Stiefkindadoption Unterlagen: Welche Dokumente werden benötigt und wie läuft der Antrag ab?
Die Stiefkindadoption ist die häufigste Form der Adoption in Deutschland – 74 % aller Adoptionen im Jahr 2024 waren Stiefkindadoptionen. Trotzdem wissen viele Paare nicht genau, welche Unterlagen sie brauchen, wer den Antrag stellt und was sich mit dem Adoptionshilfegesetz 2021 verändert hat.
Was ist eine Stiefkindadoption?
Bei der Stiefkindadoption nimmt eine Person das leibliche Kind des eigenen Ehegatten oder des Partners in einer verfestigten Lebensgemeinschaft an. Das Ergebnis: Das Kind bekommt die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes beider Partner (§§ 1754, 1766a BGB). Das Verwandtschaftsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil erlischt dabei vollständig.
Das ist ein gravierender rechtlicher Schritt. Deshalb hat der Gesetzgeber 2021 mit dem Adoptionshilfegesetz eine verpflichtende Beratung eingeführt, bevor der formale Antrag gestellt werden kann.
Die Beratungspflicht nach § 9a AdVermiG
Seit dem 1. April 2021 gilt: Wer eine Stiefkindadoption einleiten möchte, muss sich vor den notwendigen Erklärungen und dem Adoptionsantrag bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Diese Beratung ist verpflichtend; die Stelle stellt darüber eine Bescheinigung aus.
Ziel der Beratung ist nicht, die Adoption zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass:
- Die Adoption tatsächlich im Interesse des Kindes liegt
- Alternativen (z.B. gemeinsames Sorgerecht des Stiefelternteils) geprüft wurden
- Alle Beteiligten über die rechtlichen Folgen informiert sind
Ausnahme: Wenn ein Kind in eine bestehende gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren wird und die Ehefrau der Geburtsmutter die Stiefkindadoption beantragt, entfällt die Beratungspflicht. Für den annehmenden Elternteil bleibt sie in den übrigen Fällen bestehen; für einzelne andere Beteiligte gelten die gesetzlichen Ausnahmen des § 9a Abs. 3 AdVermiG.
Wo die Beratung stattfindet: Beim örtlichen Jugendamt (Adoptionsvermittlungsstelle) oder bei einer anerkannten freien Trägerorganisation wie Caritas oder Diakonie.
Unterlagen für die Stiefkindadoption
Die konkrete Dokumentenliste und die Anforderungen an die Aktualität können je nach zuständiger Adoptionsvermittlungsstelle variieren; folgende Unterlagen werden regelmäßig verlangt:
Für den Antrag beim Familiengericht:
- Notariell beurkundeter Adoptionsantrag (§ 1752 BGB): Der Annehmende muss den Antrag persönlich vor einem Notar erklären. Bei einem Kind, das 14 Jahre vollendet hat, ist zusätzlich dessen eigene Einwilligung nach § 1746 BGB erforderlich.
- Geburtsurkunde des Kindes: Original oder beglaubigte Kopie
- Heiratsurkunde oder Nachweis der verfestigten Lebensgemeinschaft: Nachweis der Ehe oder – soweit zutreffend – der verfestigten Lebensgemeinschaft mit dem leiblichen Elternteil des Kindes
- Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils: Wenn der andere Elternteil bekannt und lebend ist, ist grundsätzlich seine notariell beurkundete Einwilligung erforderlich; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Familiengericht sie ersetzen. Das ist oft der heikelste Punkt.
- Nachweis über die Beratung nach § 9a AdVermiG
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis des Annehmenden
- Gesundheitszeugnis des Annehmenden
Für die vorgelagerte Beratung (Jugendamt/freie Stelle):
- Personalausweise oder Reisepässe beider Partner
- Geburtsurkunde des Kindes
- Aktuelle Meldebescheinigung
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Der Ablauf Schritt für Schritt
Schritt 1: Beratung bei einer anerkannten Stelle Termin vereinbaren beim Jugendamt oder einer kirchlichen Beratungsstelle. Die Beratung richtet sich nach dem Einzelfall. Am Ende erhalten Sie eine Bescheinigung über die stattgefundene Beratung.
Schritt 2: Einwilligung des anderen Elternteils einholen Das ist häufig der schwierigste Schritt. Grundsätzlich wird die notariell beurkundete Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils benötigt. Ist er nicht auffindbar oder lehnt er ab, kann das Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen die Einwilligung ersetzen – aber das ist ein aufwendiges Verfahren.
Schritt 3: Notarieller Adoptionsantrag Termin beim Notar. Der Annehmende erklärt die Adoption; ein Kind, das 14 Jahre vollendet hat, erklärt seine Einwilligung nach § 1746 BGB persönlich. Die erforderlichen Erklärungen werden notariell beurkundet. Kosten: in der Regel 30 bis 100 Euro.
Schritt 4: Antrag beim Familiengericht Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, hört die Beteiligten an (ggf. auch das Kind) und spricht die Adoption durch Beschluss aus. Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens hängt vom Einzelfall und vom zuständigen Gericht ab.
Schritt 5: Wirksamkeit der Adoption Mit Rechtskraft des Beschlusses ist die Adoption vollzogen. Das Kind erhält als Geburtsnamen grundsätzlich den Familiennamen des Annehmenden; bei einer Ehe ohne gemeinsamen Ehenamen bestimmen die Ehegatten den Geburtsnamen nach den gesetzlichen Regeln.
Wann kann das Familiengericht die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen?
Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils nach § 1748 BGB ersetzen, wenn:
- Der Elternteil seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt oder durch sein Verhalten Gleichgültigkeit gezeigt hat und die Nichtadoption dem Kind unverhältnismäßig schaden würde
- Eine besonders schwere Pflichtverletzung vorliegt, auch wenn sie nicht anhaltend ist, und das Kind voraussichtlich dauerhaft nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann
- Der Elternteil wegen einer besonders schweren psychischen Krankheit oder einer besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung dauerhaft zur Pflege und Erziehung unfähig ist und das Kind bei einer Nichtadoption in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre
Das ist kein einfaches Verfahren und erfordert in der Regel rechtliche Beratung.
Was kostet eine Stiefkindadoption?
Im Vergleich zur Fremdadoption ist die Stiefkindadoption günstig:
- Notarkosten: ca. 30 bis 100 Euro
- Gerichtsgebühren: wenige Hundert Euro je nach Verfahren
- Anwalt: optional, bei unkomplizierten Fällen nicht zwingend erforderlich
Die Stiefkindadoption ist der rechtlich direkteste Weg zur gemeinsamen Elternschaft – aber sie ist kein Formalakt. Die Beratungspflicht und die Einwilligung des anderen Elternteils sind reale Hürden, die Vorbereitung erfordern.
Der Adoptions-Ratgeber für Deutschland enthält einen eigenen Abschnitt zur Stiefkindadoption: Ablauf, Unterlagen, Umgang mit verweigernden Elternteilen und die Beantragung beim Familiengericht.
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