Stiefkindadoption Unterlagen: Welche Dokumente werden benötigt und wie läuft der Antrag ab?
Die Stiefkindadoption ist die häufigste Form der Adoption in Deutschland – 74 % aller Adoptionen im Jahr 2024 waren Stiefkindadoptionen. Trotzdem wissen viele Paare nicht genau, welche Unterlagen sie brauchen, wer den Antrag stellt und was sich mit dem Adoptionshilfegesetz 2021 verändert hat.
Was ist eine Stiefkindadoption?
Bei der Stiefkindadoption nimmt eine Person das leibliche Kind des eigenen Ehegatten oder Partners an. Das Ergebnis: Das Kind bekommt die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes beider Partner (§ 1754 BGB). Das Verwandtschaftsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil erlischt dabei vollständig – es sei denn, dieser Elternteil ist bereits verstorben.
Das ist ein gravierender rechtlicher Schritt. Deshalb hat der Gesetzgeber 2021 mit dem Adoptionshilfegesetz eine verpflichtende Beratung eingeführt, bevor der formale Antrag gestellt werden kann.
Die Beratungspflicht nach § 9a AdVermiG
Seit dem 1. April 2021 gilt: Wer eine Stiefkindadoption einleiten möchte, muss zunächst eine anerkannte Adoptionsberatungsstelle aufsuchen. Diese Beratung ist verpflichtend – ohne Nachweis der Beratung wird der Antrag beim Familiengericht in der Regel nicht bearbeitet.
Ziel der Beratung ist nicht, die Adoption zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass:
- Die Adoption tatsächlich im Interesse des Kindes liegt
- Alternativen (z.B. gemeinsames Sorgerecht des Stiefelternteils) geprüft wurden
- Alle Beteiligten über die rechtlichen Folgen informiert sind
Ausnahme: Wenn ein Kind in eine bestehende gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren wird und die Ehefrau der Geburtsmutter die Stiefkindadoption beantragt, entfällt die Beratungspflicht. In allen anderen Fällen ist sie bindend.
Wo die Beratung stattfindet: Beim örtlichen Jugendamt (Adoptionsvermittlungsstelle) oder bei einer anerkannten freien Trägerorganisation wie Caritas oder Diakonie.
Unterlagen für die Stiefkindadoption
Die vollständige Dokumentenliste hängt vom Gericht und der Beratungsstelle ab, aber folgende Unterlagen sind regelmäßig erforderlich:
Für den Antrag beim Familiengericht:
- Notariell beurkundeter Adoptionsantrag (§ 1752 BGB): Der Annehmende muss den Antrag persönlich vor einem Notar erklären. Das Kind über 14 Jahren muss ebenfalls persönlich zustimmen.
- Geburtsurkunde des Kindes: Original oder beglaubigte Kopie
- Heiratsurkunde: Nachweis der Ehe mit dem leiblichen Elternteil des Kindes
- Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils: Wenn der andere Elternteil bekannt und lebend ist, muss er der Adoption notariell zustimmen. Das ist oft der heikelste Punkt.
- Nachweis über die Beratung nach § 9a AdVermiG
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis des Annehmenden
- Gesundheitszeugnis des Annehmenden
Für die vorgelagerte Beratung (Jugendamt/freie Stelle):
- Personalausweise oder Reisepässe beider Partner
- Geburtsurkunde des Kindes
- Aktuelle Meldebescheinigung
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Der Ablauf Schritt für Schritt
Schritt 1: Beratung bei einer anerkannten Stelle Termin vereinbaren beim Jugendamt oder einer kirchlichen Beratungsstelle. Die Beratung dauert in der Regel ein bis drei Gespräche. Am Ende erhalten Sie eine Bescheinigung über die stattgefundene Beratung.
Schritt 2: Einwilligung des anderen Elternteils einholen Das ist häufig der schwierigste Schritt. Der andere leibliche Elternteil muss der Adoption notariell zustimmen. Ist er nicht auffindbar oder lehnt er ab, kann das Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen die Einwilligung ersetzen – aber das ist ein aufwendiges Verfahren.
Schritt 3: Notarieller Adoptionsantrag Termin beim Notar. Der Annehmende erklärt die Adoption; das Kind über 14 Jahren erklärt persönlich seine Zustimmung. Der Notar beurkundet beides. Kosten: in der Regel 30 bis 100 Euro.
Schritt 4: Antrag beim Familiengericht Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, hört die Beteiligten an (ggf. auch das Kind) und spricht die Adoption durch Beschluss aus. Bei unkomplizierter Stiefkindadoption mit vorliegender Einwilligung dauert das gerichtliche Verfahren oft nur wenige Monate.
Schritt 5: Wirksamkeit der Adoption Mit Rechtskraft des Beschlusses ist die Adoption vollzogen. Das Kind bekommt den Familiennamen des Annehmenden als Geburtsnamen, sofern das nicht gesondert anders beantragt wird.
Wann entfällt die Einwilligung des anderen Elternteils?
Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils nach § 1748 BGB ersetzen, wenn:
- Der Elternteil seine Elternpflichten dauerhaft und gröblich verletzt hat
- Er das Kind dauerhaft und unter zumutbaren Umständen nicht betreut
- Ein dauerhafter Kontaktabbruch ohne triftigen Grund vorliegt
Das ist kein einfaches Verfahren und erfordert in der Regel rechtliche Beratung.
Was kostet eine Stiefkindadoption?
Im Vergleich zur Fremdadoption ist die Stiefkindadoption günstig:
- Notarkosten: ca. 30 bis 100 Euro
- Gerichtsgebühren: wenige Hundert Euro je nach Verfahren
- Anwalt: optional, bei unkomplizierten Fällen nicht zwingend erforderlich
Die Stiefkindadoption ist der rechtlich direkteste Weg zur gemeinsamen Elternschaft – aber sie ist kein Formalakt. Die Beratungspflicht und die Einwilligung des anderen Elternteils sind reale Hürden, die Vorbereitung erfordern.
Der Adoptions-Ratgeber für Deutschland enthält einen eigenen Abschnitt zur Stiefkindadoption: Ablauf, Unterlagen, Umgang mit verweigernden Elternteilen und die Beantragung beim Familiengericht.
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