$0 Kanton Basel-Stadt Pflegefamilie Checkliste

Fachpflegefamilie in Basel-Stadt: Anerkennung, Fachpflegezuschlag und Anforderungen

Nicht jedes Pflegekind braucht dasselbe. Ein Kind, das aus einer stabilen Familienkrise kommt und nach ein paar Monaten zurückgeführt wird, stellt andere Anforderungen als ein Kind mit schwerer Traumatisierung, Verhaltensauffälligkeiten oder einer Behinderung. Der Kanton Basel-Stadt hat für diese zweite Gruppe ein eigenes System: die Fachpflegefamilie.

Was ist eine Fachpflegefamilie?

Eine Fachpflegefamilie betreut Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand — Kinder, die aufgrund von Traumata, psychischen Belastungen, körperlichen Einschränkungen oder komplexen Loyalitätskonflikten mehr als die übliche Betreuung brauchen. In Basel-Stadt sind das häufig:

  • Kinder aus schwer belasteten Verhältnissen mit dissoziativen oder aggressiven Verhaltensmustern
  • Kinder mit diagnostizierten psychischen Störungen (z.B. reaktiver Bindungsstörung)
  • Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) mit Fluchterfahrung
  • Kinder mit körperlichen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Wie wird man als Fachpflegefamilie anerkannt?

Die Anerkennung erfolgt durch die Fachstelle Jugendhilfe des Kantons Basel-Stadt. Sie setzt voraus, dass mindestens eine Person im Haushalt eine relevante pädagogische oder soziale Qualifikation mitbringt — oder dass spezifische Schulungsmodule beim Zentrum Pflegekinder (familea/ZPK) absolviert wurden.

Die Qualifikationsanforderungen im Überblick:

Weg 1: Berufliche Qualifikation Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in Sozialpädagogik, Kinderpsychologie, Heilpädagogik, Kinderkrankenpflege oder einem verwandten Bereich können direkt den Anerkennungsantrag stellen. Erfahrung aus dem Berufsalltag (z.B. langjährige Arbeit in einer Institution) kann ergänzend geltend gemacht werden.

Weg 2: Spezialisierte Weiterbildung Wer keine formale Fachausbildung hat, kann durch die Absolvierung des Spezialmoduls Fachpflege des ZPK die Anerkennung erlangen. Dieses Modul behandelt Traumapädagogik, Umgang mit Bindungsstörungen und die spezifische Begleitung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.

In beiden Fällen ist die intensive Begleitung durch den ZPK und den zuständigen KJD-Fallverantwortlichen Teil des Fachpflegealltags — Fachpflegefamilien stehen unter engerer Aufsicht als Standard-Pflegefamilien, erhalten aber auch mehr Unterstützung.

Was ist der Fachpflegezuschlag?

Der Fachpflegezuschlag ist ein zusätzlicher monatlicher Betrag, der auf das reguläre Pflegegeld aufgerechnet wird. In Basel-Stadt beträgt er rund CHF 924 pro Monat und Kind (Stand 2026).

Zum Vergleich:

Pflegeform Monatlicher Gesamtbetrag (ca.)
Standard-Dauerpflege CHF 1'648
Fachpflege (Standard + Zuschlag) CHF 2'572

Der Fachpflegezuschlag ist, wie der reguläre Betreuungsbeitrag, steuerpflichtiges Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Er erscheint auf dem Lohnausweis. Sozialversicherungsabzüge (AHV, IV, ALV) werden vorgenommen.

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Ist Fachpflege das Richtige für uns?

Die Frage ist ehrlich zu stellen. Fachpflege bedeutet:

  • Intensivere Begleitung und regelmässige Supervision
  • Kinder mit herausforderndem Verhalten, das Stabilität und Geduld auf hohem Niveau erfordert
  • Enge Kooperation mit Therapeuten, Schulpsychologischen Diensten und dem KJD
  • Höhere emotionale Belastung, die ohne professionelle Unterstützung zur Erschöpfung führt

Gleichzeitig bietet die Fachpflege:

  • Einen klar geregelten höheren finanziellen Ausgleich
  • Fachliche Begleitung, die verhindert, dass Sie mit schwierigen Situationen allein sind
  • Die Möglichkeit, Kindern zu helfen, die in einer Standard-Pflegefamilie möglicherweise keine Stabilität finden könnten

Wer übernimmt die Kosten bei extremen Betreuungsaufwänden?

In Ausnahmefällen — wenn der reguläre Fachpflegezuschlag den tatsächlichen Aufwand bei Weitem nicht abdeckt — kann die Entschädigung in Basel-Stadt auf bis zu CHF 7'500 pro Monat erhöht werden. Das ist die absolute Ausnahme und setzt eine spezielle Bewilligung durch die Fachstelle voraus. Gemeint sind damit Situationen, in denen das Kind rund um die Uhr Betreuung durch spezialisiertes Personal benötigt.

Bereitschaftspflege als Fachform

Eine Sonderform, die oft mit Fachpflege verwechselt wird: die Bereitschaftspflege. Sie ist zeitlich auf maximal 90 Tage begrenzt und wird bei akuter Kindesgefährdung als Krisenintervention eingesetzt. Der Tagessatz beträgt rund CHF 101. Bereitschaftspflege erfordert ebenfalls eine besondere Eignung — nicht zwingend die formale Fachpflegequalifikation, aber eine hohe emotionale Belastbarkeit und Verfügbarkeit.

Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Fachpflegefamilien-Anerkennung für Ihre Situation sinnvoll ist, und wenn Sie verstehen möchten, wie der Anerkennungsweg nach der Basler PFVO konkret aussieht, finden Sie die vollständige Darstellung im Ratgeber für Pflegefamilien & Adoption im Kanton Basel-Stadt.

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