Amt für Jugend und Berufsberatung Zürich: Was das AJB für Pflegefamilien macht
Amt für Jugend und Berufsberatung Zürich: Ihre zentrale Anlaufstelle für Pflege und Adoption
Wer im Kanton Zürich ein Kind aufnehmen oder adoptieren möchte, landet früher oder später beim selben Amt — und oft ohne genau zu wissen, warum. Auf der Kantons-Website tauchen Abkürzungen wie AJB, KESB, KJG und PAVO auf, die sich gegenseitig verweisen. Welches Amt ist eigentlich für was zuständig? Und warum war das früher anders?
Seit dem 1. Januar 2022 ist das Amt für Jugend und Berufsberatung Zürich die zentrale Anlaufstelle für alle Belange rund um Pflegefamilien und Adoptionen im Kanton. Das klingt bürokratisch — hat aber für Familien konkrete Vorteile.
Was ist das AJB und wofür ist es zuständig?
Das Amt für Jugend und Berufsberatung ist eine kantonale Fachstelle, die unter der Bildungsdirektion des Kantons Zürich angesiedelt ist. Es umfasst verschiedene Abteilungen: Neben der Schul- und Berufsberatung betreibt das AJB seit der Gesetzesreform von 2022 eine eigene Abteilung für Pflegefamilien sowie die Zentralbehörde Adoption.
Die Kernaufgabe im Bereich Pflegekinderhilfe ist die Bewilligung und Aufsicht von Pflegeverhältnissen. Konkret bedeutet das: Jede Familie, die im Kanton Zürich ein Kind länger als 30 Tage entgeltlich oder 90 Tage unentgeltlich betreut, benötigt eine Bewilligung des AJB. Das Amt prüft die Eignung, erteilt die Erlaubnis, führt die Jahresaufsicht durch und ist sozialversicherungsrechtlich als Arbeitgeber der Pflegeeltern tätig — es rechnet also die AHV/IV/EO-Beiträge ab.
Zusätzlich verwaltet das AJB den kantonalen Pool angemeldeter Pflegefamilien und koordiniert die Platzierung von Kindern zusammen mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).
Was hat das KJG 2022 verändert?
Vor 2022 galt im Kanton Zürich das Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge von 1962. Ein Gesetz, das gut 60 Jahre alt war und in dem die Zuständigkeiten zwischen Gemeinden, kommunalen Vormundschaftsbehörden und kantonalen Stellen aufgeteilt — besser gesagt: zersplittert — waren. Das führte dazu, dass Qualitätsstandards je nach Gemeinde unterschiedlich ausgelegt wurden.
Das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG), das am 1. Januar 2022 in Kraft trat, löste dieses Flickwerk ab. Es brachte drei wesentliche Neuerungen:
Erstens die Zentralisierung der Bewilligungskompetenz beim AJB. Statt bei der Wohngemeinde stellen Familien ihren Antrag jetzt direkt beim Kanton über das KJG-Portal — digital, einheitlich, mit klar definierten Unterlagen.
Zweitens eine neue Finanzierungslogik: Kanton und Gemeinden teilen sich die Kosten der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Verhältnis 40 zu 60. Die Gemeinden zahlen also den grösseren Teil — proportional zu ihrer Einwohnerzahl. Das schafft Anreize für Gemeinden, in Prävention zu investieren, statt teure Heimplätze zu finanzieren.
Drittens wurden Qualitätsstandards vereinheitlicht, insbesondere die Unterscheidung zwischen regulären Pflegefamilien (Tagestarif CHF 80) und Fachpflegefamilien (Tagestarif CHF 150), die Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreuen.
AJB versus KESB: Wer macht was?
Das ist die häufigste Frage, die angehende Pflegeeltern stellen — und die auf zh.ch nicht besonders klar beantwortet wird.
Das AJB und die KESB arbeiten parallel, haben aber unterschiedliche Rollen:
Das AJB ist die Infrastruktur-Behörde. Es prüft, ob Familien grundsätzlich geeignet sind, führt den Pool, stellt Bewilligungen aus und überwacht laufende Pflegeverhältnisse per Jahresbericht.
Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) ist die Entscheidungsbehörde im Einzelfall. Sie ordnet Kindesschutzmassnahmen an — zum Beispiel den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach Art. 310 ZGB, wenn ein Kind aus seiner Herkunftsfamilie herausgenommen werden muss. Im Kanton Zürich gibt es 13 KESB-Kreise, von der Stadt Zürich über Winterthur bis Affoltern am Albis. Die KESB entscheidet also, ob und welches Kind zu einer Pflegefamilie kommt — das AJB entscheidet, ob diese Familie überhaupt als Pflegefamilie zugelassen ist.
Für Familien, die sich bewerben, bedeutet das: Der erste Schritt führt immer zum AJB. Die KESB kommt erst ins Bild, wenn konkret ein Kind platziert werden soll.
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Der Bewerbungsprozess beim AJB im Überblick
Das AJB hat das Bewerbungsverfahren seit 2022 digitalisiert. Für Familien, die Pflegeeltern werden wollen, sieht der Weg so aus:
Zuerst steht die Teilnahme an einem obligatorischen Online-Informationsanlass. Danach folgt ein persönliches Erstgespräch beim AJB, bei dem Fragen zur Motivation und zu den Voraussetzungen besprochen werden. Im nächsten Schritt reichen Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen über das KJG-Portal ein: Strafregisterauszug (Behördenauszug 2), Betreibungsregisterauszug, ärztliches Attest — alle im Haushalt lebenden Personen ab 18 Jahren.
Anschliessend führt eine Fachperson der Abteilung Pflegefamilien eine Sozialabklärung durch, die zwingend einen Hausbesuch umfasst. Nach positiver Prüfung werden Familien in den kantonalen Pool aufgenommen. Erst wenn ein konkretes Kind platziert wird, erteilt das AJB den individuellen Bewilligungsentscheid.
Das Verfahren ist aufwendig — absichtlich. Das AJB sucht keine Familien, die ein Kind "haben wollen", sondern Familien, die einem Kind eine sichere Umgebung bieten können. Der Unterschied ist wichtig.
Wenn Sie verstehen möchten, wie dieses System im Kanton Zürich vollständig zusammenspielt — vom ersten Informationsanlass über die Steuerregelung nach Merkblatt 16.3 bis zur Fachpflegefamilie — finden Sie alle Informationen gebündelt im Pflegefamilie & Adoption im Kanton Zürich — Ratgeber.
Was das AJB nicht regelt
Wer die Kantons-Website kennt, weiss: Manche Fragen beantwortet das AJB nicht. Dazu gehören steuerliche Fragen zur Versteuerung des Pflegegeldes — dafür ist das kantonale Steueramt zuständig (Merkblatt 16.3). Fragen zur Einreise ausländischer Pflegekinder oder Adoptivkinder fallen in die Zuständigkeit des Migrationsamts. Und wenn ein Kind volljährig wird, aber die Unterstützung bis zum 25. Altersjahr weiterläuft, gelten andere Regeln als während der Minderjährigkeit.
Das AJB ist der wichtigste Akteur im Pflegekinderwesen des Kantons Zürich — aber eben nicht der einzige. Wer das System navigieren will, muss verstehen, wo das AJB aufhört und wo andere Stellen anfangen.
Der Pflegefamilie & Adoption im Kanton Zürich — Ratgeber bündelt diese Informationen und zeigt, wie das AJB, die KESB, das Steueramt und das Migrationsamt im Alltag zusammenspielen. Mehr dazu unter /ch/zurich/pflegefamilie-und-adoption/.
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