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Pflegeeltern werden in Niedersachsen: Voraussetzungen, Ablauf und erste Schritte

Wer in Niedersachsen ein Pflegekind aufnehmen möchte, stößt schnell auf ein Problem: Das Land hat 54 kommunale Jugendämter — von der Region Hannover bis zum Landkreis Leer — und jedes davon führt das Bewerbungsverfahren eigenständig durch. Es gibt keine zentrale Anlaufstelle, bei der man sich einfach anmeldet. Wer das nicht weiß, verliert Wochen damit, beim Landesjugendamt anzurufen, das dort keine Bewerbungen entgegennimmt.

Dieser Artikel erklärt, wie das Verfahren in Niedersachsen tatsächlich läuft, was Sie mitbringen müssen und worauf es ankommt.

Wer ist Ihr richtiger Ansprechpartner?

Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) in Hildesheim übernimmt die Funktion des Landesjugendamtes. Es ist zuständig für Richtlinien, Fachaufsicht und die Beratung von Trägern — nicht aber für die Vermittlung von Pflegekindern an Familien.

Ihr Ansprechpartner ist das Jugendamt Ihres Wohnort-Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Dort gibt es den Pflegekinderdienst (PKD), der das gesamte Verfahren begleitet — von der Erstinformation über die Eignungsprüfung bis zur laufenden Begleitung nach der Aufnahme.

In der Region Hannover beispielsweise organisiert der Pflegekinderdienst regelmäßige Informationsabende im Stadtgebiet. Diese Abende sind der empfohlene Einstieg und verpflichten zu nichts. In Landkreisen wie Osnabrück oder Lüneburg laufen ähnliche Formate, oft in Kooperation mit freien Trägern wie dem PFAD Niedersachsen e.V. oder dem Diakonischen Werk.

Was sind die Voraussetzungen für Pflegeeltern?

Niedersachsen folgt den bundesgesetzlichen Grundlagen (§ 33 SGB VIII), konkretisiert durch die 2023 aktualisierte Landesempfehlung "Anregungen und Empfehlungen zur Vollzeitpflege". Folgendes wird von Bewerbern erwartet:

Persönliche Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit; ein Partner darf nicht deutlich jünger als das Pflegekind sein
  • Stabile Wohnsituation mit einem eigenen Zimmer für das Kind (auch Mietwohnungen sind in Ordnung — ein Eigenheim ist keine Bedingung)
  • Keine schwerwiegenden Vorstrafen (erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII ist Pflicht)
  • Körperliche und psychische Belastbarkeit, nachgewiesen durch ärztliches Attest
  • Ausreichende finanzielle Stabilität (nicht Wohlstand — das Pflegegeld deckt die Kindeskosten ab)

Was kein Hinderungsgrund ist:

  • Miete statt Eigentum
  • Berufstätigkeit beider Partner (Kinderbetreuung muss gesichert sein)
  • Keine eigenen leiblichen Kinder
  • Alleinlebend (Einzel-Pflegeeltern sind in Niedersachsen möglich)

Der verbreitete Irrglaube, man brauche ein Haus mit Garten und ein bestimmtes Einkommen, führt dazu, dass geeignete Menschen sich gar nicht erst bewerben. Niedersachsen sucht dringend nach Pflegefamilien — in Städten wie Hannover gibt es chronisch zu wenige Bereitschaftspflegeplätze.

Der Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Das Verfahren gliedert sich in fünf Phasen, die in den meisten niedersächsischen Jugendämtern ähnlich aussehen:

1. Informationsabend Unverbindliche Vorstellung des Systems, der verschiedenen Pflegeformen und der Anforderungen. Hier lernen Sie auch den Pflegekinderdienst kennen.

2. Schriftliche Bewerbung Einreichung der Unterlagen: erweitertes Führungszeugnis, ärztliches Attest, Einkommensnachweise, Lichtbilder der Wohnsituation. Die genaue Liste variiert je Jugendamt.

3. Qualifizierungsseminare Diese Seminare sind in Niedersachsen Pflicht und nicht optional. Sie dauern je nach Anbieter mehrere Wochenenden oder über Wochen gestreckte Abende. Zentrale Themen: Bindungstheorie, Traumapädagogik, Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, rechtliche Grundlagen. In vielen Landkreisen führt PFAD Niedersachsen e.V. oder die Diakonie diese Kurse durch.

4. Eignungsprüfung Mehrere Einzelgespräche, ein gemeinsamer Termin als Familie, mindestens ein Hausbesuch. Sozialpädagogische Fachkräfte erstellen einen Eignungsbericht. Geprüft wird nicht, ob Sie "perfekte Eltern" sind, sondern ob Sie die spezifischen Anforderungen der Pflegeelternschaft erfüllen: Kooperation mit Behörden, Umgang mit Herkunftsfamilien, Reflexionsfähigkeit.

5. Matching und Aufnahme PKD und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) entscheiden gemeinsam, welches Kind zu welcher Familie passt. Dieser Prozess kann — je nach gesuchter Altersgruppe und Pflegeform — einige Wochen bis mehrere Monate dauern.

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Welche Pflegeform ist für Sie die richtige?

Niedersachsen unterscheidet mehrere Formen der Vollzeitpflege:

Dauerpflege (allgemeine Vollzeitpflege): Das Kind lebt langfristig in Ihrer Familie. Sie werden zur primären Bezugsperson. Die Mehrzahl der Pflegekinder in Niedersachsen lebt in dieser Form.

Bereitschaftspflege: Kurzfristige Aufnahme von Kindern aus akuten Notsituationen — oft über Nacht oder für wenige Wochen, bis eine Perspektive geklärt ist. Besonders in der Region Hannover werden dringend Bereitschaftspflegestellen gesucht.

Befristete Vollzeitpflege: Das Kind kehrt absehbar in die Herkunftsfamilie zurück; die Eltern benötigen vorübergehend Unterstützung.

Sonderpädagogische/Heilpädagogische Vollzeitpflege: Für Kinder mit schweren Entwicklungsstörungen oder Behinderungen. Erfordert oft eine pädagogische oder medizinische Fachqualifikation und wird deutlich höher vergütet.

Verwandtenpflege: Großeltern, Onkel, Tanten nehmen das Kind auf. Auch hier ist eine offizielle Pflegestelle nach § 33 SGB VIII möglich und sinnvoll.

Welche Form für Sie infrage kommt, ergibt sich aus dem Gespräch mit dem Pflegekinderdienst — dort wird auch geprüft, für welche Altersgruppe und welche Bedarfslage Sie besonders geeignet sind.

Was Sie schon vor dem ersten Infoabend tun können

Der Schritt zum Infoabend fühlt sich für viele wie ein großes Commitment an — dabei verpflichten Sie sich dort zu nichts. Was Sie aber vorbereiten können:

  • Eigene Biografie reflektieren: Jugendamtsfachkräfte fragen in Niedersachsen (insbesondere seit der Lügde-Aufarbeitung) nach der eigenen Kindheit und Erziehungserfahrungen. Das ist keine Fangfrage, sondern Teil der Schutzkonzeptprüfung.
  • Wohnsituation einschätzen: Gibt es ein Zimmer, das ein Kind alleine nutzen kann? Das reicht für den Anfang.
  • Partner und Haushaltsmitglieder einbeziehen: Alle erwachsenen Personen im Haushalt müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Wenn Sie den Prozess strukturiert vorbereiten möchten — mit einer vollständigen Dokumenten-Checkliste, Infos zu den Pflegegeldsätzen in Niedersachsen für 2025 und 2026 und einer Übersicht der regionalen Unterschiede zwischen den Jugendämtern — finden Sie das in unserem Ratgeber Pflegefamilie & Adoption in Niedersachsen.

Was danach kommt

Nach der Aufnahme des Kindes endet die Begleitung durch das Jugendamt nicht. In Niedersachsen sehen die 2023er Empfehlungen eine regelmäßige Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilien vor — mindestens vier Fachkraftkontakte im Jahr in der Anfangsphase. Pflegeeltern haben Anspruch auf Beratung und auf Kostenerstattung für Fortbildungen.

Das System ist komplex, aber es ist navigierbar. Rund 20.000 Kinder und Jugendliche leben in Niedersachsen in Pflegefamilien — und die Jugendämter suchen aktiv nach weiteren geeigneten Familien.

Der erste Schritt ist der Anruf beim Pflegekinderdienst Ihres Landkreises. Alles andere ergibt sich aus dem ersten Gespräch.

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