eingreifen? Die KESB ist für Kindesschutzmassnahmen zuständig und kann im Einzelfall handeln, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das AJB führt die jährliche Aufsicht. Eine laufende Überwachung der Pflegefamilie durch die KESB ohne konkreten Anlass ist nicht vorgesehen. Die Fachaufsicht liegt beim AJB.
Werden wir auch nach Abschluss der Eignungsabklärung regelmässig überprüft? Ja. Nach der Platzierung eines Kindes unterliegt das Pflegeverhältnis der jährlichen Aufsicht durch das AJB. Das umfasst Berichte und Gespräche, aber keine routinemässigen unangekündigten Hausbesuche.
Welche KESB ist für unsere Gemeinde zuständig? Der Kanton Zürich hat 13 KESB-Kreise. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort. Zum Beispiel: Stadt Zürich — KESB Stadt Zürich; Dietikon — KESB Bezirk Dietikon; Uster — KESB Uster. Die vollständige Übersicht der KESB-Kreise und ihrer Sitzgemeinden ist auf kpv-zh.ch verfügbar.
Der "Pflegefamilie & Adoption im Kanton Zürich — Ratgeber" enthält eine detaillierte Beschreibung des Eignungsabklärungsverfahrens — mit konkreten Hinweisen zur Dokumentenvorbereitung, zur Unterscheidung von AJB- und KESB-Zuständigkeiten und zu den häufigsten Fehlerquellen im Bewerbungsprozess.
Mehr Informationen finden Sie unter adoptionstartguide.com/ch/zurich/pflegefamilie-und-adoption.
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