Pflegefamilie im Kanton Bern werden: Bewerbung, Behörden und Bewilligung
Rund 1'200 bis 1'500 Kinder leben im Kanton Bern in einer Pflegefamilie. Gleichzeitig fehlen ständig 50 bis 100 qualifizierte Plätze — besonders für Geschwistergruppen und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Der Bedarf ist da. Was fehlt, sind informierte Bewerberinnen und Bewerber, die den Weg durch das Berner System kennen.
Dieser Weg ist in den letzten Jahren nicht einfacher geworden. Mit dem Inkrafttreten des KFSG 2022 und der vollständigen Zentralisierung der Pflegekinderaufsicht (PKA) beim Kantonalen Jugendamt per 1. Januar 2024 hat sich die institutionelle Landschaft grundlegend verändert. Viele angehende Pflegeeltern operieren noch mit Informationen aus der Zeit davor — und wenden sich an die falschen Stellen.
Wer ist wofür zuständig? KJA, KESB und PKA im Überblick
Der grösste Irrtum im Berner Pflegekinderwesen: Die KESB ist nicht die erste Anlaufstelle für angehende Pflegeeltern. Sie ist eine Entscheidungsbehörde, die tätig wird, wenn das Kindeswohl gefährdet ist — sie ordnet Platzierungen an, wenn Eltern der Massnahme nicht zustimmen.
Das Kantonale Jugendamt (KJA) ist seit 2024 die zentrale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde für die gesamte Familienpflege im Kanton Bern. Es erteilt die Bewilligungen, überwacht die laufenden Pflegeverhältnisse und fungiert gleichzeitig als kantonale Zentralbehörde für Adoption. Wer Pflegeeltern werden möchte, wendet sich an das KJA — nicht an die KESB.
Die PKA-Dienste führen die operativen Aufgaben im Auftrag des KJA durch: Eignungsabklärungen, Hausbesuche, Begleitung der Pflegefamilien. In der Stadt Bern übernimmt diese Funktion das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS).
Die regionalen Sozialdienste schliessen die Pflegeverträge ab und berechnen das Pflegegeld via SAP-System. Sie sind auch die Ansprechpartner für Nebenkostenabrechnungen und laufende Fragen zur Finanzierung.
Diese Dreiteilung ist für Bewerber aus dem Emmental oder dem Berner Oberland besonders wichtig: Die administrativen Wege führen alle letztlich nach Bern, aber der erste praktische Kontakt findet oft über den lokalen Sozialdienst oder direkt über das KJA an der Hallerstrasse 5 statt.
Der dreistufige Bewilligungsprozess
Der Kanton Bern kennt ein differenziertes Bewilligungsverfahren mit drei Stufen. Das ist kein bürokratisches Hindernis, sondern eine strukturierte Qualitätsprüfung — und wer die einzelnen Schritte kennt, ist besser vorbereitet.
Stufe 1: Generelle Eignung
Vor jeder Platzierung müssen Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachweisen. Das KJA beauftragt einen PKA-Dienst mit der Abklärung. Diese Phase umfasst:
- Persönliche Gespräche mit den Bewerbern (meist mehrere Termine)
- Prüfung der persönlichen und familiären Situation
- Obligatorischer Hausbesuch
- Vorlage der erforderlichen Dokumente
Die Generelle Eignung dauert erfahrungsgemäss 6 bis 9 Monate. Sie berechtigt danach zur Aufnahme von Kurzzeitpflegekindern und ist die Voraussetzung für alle weiteren Platzierungen.
Stufe 2: Passungsbewilligung
Sobald eine langfristige Platzierung — also länger als sechs Monate — konkret geplant wird, muss die spezifische "Passung" geprüft werden: Kann diese Familie die individuellen Bedürfnisse dieses konkreten Kindes erfüllen? Dabei werden unter anderem die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern und die emotionale Belastbarkeit der Bewerber eingeschätzt.
Im Kanton Bern wird die Kooperation mit der Herkunftsfamilie stärker gewichtet als in vielen anderen Kantonen. Das ist kein Detail, sondern eine Grundhaltung, auf die man sich mental vorbereiten sollte.
Stufe 3: Verwandten- und Bekanntenpflege
Bei Platzierungen im sozialen Umfeld — wenn also eine Tante, Grosseltern oder enge Bekannte ein Kind aufnehmen — werden Eignung und Passung oft zeitgleich geprüft. Das Verfahren ist angepasst, weil bereits eine Beziehung zwischen Kind und Pflegeperson besteht.
Welche Pflegeformen gibt es?
Der Kanton Bern unterscheidet mehrere Platzierungsmodelle, die sich in Dauer und Intensität unterscheiden:
| Pflegeform | Charakteristik | Bewilligung |
|---|---|---|
| Dauerpflege | Langfristige Integration bis zur Volljährigkeit | Generell + Passung |
| Kurzzeitpflege | Überbrückung bei familiären Krisen | Generell |
| Bereitschaftspflege | Sofortaufnahme in Notfallsituationen | Generell (vorausgesetzt) |
| Wochenpflege | Betreuung unter der Woche, Wochenenden bei Eltern | Generell + Passung |
| Heilpädagogische Pflege | Kinder mit Behinderungen oder starken Verhaltensauffälligkeiten | Spezialbewilligung |
Für die Bereitschaftspflege muss die Generelle Eignung bereits vorliegen — wer kurzfristig in Notfallsituationen helfen möchte, muss also den Bewilligungsprozess im Voraus abgeschlossen haben.
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Was qualifiziert zur Pflegeelternschaft?
Die gesetzlichen Voraussetzungen orientieren sich an der eidgenössischen Pflegekinderverordnung (PAVO) und der kantonalen Pflegekinderverordnung (kPKVO). Im Kern geht es um:
- Persönliche Stabilität: Ausgeglichene Persönlichkeit, Empathie, Reflexionsfähigkeit
- Gesundheit: Arztzeugnis, das keine schwerwiegenden Erkrankungen ausweist
- Unbescholtenheit: Sonderprivatauszug aus dem Strafregister (kein einfacher Auszug — der Sonderprivatauszug ist massgeblich)
- Wirtschaftliche Verhältnisse: Betreibungsregisterauszug ohne wesentliche Einträge
- Wohnraum: Kein eigenes Kinderzimmer ist zwingend vorgeschrieben, aber ausreichend Platz ist Voraussetzung
- Ausbildung: Besuch von Pflegeelternkursen ist für die Bewilligung oft obligatorisch
Zur Ausbildung: PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz) bietet im Kanton Bern umfangreiche Vorbereitungskurse an, die Themen wie Bindungstheorie, Umgang mit Traumata und die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie abdecken. Zusätzlich können Pflegeeltern über die Schweizerische Fachstelle Pflegefamilie (SFP) Weiterbildungsgutscheine beziehen.
Viele Pflegekinder bringen belastende Lebensgeschichten mit. Die Kurse sind keine Pflicht um der Pflicht willen — sie bereiten auf das vor, was im Alltag tatsächlich passiert.
Was wird bezahlt?
Das Pflegegeld im Kanton Bern ist seit dem KFSG 2022 kantonal vereinheitlicht. Es besteht aus zwei Teilen:
| Platzierungstyp | Sachaufwand/Tag | Betreuungsbeitrag/Tag | Total/Tag |
|---|---|---|---|
| Langzeitpflege | CHF 33.00 | CHF 44.00 | CHF 77.00 |
| Krisenunterbringung | CHF 33.00 | CHF 65.00 | CHF 98.00 |
Der Sachaufwandanteil (CHF 33.–) ist steuerfrei — er gilt als Auslagenersatz. Der Betreuungsbeitrag gilt als Einkommen und ist steuer- und AHV-pflichtig. Das ist eine häufige Überraschung für Familien, die aus dem deutschen System (wo Pflegegeld vollständig steuerfrei ist) kommen.
Bei aussergewöhnlich hohem Betreuungsaufwand — etwa bei Kindern mit Behinderungen oder schweren Traumafolgestörungen — kann das Pflegegeld um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Dafür braucht es eine fachliche Indikation durch den Sozialdienst oder die KESB.
Für Kleider und Taschengeld gelten separate altersabhängige Richtwerte zwischen CHF 144 (bis 11 Jahre) und CHF 285 (15–18 Jahre) pro Monat, die zusätzlich zum täglichen Pflegegeld erstattet werden.
Das KFSG sieht zudem vor, dass die Unterstützung über die Volljährigkeit hinaus bis zum 25. Lebensjahr möglich ist, sofern der junge Erwachsene sich in Ausbildung befindet und die Unterstützung fachlich indiziert bleibt.
Wenn Sie sich fragen, wie die Gesamtrechnung für Ihren Haushalt aussieht — inklusive steuerlicher Auswirkungen und Sozialversicherung — finden Sie eine Kalkulationshilfe im Ratgeber Pflegefamilie & Adoption Kanton Bern.
Der Bewilligungsprozess aus Bewerbersicht
Viele Bewerber erleben den Prozess als Prüfungssituation, in der Fehler nicht erlaubt sind. Das ist verständlich, aber nicht ganz richtig. Das KJA und die PKA-Dienste suchen keine perfekten Menschen — sie suchen geeignete Menschen. Der Hausbesuch prüft nicht den Putzstandard, sondern ob das Zuhause dem Kind Sicherheit bieten kann.
Was tatsächlich geprüft wird:
- Ist ausreichend Platz vorhanden?
- Gibt es ein stabiles familiäres Umfeld?
- Zeigen die Bewerber Offenheit für Begleitung und Fachunterstützung?
- Sind die eigenen Kinder der Bewerber in die Situation einbezogen und vorbereitet?
Was nicht geprüft wird: ob die Küche einem Restaurantstandard entspricht oder ob alle Wände frisch gestrichen sind.
Jährliche Hausbesuche gehören zur laufenden Aufsicht — das ist keine Kontrolle im misstrauischen Sinne, sondern eine kontinuierliche Begleitung, die gut informierte Pflegeeltern als Unterstützung wahrnehmen.
Stadt Bern oder Berner Oberland: Macht der Wohnort einen Unterschied?
Das System ist kantonal einheitlich, aber die Realität ist regional verschieden. In der Stadt Bern ist die Wohnungsgrösse das häufigste Thema — kompaktere Verhältnisse werden akzeptiert, wenn das Gesamtumfeld stimmt. Im Emmental oder Berner Oberland ist Platz oft vorhanden, dafür spielt die Einbettung in das Dorfumfeld eine grössere Rolle. Der PKA-Hausbesuch auf einem Bauernhof folgt denselben rechtlichen Massstäben wie in einer Stadtwohnung — aber die praktischen Fragen sind andere.
Bewerber mit B-Bewilligung fragen sich häufig, ob der Aufenthaltsstatus ein Hindernis ist. Die kurze Antwort: nein. Die PAVO enthält keine Nationalitätsvoraussetzung, und das KJA prüft Stabilität und Eignung — nicht den Pass.
Nächste Schritte
Wer Pflegeeltern werden möchte, beginnt mit einem unverbindlichen Kontakt zum KJA Bern oder zu einer lokalen DAF-Organisation (Dienstleistungsanbieter Familienpflege wie "Pflegekind Bern"). Diese können erste Fragen beantworten, bevor ein formelles Gesuch gestellt wird.
Der vollständige Überblick über Bewilligungsprozess, Pflegegeldabrechnung, steuerliche Behandlung im Kanton Bern und den Hausbesuch — inklusive Dokumenten-Checkliste — ist im Ratgeber Pflegefamilie & Adoption Kanton Bern zusammengestellt.
Der Kanton Bern braucht qualifizierte Pflegeeltern. Die Behörden sind aufnahmebereit — und gut vorbereitete Bewerber haben heute bessere Chancen als je zuvor.
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