KJG Zürich: Was das Kinder- und Jugendheimgesetz für Pflegefamilien bedeutet
Wer sich im Kanton Zürich als Pflegefamilie bewirbt, stösst früh auf drei Buchstaben: KJG. Das Kinder- und Jugendheimgesetz hat seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2022 nahezu alles verändert, was bis dahin im Zürcher Pflegekinderwesen galt. Behörden, Abläufe, Tarife, Finanzierung — das KJG hat das System von Grund auf neu geordnet.
Wer versteht, was das KJG regelt und warum es eingeführt wurde, versteht auch, warum die Bewerbung als Pflegefamilie heute so aussieht, wie sie aussieht.
Das Gesetz, das das KJG abgelöst hat
Bis Ende 2021 galt im Kanton Zürich das Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge — erlassen im Jahr 1962. Ein Gesetz aus einer Zeit, in der Vormundschaftsbehörden noch auf Gemeindeebene angesiedelt waren und "Pflegekinderfürsorge" ein veraltetes Konzept meinte, das kaum mit den heutigen Anforderungen an Kindesschutz und pädagogische Qualität vereinbar war.
Das Resultat: ein fragmentiertes System. Qualitätsstandards variierten je nach Gemeinde. Welche Behörde für was zuständig war, hing davon ab, wo man wohnte. Und Finanzierungsfragen zwischen Kanton und Gemeinden waren unzureichend geregelt.
Das KJG schaffte dieses Flickwerk ab und ersetzte es durch ein einheitliches kantonales Rahmenwerk.
Was das KJG konkret geändert hat
Zentralisierung der Bewilligung: Die wichtigste Neuerung betrifft die Zuständigkeit. Seit 2022 ist das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) die zentrale kantonale Stelle, die Pflegeverhältnisse bewilligt und beaufsichtigt. Die früher dezentrale Rolle der Gemeinden entfällt. Die Bewerbung läuft über das KJG-Portal — digital und mit einheitlichen Unterlagen.
Neue Finanzierungslogik: Das KJG führte eine Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden ein: 40 Prozent trägt der Kanton, 60 Prozent tragen die Gemeinden proportional zu ihrer Einwohnerzahl. Für die Finanzierung eines konkreten Pflegeverhältnisses ist in der Regel eine Kostenübernahmegarantie (KÜG) erforderlich; die zuständigen Stellen wickeln die Kostenübernahme nach den kantonalen Regeln ab.
Einheitliche Tagestarife: Das KJG hat die Vergütung von Pflegeeltern vereinheitlicht. Aktuell gelten kantonsweite Tagestarife, die vom Regierungsrat festgesetzt werden. Für reguläre Pflegefamilien beträgt der Tagestarif CHF 80, für Fachpflegefamilien CHF 150. Letztere betreuen Kinder mit besonderen Bedürfnissen und haben erhöhte Qualifikationsanforderungen.
Verlängerung der Unterstützung bis 25: Das KJG ermöglicht ausdrücklich die Weiterfinanzierung von Pflegeverhältnissen bis zum vollendeten 25. Altersjahr — sofern das Pflegeverhältnis bereits vor der Volljährigkeit bestand und die Fortführung für eine nachhaltige Wirkung der Hilfe notwendig ist, etwa während der Erstausbildung.
Wenn Sie als angehende Pflegefamilie verstehen möchten, wie das KJG-Portal funktioniert, welche Unterlagen Sie vorbereiten müssen und was der Bewilligungsprozess konkret bedeutet, finden Sie alle Schritte gebündelt im Pflegefamilie & Adoption im Kanton Zürich — Ratgeber.
Das KJG und die Unterscheidung zwischen AJB und KESB
Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, die KESB sei die Stelle, bei der man sich als Pflegefamilie bewirbt. Das stimmt nicht mehr.
Das KJG hat die Rollen klar getrennt:
Das AJB ist die "Infrastruktur-Behörde": Es prüft, ob Familien grundsätzlich als Pflegefamilien geeignet sind, bewilligt sie und führt die jährliche Aufsicht.
Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ist die "Massnahmen-Behörde": Sie ordnet im Einzelfall Kindesschutzmassnahmen an — zum Beispiel die Herausnahme eines Kindes aus seiner Herkunftsfamilie nach Art. 310 ZGB. Im Kanton Zürich gibt es 13 KESB-Kreise. Die Verfahrenszahlen der KESB sind 2024 um 17 Prozent gestiegen, was auf eine hohe Systemlast hinweist.
Für Bewerberinnen und Bewerber gilt: Der erste Schritt führt zum AJB, nicht zur KESB.
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Das KJG und die Versorgungsplanung 2026–2029
Das KJG ist kein abgeschlossenes Projekt, sondern ein lebendiges Steuerungsinstrument. Das AJB veröffentlicht regelmässige Versorgungskonzepte, in denen es seinen Bedarf und seine Ziele für die nächsten Jahre beschreibt.
Das Versorgungskonzept 2026–2029 zeigt: Der Kanton Zürich will die Familienpflege gegenüber der Heimpflege massiv ausbauen. Das Ziel ist eine Steigerung der Nutzungstage in der Familienpflege um 24 bis 39 Prozent bis 2029. Der Hintergrund ist zum einen das Kindeswohl — Familienpflege gilt als kindgerechter. Zum anderen sind die Kosten pro Pflegetag in einer Pflegefamilie deutlich tiefer als in einem Heim.
Für angehende Pflegeeltern bedeutet das: Das AJB sucht aktiv nach neuen Familien. Die oft beschriebene Hürde der Bewerbung ist real, aber der Staat hat ein genuines Interesse daran, mehr Pflegefamilien zu gewinnen.
Was das KJG für den Alltag von Pflegeeltern bedeutet
Das KJG regelt auch das, was nach der Platzierung passiert. Pflegeeltern sind verpflichtet:
- Für jedes Kind ein eigenes Dossier zu führen, auf das leibliche Eltern und Beistände grundsätzlich ein Einsichtsrecht haben
- Administrative Vorgänge wie Lohnabrechnungen und Auslagenbelege sollen über die vorgesehenen digitalen Kanäle abgewickelt werden
- Die jährliche Aufsicht durch das AJB zu ermöglichen
Die Digitalisierung des Systems ist bewusst gewählt. Ab 2025 und verstärkt 2026 soll die Kommunikation zwischen AJB und Pflegeeltern primär elektronisch laufen. Wer wenig Erfahrung mit Behördenportalen hat, tut gut daran, sich frühzeitig mit den vorgesehenen digitalen Kanälen vertraut zu machen.
KJG und Steuern: Merkblatt 16.3
Ein Aspekt des KJG, der oft übersehen wird: die steuerlichen Folgen. Bei Pflegeeltern, die nicht über eine DAF abgerechnet werden, tritt das AJB als sozialversicherungsrechtlicher Arbeitgeber auf und führt die AHV/IV/EO-Beiträge ab. Diese Pflegeeltern gelten steuerlich als unselbständig erwerbend. Die Entschädigung ist damit grundsätzlich als Einkommen zu versteuern.
Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt 16.3 erlassen, das die zulässigen Abzüge pro Kind und Tag definiert: CHF 12 für Unterkunft, CHF 25 für Ernährung, CHF 8 für Nebenkosten — total CHF 45 pro Tag. Nur was über diesen Betrag hinausgeht, ist steuerbares Einkommen.
Diese steuerliche Besonderheit ist im Kanton Zürich anders geregelt als in Deutschland, wo das Pflegegeld weitgehend steuerfrei ist. Der Unterschied ist bedeutsam genug, um ihn in der Finanzplanung einzukalkulieren.
Den vollständigen Überblick über das KJG, das Bewerbungsverfahren, die Tagestarife und die steuerliche Behandlung im Kanton Zürich finden Sie im Pflegefamilie & Adoption im Kanton Zürich — Ratgeber.
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