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Beihilfen als Pflegeeltern in Niedersachsen: Welche Leistungen Ihnen zustehen — und wie Sie sie einfordern

Pflegeeltern in Niedersachsen haben Anspruch auf deutlich mehr als das monatliche Pflegegeld — aber niemand schickt Ihnen automatisch eine Liste dieser Ansprüche. Erstausstattungsbeihilfe, Sommerpauschale, Einschulungsgeld, Beihilfen zu religiösen Festen, hälftige Erstattung der Altersvorsorge, volle Unfallversicherung: All das steht Ihnen zu, muss aber aktiv beantragt werden. Wer nicht fragt, bekommt es nicht.

Das ist der zentrale Befund dieser Zusammenstellung: Das finanzielle System für Pflegeeltern in Niedersachsen ist umfangreich und fair — aber es ist nicht automatisch. Dieser Beitrag erklärt, was Ihnen zusteht, was Sie aktiv einfordern müssen und was sich zwischen den 54 Landkreisen unterscheidet.

Laufende Leistungen: Das Pflegegeld 2025 und 2026

Basis sind die monatlichen Pauschalbeträge nach § 39 SGB VIII, orientiert an den Empfehlungen des Deutschen Vereins. Niedersachsen hat die Empfehlungen für 2025 umgesetzt, die meisten Landkreise folgen diesen Richtwerten.

Altersgruppe Sachaufwand Erziehungsbeitrag Gesamt pro Monat
0 bis 5 Jahre 748 Euro 430 Euro 1.178 Euro
6 bis 11 Jahre 884 Euro 430 Euro 1.314 Euro
12 bis 18 Jahre 1.050 Euro 430 Euro 1.480 Euro

Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte. Einzelne Landkreise (z. B. Cloppenburg) haben eigene Richtlinien, die geringfügig abweichen können. Die Werte gelten pro Kind — bei mehreren Pflegekindern addieren sich die Beträge.

Das Pflegegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet: Es wird bei der Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt, auch wenn es selbst steuerfrei ist. Das kann Ihr steuerpflichtiges Einkommen indirekt teurer machen. Ein Steuerberater mit Erfahrung in Pflegeverhältnissen weiß, wie damit umzugehen ist.

Einmalige Beihilfen: Was aktiv beantragt werden muss

Die einmaligen Beihilfen in Niedersachsen sind in den Richtlinien der jeweiligen Landkreise verankert. Der Landkreis Cloppenburg hat diese Regelung beispielhaft transparent veröffentlicht — die Grundstruktur ist in Niedersachsen weit verbreitet, die genauen Beträge können variieren.

Erstausstattung

Bei der Aufnahme eines Pflegekindes haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe für die Erstausstattung: Möbel, Kinderwagen, Grundausstattung Kleidung. Der Richtwert liegt bei ca. 945 Euro.

Das häufigste Problem: Diese Beihilfe muss unmittelbar bei oder kurz nach der Aufnahme des Kindes beantragt werden. Wenn Sie informell begonnen haben und das Pflegeverhältnis erst nachträglich formalisiert wird, ist die Erstausstattung oft schon angeschafft — und wird dann nicht mehr erstattet, weil die Beihilfe nur für den Zeitpunkt der Neuaufnahme gilt. Frühzeitig formalisieren zahlt sich buchstäblich aus.

Besondere Anlässe

  • Einschulung: Beihilfe für Schulmaterial, Schulranzen, Einschulungsfeier (Betrag variiert je Landkreis)
  • Klassenfahrten und Schulausflüge: Übernahme der Kosten für vom Jugendamt genehmigungspflichtige Fahrten
  • Religiöse Feste: Konfirmation, Kommunion, Jugendweihe — Beihilfe für Kleidung, Feier und typische Ausgaben
  • Sommer-/Freizeitbeihilfe: Eine jährliche Pauschale für Freizeitaktivitäten und Urlaub, die in vielen niedersächsischen Landkreisen gewährt wird

Keiner dieser Posten wird automatisch ausgezahlt. Die Initiative muss von Ihnen kommen. Fragen Sie beim zuständigen PKD-Fachkraft nach, welche einmaligen Beihilfen in Ihrem Landkreis geregelt sind und wie der Antrag gestellt wird.

Versicherungen

Das Jugendamt übernimmt in Niedersachsen:

  • Unfallversicherung: Die volle Übernahme der Kosten für eine Unfallversicherung der Pflegeperson (nicht des Kindes — das Kind ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt)
  • Altersvorsorge: Die hälftige Erstattung nachgewiesener Kosten für eine angemessene Alterssicherung der Pflegeperson — also z. B. hälftige Erstattung Ihrer privaten Rentenversicherungsbeiträge

Für Pflegeeltern in landwirtschaftlichen Betrieben ist das besonders relevant: Die Rentenversicherungspflicht bei Pflegeleistung kann Auswirkungen auf die Hofübergabe und die spätere Alterssicherung haben — ein Thema, das in der Beratung selten proaktiv angesprochen wird.

Kindergeld: Was gilt?

Das Kindergeld für ein Pflegekind steht den Pflegeeltern zu, wenn das Kind dauerhaft in ihrem Haushalt lebt und keine andere Person für das Kind Kindergeld bezieht. Es wird aber auf den Sachaufwand-Anteil des Pflegegeldes angerechnet — nicht auf den Erziehungsbeitrag. Das bedeutet, Pflegeeltern, die Kindergeld für ein Pflegekind erhalten, bekommen einen entsprechend reduzierten Sachaufwand vom Jugendamt, weil das Kindergeld als Einnahme für den Sachaufwand gewertet wird.

Diese Verrechnung ist korrekt und gesetzlich geregelt — aber sie überrascht viele Pflegeeltern, die Kindergeld beantragen wollen, ohne die Auswirkung auf das Pflegegeld zu kennen.

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Regionale Unterschiede innerhalb Niedersachsens

Das Land Niedersachsen gibt Empfehlungen heraus — die Umsetzung liegt bei den 54 Landkreisen und kreisfreien Städten. Das bedeutet konkret:

  • Hannover (Region): Spezialisierter Pflegekinderdienst mit klaren Beihilfen-Informationen; die Valeo-Fachstelle berät auch zu finanziellen Ansprüchen
  • Braunschweig: Transparente Veröffentlichung der PKD-Konzepte; Beihilfen sind gut dokumentiert
  • Osnabrück: Gut aufgestellter Pflegekinderdienst mit klaren Jahresberichten; Beihilfen-Praxis nachvollziehbar
  • Ländliche Landkreise: Informationsangebot variiert stark; Pflegeeltern müssen aktiver nachfragen

Wenn Sie in einem ländlichen Landkreis leben, empfiehlt es sich, beim ersten Gespräch mit dem zuständigen PKD-Fachkraft explizit nach der vollständigen Beihilfenliste für Ihren Landkreis zu fragen und diese schriftlich bestätigen zu lassen.

Für wen diese Information besonders wichtig ist

  • Angehende Pflegeeltern, die vor der Aufnahme eines Kindes ihren vollständigen finanziellen Anspruch kennen wollen
  • Bestehende Pflegeeltern, die sich nicht sicher sind, ob sie alle Beihilfen erhalten, die ihnen zustehen
  • Verwandtschaftspflegeeltern, die das Pflegeverhältnis gerade formalisieren
  • Pflegeeltern in ländlichen Landkreisen, wo proaktive Information seltener ist

Für wen diese Zusammenstellung NICHT ausreicht

  • Pflegeeltern mit spezifischen rechtlichen Fragen zu einem strittigen Beihilfe-Bescheid — dort brauchen Sie rechtliche Beratung oder die Unterstützung des PFAD Niedersachsen e.V.
  • Familien mit einem Kind mit besonderem Förderbedarf — die Leistungen bei erhöhtem Erziehungsaufwand (§ 39 Abs. 4 SGB VIII) folgen einem gesonderten Verfahren

Abwägungen

Das Beihilfensystem in Niedersachsen ist gut ausgebaut — aber es funktioniert nicht von selbst. Pflegeeltern, die nicht aktiv nachfragen, erhalten oft weniger als ihnen zusteht. Das ist keine böse Absicht der Jugendämter, sondern eine Folge von Arbeitsbelastung und dem Prinzip, dass Ansprüche beantragt werden müssen.

Der PFAD Niedersachsen e.V. bietet ein Beratungstelefon an, das in konkreten Fragen zu einzelnen Beihilfen helfen kann. Ein Steuerberater mit Erfahrung in Pflegefamilien ist bei der Steuerfrage unersetzlich.

Häufig gestellte Fragen

Erhalte ich als Pflegemutter oder Pflegevater Elterngeld in Niedersachsen?

Nein, in der Regel nicht. Elterngeld wird für eigene Kinder gezahlt, die in Ihrem Haushalt geboren werden oder nach Adoption aufgenommen werden. Für Pflegekinder, die nach § 33 SGB VIII vermittelt werden, besteht kein Elterngeldanspruch.

Muss ich das Pflegegeld in Niedersachsen versteuern?

Das Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei — aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es erhöht nicht direkt Ihre Steuerlast, aber es erhöht den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird. Wer neben dem Pflegegeld ein reguläres Einkommen hat, merkt das in der Steuererklärung. Ein Steuerberater mit Pflegefamilienkenntnis kann das exakt berechnen.

Was ist die Sommerpauschale und wer hat Anspruch darauf?

Die Sommerpauschale (oder Freizeitbeihilfe) ist eine einmalige jährliche Zahlung für Urlaub und Freizeitkosten des Pflegekindes. Sie ist in vielen niedersächsischen Landkreisen geregelt, aber nicht bundeseinheitlich. Fragen Sie beim PKD Ihres Landkreises explizit danach — es gibt keine automatische Auszahlung.

Haben wir als Pflegeeltern Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn das Pflegekind eine Therapie braucht?

Therapeutische Kosten für das Pflegekind werden in der Regel über die Krankenkasse des Kindes abgerechnet. Wenn eine Therapie im Hilfeplan als notwendige Leistung festgehalten ist und die Krankenkasse nicht übernimmt, kann das Jugendamt die Kosten übernehmen. Das ist kein automatischer Anspruch — es muss im Hilfeplan verankert sein.

Können wir als Pflegeeltern in Niedersachsen eine eigene Pflegeversicherung oder Risikolebensversicherung über das Jugendamt abrechnen?

Die hälftige Erstattung gilt für "angemessene Alterssicherung" — in der Praxis wird das meist auf private Rentenversicherung oder Direktversicherung angewendet. Risikolebensversicherungen und Pflegeversicherungen sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Die genaue Abgrenzung ist landkreisabhängig — im Zweifel beim PKD nachfragen und schriftlich bestätigen lassen.

Der nächste Schritt

Den vollständigen Finanz-Kompass für Pflegeeltern in Niedersachsen — mit allen Beihilfen 2025/2026, der Steuer-Checkliste und den Regional-Profilen — finden Sie im Ratgeber Pflegefamilie & Adoption in Niedersachsen.

Die druckbare Pflegegeld-Referenzkarte (Sätze 2025/2026, Beihilfen, Versicherung und Steuerregeln) ist dort als Teil des Ratgebers enthalten — und die kostenlose Schnellstart-Checkliste ohne Verpflichtung abrufbar.

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