Pflegegeld im Kanton Zürich: Tagestarife, Nebenkosten und Steuerregeln
Pflegegeld im Kanton Zürich: Was Pflegeeltern tatsächlich erhalten
Wer sich zum ersten Mal mit dem Pflegegeld im Kanton Zürich beschäftigt, sieht zunächst eine attraktive Zahl: CHF 80 pro Tag. Das klingt nach CHF 2'400 im Monat — ein solider Betrag. Doch bevor man mit dieser Kalkulation irgendetwas plant, sollte man verstehen, was diese CHF 80 tatsächlich enthalten, was davon wieder abgeht und welche Steuerregeln im Kanton Zürich gelten.
Die gute Nachricht zuerst: Das AJB stellt alle finanziellen Regelungen transparent zur Verfügung. Die schlechte Nachricht: Sie sind auf mehrere Dokumente verteilt, die man erst kennen muss.
Was ist im Tagestarif enthalten?
Der Tagestarif von CHF 80 für reguläre Pflegefamilien (CHF 150 für Fachpflegefamilien) ist ein Gesamtbetrag, der vom Regierungsrat festgesetzt wird. Er setzt sich aus vier Komponenten zusammen:
| Tarifbestandteil | Pflegefamilie (CHF/Tag) | Fachpflegefamilie (CHF/Tag) |
|---|---|---|
| Betreuung / pädagogische Entschädigung | 56.00 | 126.00 |
| Unterkunft / Wohnanteil | 12.00 | 12.00 |
| Unkostenbeitrag Verwaltung | 6.00 | 6.00 |
| Aus- und Weiterbildungsfonds | 6.00 | 6.00 |
| Total Tagestarif | 80.00 | 150.00 |
Der grösste Unterschied zwischen Standard- und Fachpflege liegt in der Betreuungskomponente: CHF 56 gegenüber CHF 126. Das spiegelt den deutlich höheren Betreuungsaufwand für Kinder mit besonderen Bedürfnissen wider.
Fachpflegefamilien nehmen zum Beispiel Kinder mit schweren Traumatisierungen, körperlichen Beeinträchtigungen oder ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten auf. Die erhöhte Entschädigung geht einher mit erhöhten Anforderungen: Der hauptbetreuende Elternteil braucht einen tertiären Abschluss in Sozialpädagogik oder Sozialer Arbeit und darf in der Regel nicht mehr als 20 Prozent erwerbstätig sein.
Verpflegungsbeitrag und Nebenkosten
Zusätzlich zum Tagestarif haben Pflegeeltern Anspruch auf einen Verpflegungsbeitrag von CHF 25 pro Tag. Dieser deckt die direkten Kosten für Nahrung und Haushalt ab.
Darüber hinaus gibt es Nebenkosten für Kleidung, Taschengeld, Freizeitaktivitäten und schulische Ausgaben. Diese werden ideally im Pflegevertrag als Pauschale geregelt. Die Sozialkonferenz des Kantons Zürich gibt Empfehlungen heraus, die regelmässig an die Teuerung angepasst werden. Per 1. April 2025 wurden die Empfehlungen um 2,9 Prozent angehoben:
| Bildungsstufe | Empfohlene Nebenkostenpauschale (CHF/Monat) |
|---|---|
| Vorschulalter (0–6 Jahre) | Individuell nach Bedarf |
| Primarstufe | ca. CHF 180–250 |
| Sekundarstufe I | ca. CHF 300–400 |
| Sekundarstufe II / Ausbildung | bis CHF 473 |
Diese Empfehlungen sind keine Pflichtbeträge, aber sie sind die übliche Berechnungsgrundlage, auf die sich AJB, KESB und Pflegeeltern beim Abschluss eines Pflegevertrags beziehen.
Wenn Sie wissen möchten, wie ein realistisches Haushaltsbudget für Pflegeeltern im Kanton Zürich aussieht — inklusive Sozialabgaben, Steuern und individuellen Auslagen — finden Sie Kalkulationsvorlagen im Pflegefamilie & Adoption im Kanton Zürich — Ratgeber.
Das Pflegegeldes und die Steuerpflicht: Merkblatt 16.3
Hier liegt das wichtigste Missverständnis. Im Kanton Zürich ist das Pflegegeld nicht steuerfrei — anders als in Deutschland, wo die Pflegeentschädigung weitgehend von der Steuer befreit ist.
Da das AJB als sozialversicherungsrechtlicher Arbeitgeber der Pflegeeltern auftritt (es führt AHV/IV/EO-Beiträge ab und stellt Lohnausweise aus), gelten Pflegeeltern steuerrechtlich als unselbständig erwerbend. Die Entschädigung ist damit grundsätzlich als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit zu versteuern.
Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt 16.3 erlassen, das die zulässigen Abzüge pro Kind und Tag definiert:
| Abzugskategorie | Betrag (CHF/Tag) |
|---|---|
| Unterkunft (anteilige Miet- und Nebenkosten) | 12.00 |
| Ernährung | 25.00 |
| Sonstige Nebenkosten | 8.00 |
| Total Tagespauschale | 45.00 |
Was bedeutet das in der Praxis? Pro Kind und Tag können CHF 45 pauschal als Berufskosten abgezogen werden — ohne Belegpflicht. Wer also CHF 80 Tagestarif erhält und CHF 45 pauschal abzieht, hat ein steuerbares Einkommen von CHF 35 pro Tag — also rund CHF 1'050 pro Monat bei einem Kind.
Wer höhere tatsächliche Ausgaben hat — was im teuren Zürich häufig vorkommt, etwa wegen hoher Mieten, die durch die Aufnahme eines Kindes indirekt steigen — kann statt der Pauschale die effektiven Kosten geltend machen. Das erfordert eine sorgfältige Buchführung mit Belegen.
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Sozialversicherungen: Das AJB als Arbeitgeber
Ein oft übersehener Aspekt: Das AJB übernimmt die Arbeitgeberbeiträge für AHV/IV/EO. Das heisst, Pflegeeltern haben für die Dauer des Pflegeverhältnisses eine AHV-pflichtige Beschäftigung, ohne dafür ein Unternehmen gründen zu müssen. Das bietet einen grundlegenden sozialen Schutz.
Wer vor der Aufnahme eines Pflegekindes erwerbstätig war und sein Pensum reduziert, muss jedoch einkalkulieren, dass das Pflegegeld diesen Einkommensverlust in der Regel nicht vollständig kompensiert. Eine realistische Nettoberechnung — Tagestarif minus Steuern minus tatsächliche Ausgaben für das Kind — sollte vor dem Entscheid durchgeführt werden.
Ende der Zürcher Kinderkosten-Tabelle ab 2026
Ein wichtiger Einschnitt in die bisherige Praxis: Die Zürcher Kinderkosten-Tabelle, die bisher als Richtwert für die Berechnung des Kindesunterhalts und indirekt für Pflegekostenbeiträge der leiblichen Eltern verwendet wurde, wird ab 2026 nicht mehr weitergeführt.
Hintergrund sind Bundesgerichtsentscheide, nach denen der Kindesunterhalt individuell nach der Lebensminimum-Methode zu berechnen ist. Durchschnittswerte aus Tabellen haben nur noch informativen Charakter. Für Pflegeeltern bedeutet das, dass die Kostenbeiträge der leiblichen Eltern künftig stärker von Einzelfall zu Einzelfall variieren können.
Was ist das Pflegegeld nicht?
Das Pflegegeld ist keine Entlohnung im üblichen Sinn und kein Ersatz für ein volles Erwerbseinkommen. Es deckt — nach Steuern und Abgaben — typischerweise die direkten Mehrkosten ab, die durch die Betreuung eines Kindes entstehen, und bietet eine Teilkompensation für reduzierte Erwerbstätigkeit.
Wer Pflegeeltern aus rein finanziellen Motiven werden möchte, wird enttäuscht. Wer die finanzielle Seite jedoch realistisch einplant und die Entschädigung als das versteht, was sie ist — eine staatliche Anerkennung einer sozialen Leistung —, findet im Kanton Zürich ein gut strukturiertes System mit klaren Regeln.
Den vollständigen Finanzplan für Pflegeeltern im Kanton Zürich — inklusive Brutto-/Nettoberechnung, Steuerplanung nach Merkblatt 16.3 und Nebenkostentabellen — finden Sie im Pflegefamilie & Adoption im Kanton Zürich — Ratgeber.
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