Pflegekind aufnehmen im Kanton Bern: Schritt für Schritt vom Erstkontakt zur Platzierung
Der erste Anruf beim Kantonalen Jugendamt ist für viele Bewerber der schwierigste Schritt — nicht wegen der Hotline, sondern weil sie nicht wissen, was danach kommt. Was verlangen die Behörden genau? Welche Dokumente brauche ich jetzt und welche erst später? Wann kommt jemand in die Wohnung — und was schaut er sich an?
Die gute Nachricht: Der Prozess im Kanton Bern ist klar gegliedert, und wer ihn kennt, kann ihn gestalten statt erleiden. Hier ist, was tatsächlich passiert — von der Anfrage bis zum ersten Kind in der Familie.
Überblick: Wie lange dauert es?
Der Gesamtprozess von der ersten Anfrage bis zur ersten Platzierung dauert realistisch 12 bis 18 Monate. Der grösste Block davon entfällt auf die Generelle Eignung (6–9 Monate). Wer das weiss, kann den Beginn richtig timen und die Wartezeit produktiv nutzen — zum Beispiel für Vorbereitungskurse.
| Phase | Dauer |
|---|---|
| Erste Kontaktaufnahme bis Gesprächstermin | 4–8 Wochen |
| Generelle Eignungsabklärung | 6–9 Monate |
| Suche nach passendem Kind / Passungsprüfung | variabel, oft 3–6 Monate |
| Eingewöhnung bis zur formellen Platzierung | 1–4 Monate |
Diese Zeitangaben sind Richtwerte. In Krisensituationen — wenn ein Kind sofort eine Familie braucht — können Teilschritte beschleunigt werden, aber nur wenn die Generelle Eignung bereits vorliegt.
Schritt 1: Der erste Kontakt mit dem KJA
Seit der Zentralisierung per 1. Januar 2024 ist das Kantonale Jugendamt (KJA) in Bern die einzige Anlaufstelle für die Familienpflege. Nicht die KESB, nicht das Regierungsstatthalteramt — das KJA.
Der erste Schritt ist eine formlose Kontaktaufnahme: per E-Mail oder Telefon. Es gibt keinen Nachteil, wenn man noch unsicher ist. Das KJA ist daran interessiert, neue Pflegeeltern zu gewinnen — nicht daran, unvorbereitete Bewerber zu entmutigen.
Wer in der Stadt Bern lebt, kann sich alternativ auch direkt an das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) wenden, das im Auftrag des KJA die Eignungsabklärungen in der Stadt durchführt.
Eine weitere Option für diejenigen, die sich erst orientieren möchten, ohne sofort eine formelle Akte zu eröffnen: Die DAF-Organisationen (Dienstleistungsanbieter Familienpflege) wie "Pflegekind Bern" bieten unverbindliche Erstgespräche an. Sie kennen das System von innen und können den Bewerbungsweg anhand des konkreten Lebensumfelds erklären.
Schritt 2: Das Erstgespräch und die Einleitung der Abklärung
Das KJA leitet die eigentliche Eignungsabklärung ein, indem es einen PKA-Dienst (Pflegekinderaufsicht) mit der Prüfung beauftragt. Ab diesem Moment hat man eine Bezugsperson — in der Regel eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter — die den Prozess begleitet.
Im Erstgespräch werden die grundlegenden Fragen geklärt:
- Welche Art von Pflegeverhältnis wird angestrebt? (Dauer-, Kurzeit-, Wochenpflege)
- Gibt es bereits ein konkretes Kind im sozialen Umfeld? (Verwandtenpflege)
- Wie sieht die Familiensituation aus — eigene Kinder, Wohnverhältnisse, Berufssituation?
Das Gespräch ist kein Verhör. Es ist ein gegenseitiges Kennenlernen. Wer offen antwortet und keine fertige Fassade präsentiert, macht einen besseren Eindruck als wer versucht, alles perfekt erscheinen zu lassen.
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Schritt 3: Dokumente zusammenstellen
Die Dokumentenliste ist überschaubar, aber es gibt eine häufige Falle: den Sonderprivatauszug aus dem Strafregister. Viele Bewerber beantragen versehentlich den einfachen Strafregisterauszug. Für die Pflegeelternbewilligung ist jedoch der Sonderprivatauszug massgeblich — er zeigt auch Einträge, die im normalen Auszug nicht erscheinen, zum Beispiel bedingte Verurteilungen. Er kann beim Bundesamt für Justiz online beantragt werden.
Die vollständige Dokumentenliste für die Generelle Eignung:
- Sonderprivatauszug aus dem Strafregister (alle Haushaltmitglieder über 18 Jahre)
- Betreibungsregisterauszug (maximales Alter: 3 Monate)
- Arztzeugnis — Hausarzt bestätigt Gesundheitszustand und Eignung für die Pflegeelternschaft
- Lebenslauf aller Bewerber
- Kopie Identitätsdokument (Pass oder Identitätskarte)
- Bei B-Bewilligung: Kopie der Aufenthaltsbewilligung
Es macht Sinn, alle Dokumente in einem Rutsch zu bestellen und zusammenzustellen. Betreibungs- und Strafregisterauszüge haben eine Gültigkeit von 3 Monaten — zu früh bestellt, und man muss nachbestellen.
Schritt 4: Der PKA-Hausbesuch
Der Hausbesuch ist die Stelle, bei der die meisten Bewerber die grösste Nervosität empfinden. Was schaut der PKA-Dienst wirklich an?
Was geprüft wird:
- Ausreichend Platz für ein Kind — kein eigenes Zimmer ist zwingend vorgeschrieben, aber ein schlafen-können-Platz und Raum zum Spielen müssen vorhanden sein
- Sicherheitsrelevante Punkte: Erreichbarkeit von Medikamenten, Reinigungsmitteln, scharfen Gegenständen
- Allgemeiner Zustand der Wohnung — Sauberkeit im normalen Sinne, keine gehobenen Ansprüche
- Atmosphäre und Stimmung im Haushalt — das Gespräch ist das Wichtigste
Was nicht geprüft wird:
- Ob die Wohnung dekoriert oder modisch eingerichtet ist
- Ob man Wohneigentum hat (Mietwohnungen sind gleichwertig)
- Ob man ein bestimmtes Einkommen übersteigt
Der Hausbesuch dauert in der Regel 2 bis 3 Stunden. Die Fachperson stellt Fragen zu Alltag, Erziehungsvorstellungen, dem Umgang mit Stress und dem sozialen Umfeld. Wer eigene Kinder hat, wird gefragt, wie diese in den Prozess einbezogen wurden.
Ein praktischer Hinweis: Eigene Kinder sollten im Voraus ehrlich informiert sein, was ein Pflegekind bedeutet — dass es Kinder gibt, die vorübergehend oder langfristig in die Familie kommen, weil ihre eigenen Eltern gerade keine Betreuung übernehmen können. Kinder, die offen und ohne Verwirrung mit der Situation umgehen, erleichtern dem Prüfer den positiven Gesamteindruck enorm.
Schritt 5: Pflegeelternkurse
Der Besuch von Vorbereitungskursen ist im Kanton Bern für viele Platzierungsarten Voraussetzung für die Bewilligung — keine optionale Ergänzung. Die Kurse dauern in der Regel mehrere Abende oder Samstage.
PACH (Pflege- und Adoptivkinder Schweiz) bietet im Kanton Bern die bekanntesten Kurse an. Inhalte:
- Bindungstheorien und ihre praktische Bedeutung für Pflegekinder
- Trauma und seine Auswirkungen auf das Verhalten
- Umgang mit der Herkunftsfamilie
- Rechtliche Grundlagen der Pflegeelternschaft
Wer die Kurse schon vor der formellen Abklärung besucht, zeigt Engagement und bringt konkrete Fragen mit — das ist kein Nachteil, im Gegenteil.
Zusätzlich stellt die Schweizerische Fachstelle Pflegefamilie (SFP) Weiterbildungsgutscheine aus, die für spezifische thematische Vertiefungen (z.B. heilpädagogische Pflege, Care Leaver) genutzt werden können.
Schritt 6: Erteilung der Generellen Eignung
Nach Abschluss der Abklärung erlässt das KJA die Generelle Bewilligung zur Familienpflege. Sie hält fest, für welche Art von Platzierungen die Pflegeeltern zugelassen sind (Dauer-, Kurzeit- oder Krisenintervention) und ob allfällige Auflagen gelten.
Ab diesem Moment stehen die Bewerber auf der Liste des KJA — und können kontaktiert werden, wenn ein Kind gesucht wird, das zu ihrer Familiensituation passen könnte.
Schritt 7: Die Passungsprüfung
Wenn ein konkretes Kind vorgeschlagen wird, beginnt die Passungsprüfung: Kann diese Familie die spezifischen Bedürfnisse dieses Kindes erfüllen? Das ist keine Wiederholung der Eignungsabklärung, sondern eine kindsspezifische Frage.
Kern der Passungsprüfung:
- Kann die Familie den Pflegebedarf des Kindes decken? (Schule, Therapien, besondere Bedürfnisse)
- Ist die Familie bereit zur Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern? Im Kanton Bern wird dies stärker gewichtet als in anderen Kantonen.
- Passt das Alter des Pflegekindes zur Familienstruktur — z.B. zu den eigenen Kindern?
Erst nach der Passungsprüfung erfolgt die eigentliche Platzierung — in der Regel nach einer schrittweisen Eingewöhnung mit Besuchskontakten.
Was passiert bei der Verwandtenpflege?
Wenn eine Tante, Grossmutter oder enge Bekannte ein Kind aufnimmt — in der Fachsprache "Verwandten- und Bekanntenpflege" oder Kinship Care — läuft das Verfahren angepasst. Eignung und Passung werden oft parallel geprüft, weil eine bestehende Beziehung vorhanden ist. Das verkürzt die Abklärungszeit, aber die Dokumente (Sonderprivatauszug, Arztzeugnis etc.) sind dieselben.
Viele Verwandtenpflegende aus dem Emmental oder dem Berner Oberland sehen sich nicht als "klassische" Pflegeeltern. Trotzdem ist die PAVO-Bewilligungspflicht dieselbe wie für Fremde — wer ein Kind länger als drei Monate unentgeltlich betreut, braucht eine Bewilligung. Das ist keine Schikane, sondern Schutz — auch für die aufnehmende Person selbst.
Der Pflegevertrag: Ohne Vertrag kein Pflegegeld
Bevor das Pflegegeld fliesst, muss ein Pflegevertrag abgeschlossen sein. Dieser wird zwischen den Pflegeeltern und der gesetzlichen Vertretung des Kindes (Eltern oder KESB-Beistand) geschlossen. Das KJA ist dabei nur die prüfende und genehmigende Instanz, nicht die Vertragspartei.
Der Vertrag regelt Dauer, Art der Pflege, Pflegegeld und Nebenkosten. Er ist die Grundlage für die monatliche Auszahlung über das SAP-System "Persiska" des Kantons.
Wichtig: Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus dem steuerfreien Sachaufwandanteil (CHF 33.–/Tag für Langzeitpflege) und dem steuerpflichtigen Betreuungsbeitrag (CHF 44.–/Tag für Langzeitpflege). Wer nicht erwartet, Steuern auf den Betreuungsanteil zu zahlen, erlebt bei der ersten Steuererklärung eine Überraschung. Mehr dazu und eine Kalkulation für den Kanton Bern — inklusive der geltenden AHV-Pflicht — im Ratgeber Pflegefamilie & Adoption Kanton Bern.
Erste Entscheidung: Jetzt anfangen
Der grösste Fehler ist Warten. Wer auf "mehr Sicherheit" wartet, bevor er den ersten Kontakt aufnimmt, verliert Monate, die in die Abklärungszeit investiert werden könnten.
Der erste Schritt ist einfach: KJA Bern kontaktieren, eine DAF-Organisation anschreiben oder eine Pflegeeltern-Informationsveranstaltung besuchen. Der Informationsfluss beginnt dort — und wer gut informiert in das Verfahren einsteigt, hat auf dem gesamten Weg einen entscheidenden Vorteil.
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