Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland: Der beste Ratgeber
Der beste Ratgeber für gleichgeschlechtliche Paare, die in Deutschland adoptieren wollen
Der Adoptions-Ratgeber für Deutschland ist die beste strukturierte Ressource für gleichgeschlechtliche Paare und Regenbogenfamilien, die einen Adoptionsweg in Deutschland planen. Er deckt die spezifischen Regelungen nach dem Adoptionshilfegesetz (AdHiG 2021) ab — einschließlich der wichtigen Sonderregelung für lesbische Paare bei der Stiefkindadoption, der Rechtsfolgen des Erlöschens der Verwandtschaft zum anderen Elternteil und der aktuellen Datenlage zu gleichgeschlechtlichen Adoptionen in Deutschland 2024.
Der Grund: Seit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts im Jahr 2017 sind verheiratete gleichgeschlechtliche Paare bei der gemeinschaftlichen Fremdadoption rechtlich gleichgestellt. Trotzdem gibt es wesentliche Unterschiede je nach Adoptionsform und Familienform, die viele Paare überraschen — und die in den allgemeinen Behördenbroschüren oft unvollständig dargestellt sind.
Die drei relevanten Adoptionswege für gleichgeschlechtliche Paare
Gemeinschaftliche Fremdadoption (verheiratete Paare)
Verheiratete gleichgeschlechtliche Paare können seit 2017 ein Kind gemeinsam als Fremdes Kind adoptieren — unter denselben Voraussetzungen wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare (§ 1741 Abs. 2 BGB). Das bedeutet: Eignungsprüfung durch das Jugendamt, Vorbereitung auf die Wartezeit (3 bis 7 Jahre), Vorbereitungskurse (Pflicht seit AdHiG 2021), Adoptionspflegezeit, Gerichtsbeschluss.
Nicht verheiratete Paare — ob gleichgeschlechtlich oder verschiedengeschlechtlich — können ein Kind nur als Einzelperson adoptieren (§ 1741 Abs. 2 Satz 2 BGB). Sukzessive Adoption (erst eine Person, dann die andere) ist möglich, aber verfahrenstechnisch aufwändiger.
Stiefkindadoption in der Ehe
Dies ist der häufigste Adoptionsweg für Regenbogenfamilien. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Stiefmütter um 10 % auf 1.243 Fälle — das entspricht 34 % aller Stiefkindadoptionen in Deutschland.
Bei der Stiefkindadoption nimmt die Ehefrau oder der Ehemann das leibliche Kind des Partners an. Die rechtliche Folge: Das Kind erhält die Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes (§ 1754 BGB). Das Verwandtschaftsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil erlischt vollständig (§ 1755 BGB) — mit allen Unterhalts- und Erbrechtsfolgen.
Seit dem Adoptionshilfegesetz 2021 ist für Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben (§ 9a AdVermiG). Diese Beratung soll sicherstellen, dass die Adoption tatsächlich im Kindeswohl liegt — und nicht nur eine rechtliche Vereinfachung für die Erwachsenen darstellt.
Die Sonderregel für lesbische Paare
Hier liegt ein wichtiger Unterschied, den viele Ratgeber und Behördenbroschüren unvollständig darstellen: Die verpflichtende Beratung nach § 9a AdVermiG gilt nicht für lesbische Paare, deren Kind in die bestehende Ehe hineingeboren wurde und bei denen die Ehefrau der Geburtsmutter die Stiefkindadoption beantragt.
Hintergrund: In diesen Konstellationen ist die soziale Elternschaft der Ehefrau bereits vor der Geburt etabliert, und die Adoption dient lediglich der rechtlichen Formalisierung einer gelebten Realität. Das Reformgesetz von 2021 hat diese Ausnahme explizit ins Gesetz geschrieben.
Vergleich: Welche Ressource hilft gleichgeschlechtlichen Paaren am besten
| Ressource | Abdeckung gleichgeschlechtlicher Besonderheiten | Aktualität (AdHiG 2021) | Praktische Vorbereitung |
|---|---|---|---|
| Behördenbroschüren | Rudimentär | Ja | Keine |
| LSVD-Ratgeber Stiefkindadoption | Sehr gut (spezifisch) | Ja | Begrenzt |
| Digitaler Ratgeber (de-adoption) | Gut (integriert) | Ja | Vollständig |
| Allgemeine Adoption-Bücher | Schlecht bis keine | Oft veraltet | Begrenzt |
| Adoptionscoaching | Je nach Coach | Variabel | Sehr gut |
| Rechtsanwalt Familienrecht | Gut | Ja | Keine |
Der LSVD+ (Verband Queere Vielfalt) bietet einen spezifischen Ratgeber zur Stiefkindadoption bei Regenbogenfamilien an — dieser ist für die rechtliche Frage hilfreich, aber er enthält keine Vorbereitungsvorlagen für die Eignungsprüfung oder den Lebensbericht.
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Die häufigsten Fragen gleichgeschlechtlicher Paare
"Werden wir als gleichgeschlechtliches Paar beim Jugendamt benachteiligt?"
Rechtlich nein. Die Eignungsprüfung nach § 7 AdVermiG bewertet Erziehungskompetenz, wirtschaftliche Stabilität, Wohnverhältnisse und Einstellung zur Herkunftsfamilie — unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. Die Anforderungen sind dieselben wie für verschiedengeschlechtliche Paare.
Praktisch gibt es in manchen Regionen größere Offenheit als in anderen. Kirchliche Adoptionsvermittlungsstellen können in Einzelfällen eine andere Haltung haben als staatliche Stellen. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
"Was passiert mit dem anderen biologischen Elternteil bei der Stiefkindadoption?"
Das Verwandtschaftsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil erlischt mit dem Adoptionsbeschluss vollständig. Unterhaltspflichten, Erbrechte und sämtliche weitere Rechte und Pflichten zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil werden aufgehoben. Das bedeutet auch: Der andere Elternteil verliert jeden Rechtsanspruch auf Umgang, wenn die Adoption vollzogen ist.
Diese Folge ist gravierend — und genau deshalb wurde die Beratungspflicht nach § 9a AdVermiG eingeführt, um sicherzustellen, dass Alternativen (z.B. Sorgerechtsvollmacht, gemeinsames Sorgerecht) geprüft werden, bevor die Adoption beantragt wird.
"Kann ein unverheiratetes lesbisches oder schwules Paar ein Kind adoptieren?"
Nicht gemeinschaftlich. Unverheiratete Paare können nur als Einzelperson adoptieren (§ 1741 Abs. 2 BGB). Anschließend kann die Partnerin oder der Partner das Kind im Wege der Stiefkindadoption annehmen — das ist die sukzessive Adoption. Für die sukzessive Adoption durch die zweite Person gelten wieder die Eignungsprüfung und der gesamte Verfahrensablauf.
Für wen ist der Ratgeber für gleichgeschlechtliche Paare geeignet
- Verheiratete gleichgeschlechtliche Paare, die eine gemeinschaftliche Fremdadoption planen und den Prozess verstehen wollen
- Lesbische Paare, die die Stiefkindadoption planen und die spezifischen Regelungen nach AdHiG 2021 — einschließlich der Ausnahme von der Beratungspflicht — verstehen wollen
- Regenbogenfamilien, die die Rechtsfolgen des Erlöschens der Verwandtschaft zum anderen Elternteil vollständig durchdenken wollen, bevor sie den Antrag stellen
- Unverheiratete Paare, die die sukzessive Adoption als Option prüfen
- Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Auslandsadoption prüfen und die länderspezifischen Besonderheiten kennen wollen
Für wen ist der Ratgeber NICHT die beste Wahl
- Paare, bei denen der andere leibliche Elternteil der Stiefkindadoption nicht zustimmt: Hier ist anwaltliche Vertretung vor dem Familiengericht notwendig
- Paare, die intensive therapeutische Begleitung für die psychische Verarbeitung langer Kinderwunschjahre brauchen
- Paare mit hochkomplexen Auslandsadoptionssituationen aus Nicht-HAÜ-Staaten
Was der Ratgeber speziell zu Regenbogenfamilien enthält
Der Adoptions-Ratgeber für Deutschland enthält ein eigenes Kapitel zu Stiefkindadoption und Regenbogenfamilien mit:
- Der Sonderregel für lesbische Paare nach § 9a AdVermiG (Ausnahme von der Beratungspflicht bei in die Ehe hineingeborenen Kindern)
- Den genauen Rechtsfolgen des § 1755 BGB — was erlischt, was bleibt
- Der Abwägung zwischen Stiefkindadoption und Sorgerechtsvollmacht als Alternative
- Den aktuellen Zahlen: 1.243 Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Stiefmütter im Jahr 2024 (plus 10 % gegenüber dem Vorjahr), 108 gemeinsame Adoptionen durch gleichgeschlechtliche Ehepaare
FAQ
Seit wann dürfen gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland gemeinsam adoptieren?
Seit dem 1. Oktober 2017, als das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft trat. Vorher war nur eine sukzessive Adoption möglich (erst eine Person, dann die Partnerin oder der Partner im Wege der Stiefkindadoption).
Was ist der Unterschied zwischen Stiefkindadoption und gemeinschaftlicher Adoption?
Bei der gemeinschaftlichen Adoption adoptieren beide Partner ein Kind, das biologisch weder zum einen noch zum anderen gehört. Bei der Stiefkindadoption nimmt eine Person das leibliche Kind des Partners an. In Deutschland sind 74 % aller Adoptionen Stiefkindadoptionen — dieser Weg ist auch für gleichgeschlechtliche Paare der häufigste.
Müssen gleichgeschlechtliche Paare bei der Stiefkindadoption eine Pflichtberatung absolvieren?
Grundsätzlich ja (§ 9a AdVermiG seit AdHiG 2021). Es gibt jedoch eine Ausnahme: Lesbische Paare, deren Kind in die bestehende Ehe hineingeboren wurde und bei denen die Ehefrau der Geburtsmutter die Adoption beantragt, sind von der Beratungspflicht ausgenommen.
Sind gleichgeschlechtliche Adoptionen in Deutschland anonym möglich?
Nein. Das deutsche Adoptionssystem kennt keine anonymen Adoptionen. Adoptierte Kinder haben ab dem 16. Lebensjahr das Recht auf Einsicht in ihre Vermittlungsakte (§ 9b AdVermiG). Die Vermittlungsstelle ist verpflichtet, die Unterlagen 100 Jahre aufzubewahren.
Welche Hilfsorganisationen gibt es speziell für Regenbogenfamilien in der Adoption?
Der LSVD+ (Verband Queere Vielfalt) bietet spezifische Beratung und Informationen zur Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare. Regionale Regenbogenfamilien-Netzwerke und der PFAD Bundesverband bieten Austauschangebote. Das staatliche Familienportal (familienportal.de) enthält rechtliche Basisinformationen.
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