Adoption Kanton Zürich: Ablauf, Voraussetzungen und Kosten
Adoption im Kanton Zürich: Was Sie über das Verfahren wissen müssen
Viele Paare, die mit dem Gedanken spielen, ein Kind zu adoptieren, stellen sich das Verfahren ungefähr so vor: Man meldet sich beim zuständigen Amt, weist nach, dass man ein gutes Zuhause bieten kann, und wartet dann auf ein Kind. Die Realität im Kanton Zürich ist erheblich komplexer — und das aus einem Grund, den man kennen sollte, bevor man sich bewirbt.
Adoption im Schweizer Recht ist keine Familienbildungsmassnahme für kinderlose Paare. Sie ist rechtlich eine Kindesschutzmassnahme. Das Verfahren fragt nicht zuerst, was die Bewerber wollen, sondern was dem Kind nützt. Wer das versteht, geht mit realistischen Erwartungen in den Prozess.
Welche Behörden sind in Zürich zuständig?
Die Zuständigkeit ist im Kanton Zürich auf zwei Ebenen verteilt:
Das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) führt die Zentralbehörde Adoption. Es prüft die Eignung der Bewerber, stellt die Eignungsbescheinigung aus und ist erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Adoptionsverfahren. Das AJB unterstützt jährlich rund 50 Personen auch bei der nachträglichen Herkunftssuche — ein Hinweis darauf, wie viele Adoptionen in Zürich tatsächlich stattfinden.
Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) am Wohnort der Bewerber stellt nach Abschluss des Adoptivpflegejahres den definitiven Adoptionsentscheid aus. Sie ist es, die das Kindsverhältnis zu den leiblichen Eltern rechtlich beendet und das Kind als rechtliches Kind der Adoptiveltern einsetzt.
Voraussetzungen für eine Adoption in Zürich
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (Art. 264 ff. ZGB) definiert die Mindestanforderungen. Das AJB prüft diese im Detail:
Mindestalter: Die adoptierende Person muss mindestens 28 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren oder Paaren in faktischer Lebensgemeinschaft gilt das für beide Partner.
Dauer der Gemeinschaft: Paare müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens drei Jahre zusammen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Heirat allein genügt nicht.
Altersunterschied: Der Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und Kind muss mindestens 16 Jahre betragen und soll in der Regel 45 Jahre nicht überschreiten.
Adoptivpflegejahr: Bevor der definitive Adoptionsentscheid ergehen kann, muss das Kind mindestens ein Jahr lang bei den Adoptiveltern gelebt und erzogen worden sein. Diese Zeit dient der Erprobung der Beziehung — und dem Kind.
Gleichgeschlechtliche Paare können seit 2023 gemeinschaftlich adoptieren, sowohl Fremdkinder als auch das Kind des Partners (Stiefkindadoption).
Wenn Sie die vollständigen Voraussetzungen, Unterlagen und Behördenwege für eine Adoption im Kanton Zürich in einem kompakten Ratgeber nachlesen möchten, finden Sie alle Details unter Pflegefamilie & Adoption im Kanton Zürich — Ratgeber.
Wie läuft das Adoptionsverfahren ab?
Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen, die sich über Monate oder Jahre erstrecken können:
Phase 1 — Informationsanlass: Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung der Zentralbehörde Adoption ist obligatorisch. Hier erhalten Bewerber einen realistischen Überblick über den Prozess, die Wartezeiten und die Anforderungen.
Phase 2 — Eignungsabklärung und Sozialbericht: Nach dem Informationsanlass beginnt die eigentliche Prüfung. Eine Fachperson des AJB erstellt einen umfassenden Sozialbericht. Darin werden Motivation, psychische Belastbarkeit, finanzielle Situation und pädagogische Vorstellungen der Bewerber bewertet. Der Sozialbericht wird pauschal mit CHF 2'600 verrechnet (bis 20 Arbeitsstunden; der Stundensatz beträgt CHF 130).
Phase 3 — Eignungsbescheinigung: Fällt die Prüfung positiv aus, erteilt das AJB die Eignungsbescheinigung. Diese kostet CHF 500 und ist drei Jahre gültig. Wird innerhalb dieser Zeit kein Kind vermittelt, muss die Prüfung wiederholt werden.
Phase 4 — Kindervorschlag und Aufnahmebewilligung: Wird den Bewerbern ein Kind vorgeschlagen, benötigen sie eine gesonderte "Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes zwecks Adoption" (CHF 500). Erst dann darf das Kind in den Haushalt einziehen.
Phase 5 — Adoptivpflegejahr und Adoptionsentscheid: Nach mindestens einem Jahr stellt die KESB am Wohnort den definitiven Adoptionsentscheid aus. Damit erlischt das rechtliche Kindsverhältnis zu den leiblichen Eltern — und das Kind hat rechtlich den Status eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern.
Free Download
Get the Kanton Zurich Pflegefamilie Checkliste
Everything in this article as a printable checklist — plus action plans and reference guides you can start using today.
Was kostet eine Adoption im Kanton Zürich?
Die Kosten für die administrative Seite des Verfahrens sind festgelegt:
| Leistung | Gebühr (CHF) |
|---|---|
| Sozialbericht (Pauschale bis 20h) | 2'600 |
| Eignungsbescheinigung | 500 |
| Aufnahmebewilligung | 500 |
| Stundensatz bei Mehraufwand | 130 |
Hinzu kommen Kosten für Dokumente, Übersetzungen und — bei internationalen Adoptionen — Reisekosten sowie Gebühren im Herkunftsland. Adoptionskurse bei PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz) kosten pro Person zwischen CHF 440 und CHF 880.
Fremdadoption oder Stiefkindadoption?
Im Kanton Zürich entfällt die Mehrheit der jährlichen Adoptionen auf die Stiefkindadoption — also die Adoption des Kindes des Partners oder der Partnerin. Fremdadoptionen (ein Kind ohne familiären Bezug) sind zahlenmässig selten: Im Jahr 2025 wurden im Kanton Zürich 49 Adoptionen von Kindern ausländischer Staatsangehörigkeit vollzogen, Inlandsfremdadoptionen liegen meist im einstelligen Bereich.
Wer auf dem Weg einer Fremdadoption ein Neugeborenes aufnehmen möchte, wird feststellen: Das Angebot ist minimal. Die Zeiten, in denen Neugeborene routinemässig zur Adoption freigegeben wurden, sind in der Schweiz vorbei. Der Fokus hat sich verschoben — hin zu älteren Kindern, Geschwistergruppen und Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
Für Paare, die das Kindsverhältnis zum Kind des Partners rechtlich absichern wollen, bietet die Stiefkindadoption oft den direkteren Weg. Mehr dazu im gesonderten Beitrag zur Stiefkindadoption im Kanton Zürich.
Internationale Adoptionen: Zunehmend eingeschränkt
Internationale Adoptionen unterstehen dem Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ). Das Migrationsamt des Kantons Zürich ist in diese Verfahren eingebunden, um die Einreisebewilligung zu prüfen. Auf Bundesebene zeichnet sich aber eine klare Tendenz ab, internationale Adoptionen nach den Skandalen vergangener Jahrzehnte (zum Beispiel Sri Lanka) stark einzuschränken. Der Fokus verschiebt sich hin zur Unterstützung von Herkunftsländern beim Aufbau eigener Schutzsysteme.
Alle Informationen zum Adoptionsverfahren im Kanton Zürich — Unterlagen, Fristen, Kosten und häufige Fehler — finden Sie gebündelt im Pflegefamilie & Adoption im Kanton Zürich — Ratgeber.
Get Your Free Kanton Zurich Pflegefamilie Checkliste
Download the Kanton Zurich Pflegefamilie Checkliste — a printable guide with checklists, scripts, and action plans you can start using today.